Neue Belastung durch Angehörigen-Entlastungsgesetz?

gerade finde ich in dem Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes auf Seite 34 folgenden Satz, für dessen Bedeutung ich als Betroffene gerne eine Erklärung hätte:

"Daher ist es aus Gleichbehandlungserwägungen und, um eine Schlechterstellung dieser Leistungsberechtigten zu vermeiden, angezeigt, die Privilegierung aus § 94 Absatz 2 auch auf das Vierte Kapitel SGB XII auszuweiten."

Was im Dritten Kapitel bisher vielleicht als Privilegierung bezeichnet werden kann, wäre im 4. Kapitel allerdings nur für Großverdiener eine Privilegierung, aber eine neue Belastung für geringverdienende Eltern volljähriger Kinder, die dauerhaft so schwer behindert sind, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können. Dies geht auch aus der geplanten Änderung des § 94 SGB XII hervor, wo der Ausschluss des Anspruchsübergangs gegenüber Eltern und Kindern gestrichen werden soll . . . und in Absatz 2 nach dem Wort "Dritten" noch die Wörter "und Vierten" eingefügt werden sollen.
Da Absatz 3 unverändert bleiben soll, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass ich für meinen 32-jährigen schwerstbehinderten Sohn wegen seines Grundsicherungsanspruchs neuerdings monatlichen Unterhalt in Höhe von mindestens 20 € zu zahlen hätte - und zwar genausoviel, wie Eltern, deren Jahreseinkommen über 100.000 € liegt und bisher nicht "privilegiert" waren, so dass sich deren Situation verbessert, während meine sich verschlechtert. Oder verstehe ich da irgendetwas falsch? Da ich seit 30 Jahren alleinerziehend bin und wegen (!) meines behinderten Sohnes (neben einer gesunden Tochter) nur teilzeit-erwerbstätig sein konnte und kann, würde mich interessieren, ob ich aus dieser Situation heraus zukünftig tatsächlich auch noch zu einem "privilegierten" Unterhaltsbetrag für meinen 32-jährigen Sohn herangezogen werden soll, weil ich selbst nicht "hilfebedürftig" bin? In diesem Fall wäre es für uns ein Angehörigen-Belastungsgesetz.
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
Gisela Maubach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: gerade find…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Gisela Maubach
Betreff
Neue Belastung durch Angehörigen-Entlastungsgesetz? [#170459]
Datum
15. November 2019 22:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gerade finde ich in dem Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes auf Seite 34 folgenden Satz, für dessen Bedeutung ich als Betroffene gerne eine Erklärung hätte: "Daher ist es aus Gleichbehandlungserwägungen und, um eine Schlechterstellung dieser Leistungsberechtigten zu vermeiden, angezeigt, die Privilegierung aus § 94 Absatz 2 auch auf das Vierte Kapitel SGB XII auszuweiten." Was im Dritten Kapitel bisher vielleicht als Privilegierung bezeichnet werden kann, wäre im 4. Kapitel allerdings nur für Großverdiener eine Privilegierung, aber eine neue Belastung für geringverdienende Eltern volljähriger Kinder, die dauerhaft so schwer behindert sind, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können. Dies geht auch aus der geplanten Änderung des § 94 SGB XII hervor, wo der Ausschluss des Anspruchsübergangs gegenüber Eltern und Kindern gestrichen werden soll . . . und in Absatz 2 nach dem Wort "Dritten" noch die Wörter "und Vierten" eingefügt werden sollen. Da Absatz 3 unverändert bleiben soll, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass ich für meinen 32-jährigen schwerstbehinderten Sohn wegen seines Grundsicherungsanspruchs neuerdings monatlichen Unterhalt in Höhe von mindestens 20 € zu zahlen hätte - und zwar genausoviel, wie Eltern, deren Jahreseinkommen über 100.000 € liegt und bisher nicht "privilegiert" waren, so dass sich deren Situation verbessert, während meine sich verschlechtert. Oder verstehe ich da irgendetwas falsch? Da ich seit 30 Jahren alleinerziehend bin und wegen (!) meines behinderten Sohnes (neben einer gesunden Tochter) nur teilzeit-erwerbstätig sein konnte und kann, würde mich interessieren, ob ich aus dieser Situation heraus zukünftig tatsächlich auch noch zu einem "privilegierten" Unterhaltsbetrag für meinen 32-jährigen Sohn herangezogen werden soll, weil ich selbst nicht "hilfebedürftig" bin? In diesem Fall wäre es für uns ein Angehörigen-Belastungsgesetz. Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gisela Maubach <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gisela Maubach << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Maubach, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung wei…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: KEP Neue Belastung durch Angehörigen-Entlastungsgesetz? [#170459]
Datum
18. November 2019 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Maubach, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß