Neue Belastung durch Angehörigen-Entlastungsgesetz?
gerade finde ich in dem Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes auf Seite 34 folgenden Satz, für dessen Bedeutung ich als Betroffene gerne eine Erklärung hätte:
"Daher ist es aus Gleichbehandlungserwägungen und, um eine Schlechterstellung dieser Leistungsberechtigten zu vermeiden, angezeigt, die Privilegierung aus § 94 Absatz 2 auch auf das Vierte Kapitel SGB XII auszuweiten."
Was im Dritten Kapitel bisher vielleicht als Privilegierung bezeichnet werden kann, wäre im 4. Kapitel allerdings nur für Großverdiener eine Privilegierung, aber eine neue Belastung für geringverdienende Eltern volljähriger Kinder, die dauerhaft so schwer behindert sind, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können. Dies geht auch aus der geplanten Änderung des § 94 SGB XII hervor, wo der Ausschluss des Anspruchsübergangs gegenüber Eltern und Kindern gestrichen werden soll . . . und in Absatz 2 nach dem Wort "Dritten" noch die Wörter "und Vierten" eingefügt werden sollen.
Da Absatz 3 unverändert bleiben soll, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass ich für meinen 32-jährigen schwerstbehinderten Sohn wegen seines Grundsicherungsanspruchs neuerdings monatlichen Unterhalt in Höhe von mindestens 20 € zu zahlen hätte - und zwar genausoviel, wie Eltern, deren Jahreseinkommen über 100.000 € liegt und bisher nicht "privilegiert" waren, so dass sich deren Situation verbessert, während meine sich verschlechtert. Oder verstehe ich da irgendetwas falsch? Da ich seit 30 Jahren alleinerziehend bin und wegen (!) meines behinderten Sohnes (neben einer gesunden Tochter) nur teilzeit-erwerbstätig sein konnte und kann, würde mich interessieren, ob ich aus dieser Situation heraus zukünftig tatsächlich auch noch zu einem "privilegierten" Unterhaltsbetrag für meinen 32-jährigen Sohn herangezogen werden soll, weil ich selbst nicht "hilfebedürftig" bin? In diesem Fall wäre es für uns ein Angehörigen-Belastungsgesetz.
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. November 2019
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20. Dezember 2019
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