Neue Anflugwege für Flughafen Luxemburg

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Bitte übersenden Sie mir einen detaillierten Plan der zulässigen Anflugrouten des Flughafens in Luxemburg (LUX), die über den Kreis Trier-Saarburg hinweg führen. Außerdem sollte dieser Plan die Mindestflughöhen aufführen (wo darf im Rahmen des Anflugs maximal wie tief geflogen werden)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersenden…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue Anflugwege für Flughafen Luxemburg [#9215]
Datum
9. April 2015 11:27
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir einen detaillierten Plan der zulässigen Anflugrouten des Flughafens in Luxemburg (LUX), die über den Kreis Trier-Saarburg hinweg führen. Außerdem sollte dieser Plan die Mindestflughöhen aufführen (wo darf im Rahmen des Anflugs maximal wie tief geflogen werden)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Luftfahrt-Bundesamt
11302 150413 SBl36 Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage an das Luftfah…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
11302 150413 SBl36 Antragsteller/in
Datum
13. April 2015 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist nicht mit der fachlichen Erarbeitung von Flugwegen bei der Festlegung von An -und Abflugverfahren zu bzw. von deutschen Flughäfen betraut. Diese Aufgabe wird von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wahrgenommen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung prüft, ob und inwieweit die DFS in ihrer Fachverantwortung etwa bestehende planungsrechtliche Vorgaben (z.B. Abwägungsnotwendigkeiten) beachtet hat, und veröffentlicht schließlich die Flugverfahren als Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer. Rechtliche Bedenken gegen An- bzw. Abflugrouten sind daher ausschließlich und direkt an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Robert-Bosch-Straße 28 63225 Langen Tel. + 49 6103 8043-0 Fax: + 49 6103 8043-250 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Weitere Informationen zur Festlegung von An- und Abflugrouten finden Sie im Internetangebot der DFS. Lärmbeschwerden sollten vorrangig entweder an die bei einigen Flughäfen eingerichteten Beschwerdestellen oder an die DFS Deutsche Flugsicherung Unternehmenszentrale Am DFS-Campus 10 63225 Langen Telefon: + 49 6103 707-0 Fax: + 49 6103 707-1396 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> adressiert werden. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen