Neubewertung des LfDI bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In einer früheren Anfrage hatte ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg nach seiner Neubewertung des DSFA von Microsoft 365 angesichts neuer Gespräche zwischen dem Kultusministerium und Microsoft gefragt. Die Anfrage finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/anfrage/neubewertung-des-lfdi-bezuglich-der-dsfa-von-microsoft-office-365/

Der LfDI lehnte diese Anfrage jedoch ab, da die Preisgabe der oben erwähnten Informationen vermutlich seine zukünftigen Beratungsmöglichkeiten einschränken würde. Daher bitte ich Sie, als verantwortliche Behörde, mir diese Information zukommen zu lassen, sodass die zukünftigen Beratungsmöglichkeiten des LfDI von dieser Informationsfreigabe nicht eingeschränkt werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • 10 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in In einer früheren Anfrage hatte ich den Landesbeauftragten f…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neubewertung des LfDI bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365 [#219623]
Datum
2. Mai 2021 11:56
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in In einer früheren Anfrage hatte ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg nach seiner Neubewertung des DSFA von Microsoft 365 angesichts neuer Gespräche zwischen dem Kultusministerium und Microsoft gefragt. Die Anfrage finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/neubewertung-des-lfdi-bezuglich-der-dsfa-von-microsoft-office-365/ Der LfDI lehnte diese Anfrage jedoch ab, da die Preisgabe der oben erwähnten Informationen vermutlich seine zukünftigen Beratungsmöglichkeiten einschränken würde. Daher bitte ich Sie, als verantwortliche Behörde, mir diese Information zukommen zu lassen, sodass die zukünftigen Beratungsmöglichkeiten des LfDI von dieser Informationsfreigabe nicht eingeschränkt werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Neubewertung des LfDI bezüglich der DSFA von Mi…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neubewertung des LfDI bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365 [#219623]
Datum
5. Juni 2021 11:16
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Neubewertung des LfDI bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365“ vom 02.05.2021 (#219623) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Neubewertung des LfDl bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365 [#219623] Sehr Antragsteller/in Sie begehren di…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Neubewertung des LfDl bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365 [#219623]
Datum
7. Juni 2021 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie begehren die Herausgabe der jüngst ergangenen Empfehlung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) zum Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen. Wir haben Ihren Antrag in rechtlicher Hinsicht geprüft. Hiernach ist die Empfehlung des LfDI einem Drittbeteiligungsverfahren zu unterziehen, da Schutzinteressen Dritter betroffen sein können (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 LIFG sowie personenbezogene Daten im Sinne des § 5 LIFG). Wir kommen auf Sie zu, sobald das Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt und die Unterlagen geprüft wurden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Neubewertung des LfDl bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365 [#219623] Sehr << Anrede >> mei…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neubewertung des LfDl bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365 [#219623]
Datum
25. Juli 2021 09:24
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Neubewertung des LfDI bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365“ vom 02.05.2021 (#219623) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre lnformationsfreiheitsanfrage ,,Neubewertung des LfDl bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365" Sehr A…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre lnformationsfreiheitsanfrage ,,Neubewertung des LfDl bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365"
Datum
10. August 2021 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aktuell unterziehen wir die von Ihnen begehrten Empfehlungen des LfDI einem Drittbeteiligungsverfahren gemäß §8 LIFG. Wir kommen auf Sie zu, sobald das Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt und die Unterlagen geprüft wurden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Neubewertung des LfDl bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365 [#219623] Anlage: Empfehlung des LfDI vom 23.04.…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Neubewertung des LfDl bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365 [#219623]
Datum
6. September 2021 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Anlage: Empfehlung des LfDI vom 23.04.2021, geschwärzt. Sehr Antragsteller/in nach Anhörung der betroffenen Stellen finden Sie bitte beigefügt die von Ihnen begehrte Empfehlung des LfDI mit Schwärzungen, die sich in Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 6 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) seitens des Unternehmens Microsoft begründen. Mit freundlichen Grüßen