Neubesetzung des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutsches Krebsforschungszentrums (DKFZ)

Alle Unterlagen bezüglich der im Juli 2015 erfolgten Neubesetzung der Position des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg, insbesondere
- des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Kuratorium des DKFZ
- des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Stiftungsvorstand des DKFZ
- des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2015
  • Frist
    16. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neubesetzung des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutsches Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#11327]
Datum
13. September 2015 21:51
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen bezüglich der im Juli 2015 erfolgten Neubesetzung der Position des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg, insbesondere - des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Kuratorium des DKFZ - des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Stiftungsvorstand des DKFZ - des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neubesetzung des wissenschaftlichen Stift…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neubesetzung des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutsches Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#11327]
Datum
19. Oktober 2015 03:31
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neubesetzung des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutsches Krebsforschungszentrums (DKFZ)" vom 13.09.2015 (#11327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in leider konnte Ihre Anfrage noch nicht abschließend geprüft werden. Wir beabsichtigen,…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Neubesetzung des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutsches Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#11327]
Datum
19. Oktober 2015 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider konnte Ihre Anfrage noch nicht abschließend geprüft werden. Wir beabsichtigen, Ihnen unsere Stellungnahme zeitnah zu übersenden und bitten hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte mich hiermit nach dem Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage &q…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Neubesetzung des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutsches Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#11327]
Datum
22. November 2015 18:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte mich hiermit nach dem Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage "Neubesetzung des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutsches Krebsforschungszentrums (DKFZ)" vom 13.09.2015 (#11327) erkundigen. In Ihrer Antwort vom 19.10.2015 hatten Sie geschrieben, dass sich die Anfrage bei Ihnen aktuell noch in der Prüfung befindet. Da die Beantwortungsfrist mittlerweile mehr als einen Monat überschritten ist, wollte ich nun erneut nachfragen wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist. Besten Dank und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ich bin am 24. November wieder im Büro erreichbar. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet. In dringenden Angeleg…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Automatische Antwort: AW: Neubesetzung des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutsches Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#11327]
Datum
22. November 2015 18:48
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am 24. November wieder im Büro erreichbar. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Referates Z24 oder schicken eine E-Mail an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Unsere Antwort wird Ihnen in den nächsten Tagen zugeh…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: AW: Neubesetzung des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutsches Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#11327]
Datum
24. November 2015 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Unsere Antwort wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
DKFZ; hier: Ihre Anfragen gem IFG vom 13.September 2015 Antwort aus der E-Mail zur Anfrage "Ergänzende Auskün…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
DKFZ; hier: Ihre Anfragen gem IFG vom 13.September 2015
Datum
14. Dezember 2015
Status
Antwort aus der E-Mail zur Anfrage "Ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ)" vom 13.09.2015 [https://fragdenstaat.de/a/11325] -------------------------------------------------- Ihr Antrag bezüglich der Übersendung aller Unterlagen bezüglich der im Juli 2015 erfolgten Neubesetzung der Position des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg, insbesondere des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Kuratorium des DKFZ, des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Stiftungsvorstand des DKFZ, des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg wird abgelehnt. Allen voran ist das diesbezügliche Verfahren zur Neubesetzung noch nicht abgeschlossen. Insofern ist bereits der Ausnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 S.1 IFG erfüllt, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und der Erfolg der Entscheidung durch eine vorherige Offenlegung gefährdet werden würde. Darüber hinaus ist der Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 1 S. 1 IFG gegeben, da es sich bei der Kommunikation zum Findungsverfahren um personenbezogene Daten handelt und Ihr begehrtes Interesse nach einer Abwägung nicht das Interesse der Bewerber auf Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten, sowie ihrer Beurteilung durch die Gremien, überwiegt. Der Anwendungsbereich des UIG und des VIG ist in dieser Frage nicht eröffnet.