Neubewertung des LfDI bezüglich der DSFA von Microsoft Office 365
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
In einer früheren Anfrage hatte ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg nach seiner Neubewertung des DSFA von Microsoft 365 angesichts neuer Gespräche zwischen dem Kultusministerium und Microsoft gefragt. Die Anfrage finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/anfrage/neubewe…
Der LfDI lehnte diese Anfrage jedoch ab, da die Preisgabe der oben erwähnten Informationen vermutlich seine zukünftigen Beratungsmöglichkeiten einschränken würde. Daher bitte ich Sie, als verantwortliche Behörde, mir diese Information zukommen zu lassen, sodass die zukünftigen Beratungsmöglichkeiten des LfDI von dieser Informationsfreigabe nicht eingeschränkt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Mai 2021
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5. Juni 2021
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