Neue Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung"

Fragen an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen und Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg:

Unter
https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/funk/pruefstelle/dokumente/TRBOS-Digitale_Alarmierung.pdf
wird das folgende Dokument bereit gestellt:
"
Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Geräte für die digitale Funkalarmierung

Stand: April 2011

Herausgeber:
Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen (AIuK) des Arbeitskreises V
„Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz, Zivilverteidigung” der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder

Redaktion:
Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen und Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
"

Diese Ausgabe ist mittlerweile fast 13 Jahre alt und stellenweise veraltet.

Beispiel 1:
In 2 Bundesländern (Bayern und Hessen) kommt digitale Alarmierung über das BOS-Digitalfunknetz zum Einsatz.
Dies ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt.

Beispiel 2:
Die Infirmationssicherheit der Geräte für die digitale Funkalarmierung ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt.
Hier besteht jedoch offensichtlich Handlungsbedarf.
So heißt es z.B. in einer Anhörung von Sachverständigen im Thüringer Landtag zur Einführung von digitaler Alarmierung in Thüringen:
"
Die Informationssicherheit der auf dem Markt befindlichen digitalen Funkmeldeempfänger nach POCSAG-Standard wird von der AG KRITIS als teilweise mangelhaft erachtet.
Von Mitgliedern der AG KRITIS wurden Fälle in mehr als 10 Rettungsleitstellen-Bereichen aufgedeckt, in denen digitale Funkmeldeempfänger von Feuerwehr-Angehörigen manipuliert wurden. Die ursprünglich verschlüsselt ausgesendeten Alarmierungsnachrichten wurden von Feuerwehr-Angehörigen dann unverschlüsselt im Klartext und frei zugänglich im Internet veröffentlicht.
[siehe https://ag.kritis.info/2022/05/20/datenabfluss-bei-feuerwehr-und-rettungsdienst/]
Der Kryptierungs-Schlüssel der Funkmeldeempfänger wurde sogar in einem Fall aus dem Gerät extrahiert und im Internet zum Kauf angeboten „zur freien Verwendung“.
Hier besteht seitens der Endgeräte-Hersteller offensichtlich noch erheblicher Nachholbedarf bei der
Informationssicherheit der digitalen Funkmeldeempfänger.
"
siehe:
https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Beteiligtentransparenzdokumentation/Dokumente/7-8910/3_Parl_Anhoerungsverf/Z7-3178/Z7-3178.pdf

Meine Fragen an die Redaktion:

1) Befindet sich die "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" aktuell in der Überarbeitung ?

2) Wie ist der Zeitplan für die Veröffentlichung einer aktualisierten Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" ?

3) Wird bei der Überarbeitung der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" auch zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit der Teilnahme eröffnet ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2024
  • Frist
    24. April 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an den Ausschuss für Inform…
An Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" [#303836]
Datum
22. März 2024 07:53
An
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen und Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg: Unter https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/funk/pruefstelle/dokumente/TRBOS-Digitale_Alarmierung.pdf wird das folgende Dokument bereit gestellt: " Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Geräte für die digitale Funkalarmierung Stand: April 2011 Herausgeber: Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen (AIuK) des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz, Zivilverteidigung” der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder Redaktion: Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen und Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg " Diese Ausgabe ist mittlerweile fast 13 Jahre alt und stellenweise veraltet. Beispiel 1: In 2 Bundesländern (Bayern und Hessen) kommt digitale Alarmierung über das BOS-Digitalfunknetz zum Einsatz. Dies ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt. Beispiel 2: Die Infirmationssicherheit der Geräte für die digitale Funkalarmierung ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt. Hier besteht jedoch offensichtlich Handlungsbedarf. So heißt es z.B. in einer Anhörung von Sachverständigen im Thüringer Landtag zur Einführung von digitaler Alarmierung in Thüringen: " Die Informationssicherheit der auf dem Markt befindlichen digitalen Funkmeldeempfänger nach POCSAG-Standard wird von der AG KRITIS als teilweise mangelhaft erachtet. Von Mitgliedern der AG KRITIS wurden Fälle in mehr als 10 Rettungsleitstellen-Bereichen aufgedeckt, in denen digitale Funkmeldeempfänger von Feuerwehr-Angehörigen manipuliert wurden. Die ursprünglich verschlüsselt ausgesendeten Alarmierungsnachrichten wurden von Feuerwehr-Angehörigen dann unverschlüsselt im Klartext und frei zugänglich im Internet veröffentlicht. [siehe https://ag.kritis.info/2022/05/20/datenabfluss-bei-feuerwehr-und-rettungsdienst/] Der Kryptierungs-Schlüssel der Funkmeldeempfänger wurde sogar in einem Fall aus dem Gerät extrahiert und im Internet zum Kauf angeboten „zur freien Verwendung“. Hier besteht seitens der Endgeräte-Hersteller offensichtlich noch erheblicher Nachholbedarf bei der Informationssicherheit der digitalen Funkmeldeempfänger. " siehe: https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Beteiligtentransparenzdokumentation/Dokumente/7-8910/3_Parl_Anhoerungsverf/Z7-3178/Z7-3178.pdf Meine Fragen an die Redaktion: 1) Befindet sich die "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" aktuell in der Überarbeitung ? 2) Wie ist der Zeitplan für die Veröffentlichung einer aktualisierten Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" ? 3) Wird bei der Überarbeitung der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" auch zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit der Teilnahme eröffnet ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303836/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Neue Ausgabe der "Technischen Richtli…
An Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG-Antrag: Neue Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" [#303836]
Datum
25. April 2024 08:43
An
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Neue Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung"“ vom 22.03.2024 (#303836) habe ich bislang noch keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Daher möchte ich nachhaken. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Neue Ausgabe der "Technischen Richtli…
An Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG-Antrag: Neue Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" [#303836]
Datum
21. Mai 2024 17:15
An
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Neue Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung"“ vom 22.03.2024 (#303836) habe ich bislang noch keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Daher möchte ich nachhaken. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
TR BOS / Ihre Anfrage vom 21. Mai 2024 17:15 Sehr [geschwärzt] Die TR BOS "Geräte für die digitale Funkalarm…
Von
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Betreff
TR BOS / Ihre Anfrage vom 21. Mai 2024 17:15
Datum
19. Juni 2024 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt] Die TR BOS "Geräte für die digitale Funkalarmierung" befindet sich derzeit in Überarbeitung, auch wegen der von Ihnen angesprochenen Punkte. Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung bis Ende des Jahres erfolgen wird. Sie dürfen sich bei Fragen gerne auch direkt an uns wenden. [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachbereich Großschadenslagen, KatS und Führungsunterstützung - Zentralprüfstelle - Im Wendelrot 10 * 76646 Bruchsal Postfach 1943 * 76609 Bruchsal Tel.: +49 7251 933 [geschwärzt] Fax: +49 7251 933 [geschwärzt] E-Mail [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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AW: TR BOS / Ihre Anfrage vom 21. Mai 2024 17:15 [#303836] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bear…
An Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TR BOS / Ihre Anfrage vom 21. Mai 2024 17:15 [#303836]
Datum
19. Juni 2024 17:27
An
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines LIFG-Antrags und Ihre Rückmeldung. Gerne komme ich auf Sie direkt zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303836/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>