Neue App zur Identifikation illegal gehandelter archäologischer Kulturgüter

Informationen und Dokumente zur neuen App, die illegal gehandelte archäologische Kulturgüter identifizieren können soll.

Dazu gehört Kommunikation diesbzgl. wie Schriftsätze und E-Mails, sowie der Name der App, die aktuelle Versionsnummer, Leistungsbeschreibung, Ausschreibungsunterlagen und ggfs. – wenn möglich – Quellcode.

Der Deutschlandfunk berichtete: https://www.deutschlandfunk.de/berlin-neue-app-identifiziert-illegal-gehandelte.2849.de.html?drn:news_id=1320531

Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden. Ich verweise zudem auf Artikel 5 GG und meine Arbeit als Journalist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen und…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Neue App zur Identifikation illegal gehandelter archäologischer Kulturgüter [#232712]
Datum
10. November 2021 13:27
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen und Dokumente zur neuen App, die illegal gehandelte archäologische Kulturgüter identifizieren können soll. Dazu gehört Kommunikation diesbzgl. wie Schriftsätze und E-Mails, sowie der Name der App, die aktuelle Versionsnummer, Leistungsbeschreibung, Ausschreibungsunterlagen und ggfs. – wenn möglich – Quellcode. Der Deutschlandfunk berichtete: https://www.deutschlandfunk.de/berlin-neue-app-identifiziert-illegal-gehandelte.2849.de.html?drn:news_id=1320531 Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden. Ich verweise zudem auf Artikel 5 GG und meine Arbeit als Journalist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 232712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232712/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/21#29 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. November 2021, in der Sie…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Neue App zur Identifikation illegal gehandelter archäologischer Kulturgüter [#232712]
Datum
25. November 2021 15:48
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/21#29 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. November 2021, in der Sie um die Zusendung bitten von „Informationen und Dokumente zur neuen App, die illegal gehandelte archäologische Kulturgüter identifizieren können soll. Dazu gehört Kommunikation diesbzgl. wie Schriftsätze und E-Mails, sowie der Name der App, die aktuelle Versionsnummer, Leistungsbeschreibung, Ausschreibungsunterlagen und ggfs. – wenn möglich – Quellcode.“ Ihr Antrag richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/21#29 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere, wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. In die Schwärzung personenbezogener Daten haben Sie bereits eingewilligt. Nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen würde es zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen und die Verfahrenskosten senken, wenn Sie sich auch mit der Unkenntlichmachung von sonstigen Informationen, die Belange Dritter berühren (insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse), einverstanden erklären. Bitte teilen Sie uns innerhalb von zehn Tagen mit, ob Sie der Schwärzung von sonstigen Informationen, die Belange Dritter berühren, zustimmen. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 -132009/21#29 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, ich möchte Sie über den aktuellen Verfahrensstand Ihres IFG-A…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Neue App zur Identifikation illegal gehandelter archäologischer Kulturgüter [#232712]
Datum
9. Dezember 2021 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
K 11 -132009/21#29 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, ich möchte Sie über den aktuellen Verfahrensstand Ihres IFG-Antrags informieren, in dem Sie um die Zusendung bitten von „Informationen und Dokumente[n] zur neuen App, die illegal gehandelte archäologische Kulturgüter identifizieren können soll. Dazu gehört Kommunikation diesbzgl. wie Schriftsätze und E-Mails, sowie der Name der App, die aktuelle Versionsnummer, Leistungsbeschreibung, Ausschreibungsunterlagen und ggfs. – wenn möglich – Quellcode.“ Mit Mail vom 25.11.2021 haben wir Sie gefragt, ob Sie sich mit der Unkenntlichmachung von Informationen, die Belange Dritter berühren, einverstanden erklären. Weil wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie die Offenlegung wünschen. Weil aus unserer Sicht Anhaltspunkte vorliegen, die geschützte Belange Dritter nach § 6 IFG [§ 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen] berühren und einen nur eingeschränkten Informationszugang indizieren, sind wir verpflichtet, ein Drittbeteiligungsverfahren einzuleiten. Wir weisen darauf hin, dass die Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG, wonach der Informationszugang innerhalb eines Monats erfolgen soll, bei Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens keine Anwendung findet. § 7 Abs. 1 S. 3 IFG verlangt vom Antragsteller eine Begründung, sollten Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betroffen sein. Wir bitten Sie daher um Begründung, welche Interessen Ihrerseits an der Offenlegung der Informationen bestehen. Im Anschluss werden wir das Drittbeteiligungsverfahren einleiten. Mit freundlichen Grüßen
Lennart Mühlenmeier
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Ihrer Bitte nach einer Begründung …
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Neue App zur Identifikation illegal gehandelter archäologischer Kulturgüter [#232712]
Datum
26. Dezember 2021 17:50
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Ihrer Bitte nach einer Begründung der Anfrage möchte ich nachkommen. Die hier genannte App ist aus staatlichen Mitteln finanziert und obliegt nicht nur deshalb der Transparenz gegenüber Bürger:innen und Journalist:innen. Somit würde ich sagen, dass das öffentliche Interesse der Geheimhaltung überliegt. Zudem stimme ich der Schwärzung von personenbezogenen Daten zu. Vielen Dank für Ihr Angebot, mich über etwaige Kosten vorab in Kenntnis zu setzen, das ich hiermit gerne annehme. Sollten Sie meine Postadresse brauchen, finden Sie diese untenstehend. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 232712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232712/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Bescheid nach Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid nach Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens
Datum
1. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Lennart Mühlenmeier
AW: Bescheid nach Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens [#232712] Guten Abend Frau Mäs, vielen Dank für di…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Bescheid nach Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens [#232712]
Datum
25. Januar 2023 17:41
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend Frau Mäs, vielen Dank für die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage, die bei Ihnen unter dem Az K 11 -132009/21#29 geführt wurde. Ich kam nun erst zum Hochladen der Dokumente bei FragDenStaat. Es ergab sich nun eine Rückfrage: Laut den Dokumenten soll nach Ende des Bewilligungszeitraums Ende 2021 eine Evaluation der Ergebnisse erstellt werden (siehe S. 26 bei FragDenStaat). Liegt diese bereits vor? Mit freundlichen Grüßen, auch an Frau Franz Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 232712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232712/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Evaluierung Ergebnisse KIKu-App Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, Ihrem Antrag auf Übersendung der bei uns in Bezug…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Evaluierung Ergebnisse KIKu-App
Datum
13. Februar 2023 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, Ihrem Antrag auf Übersendung der bei uns in Bezug auf die Evaluation der Förderung der KIKu-App vorhandenen Unterlagen geben wir statt und übersenden Ihnen die Kriterien zur Erfolgskontrolle, den Erfolgskontrollbericht sowie den Abschlussbericht vom 30. Juni 2022. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Lennart Mühlenmeier
AW: Evaluierung Ergebnisse KIKu-App [#232712] Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle An…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Evaluierung Ergebnisse KIKu-App [#232712]
Datum
22. Februar 2023 14:36
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die gebührenfreie Auskunft! Ich werde die Dokumente sogleich bei FragDenStaat freischalten. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 232712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232712/

Dokumente