Neue Beschilderung an den Fahrrad-/ Fussgänger Wegen rund um Mettmann.

Ich stelle fest, das an o.g. Wegen in und um Mettmann, die schon mit dem blauen Fussgänger / Radwegsymbol beschildert sind nun das weisse Radfahrer frei Schild zusätzlich montiert wird. Ich wüsste gerne was damit bezweckt werden soll. Es ist doch schon als ein Radfahrweg ausgewiesen. Will man damit die laut Gesetz ebendfalls berechtigten eScooter von diesen Wegen ausschliessen denn das analog dazu existierende Scooterschild fehlt ?
Das dürfte kaum funktionieren. Das blaue Schild ist höherrangig, das weisse Fahradschild ist nur dafür gedacht, Radfahrern die Durchfahrt da zu gestatten, wo sie für andere verboten ist, wie z.B. Durchfahrt verboten, in Fussgängerzohnen oder gegen Einbandstrassenrichtungen ect.

Ergebnis der Anfrage

Hallo,
ich habe das schöne Wetter am heutigen tage genutzt, um einmal die Strassen rund um Mettmann abzufahren und mir den Stand der Dinge vor Ort anzusehen.
Die Verkehrswege Welt rund um Mettmann ist wieder in Ordnung. Ein paar Meter Radweg sind auf der Strasse übrig geblieben aber das ist an dieser Stelle für mich o.k.. Es handelt sich um eine sehr breite Einmündung, bei der man den Radweg kurz vorher auf die Vorfahrtsstrasse gezogen hat und ihn direkt am Ende wieder zurückführt. Wichtig dabei ist, das diese Passage keine Bordsteine hat und der Radwegbenutzer nach rechts ausweichen kann, wenn er durch Pkws bedrängt wird.
Ansonsten sind wieder überall die bekannten blauen Fussgänger / Radweg Schilder angebracht, die den eScooter Fahrer sogar verpflichten diese Wege zu benutzen. Zu meiner grossen Freude, (ja ich kann mich auch für andere freuen) sind diese Wege weiter draussen in der Pampa auch mittels weissen Schildern für Mofas freigegeben. Keine Verwechselung, der Benzintank ist auf den Schildern eindeutig zu erkennen.
Des weiteren wurden auch bereits aufgebrachte Fahrbahnmarkierungen für die nun nicht mehr vorhandenen Strassenradwege wieder entfernt.
Die Anfrage war ein voller Erfolg und ich möchte allen die Anteil daran haben meinen grossen Dank aussprechen. Den Machern dieser Seite, der Kreisverwaltung ME und auch der Stadt Mettmann, die diese Probleme ohne grosses Theater wieder beseitigt hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
Dirk Baasner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Mettmann Details
Von
Dirk Baasner
Betreff
Neue Beschilderung an den Fahrrad-/ Fussgänger Wegen rund um Mettmann. [#220955]
Datum
24. Mai 2021 20:43
An
Kreisverwaltung Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich stelle fest, das an o.g. Wegen in und um Mettmann, die schon mit dem blauen Fussgänger / Radwegsymbol beschildert sind nun das weisse Radfahrer frei Schild zusätzlich montiert wird. Ich wüsste gerne was damit bezweckt werden soll. Es ist doch schon als ein Radfahrweg ausgewiesen. Will man damit die laut Gesetz ebendfalls berechtigten eScooter von diesen Wegen ausschliessen denn das analog dazu existierende Scooterschild fehlt ? Das dürfte kaum funktionieren. Das blaue Schild ist höherrangig, das weisse Fahradschild ist nur dafür gedacht, Radfahrern die Durchfahrt da zu gestatten, wo sie für andere verboten ist, wie z.B. Durchfahrt verboten, in Fussgängerzohnen oder gegen Einbandstrassenrichtungen ect.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Baasner Anfragenr: 220955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220955/ Postanschrift Dirk Baasner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Baasner
Kreisverwaltung Mettmann
Sehr geehrter Herr Baasner, vielen Dank für Ihre Anfrage und Hinweise bezüglich widersprüchlicher Radverkehrsbes…
Von
Kreisverwaltung Mettmann
Betreff
AW: Neue Beschilderung an den Fahrrad-/ Fussgänger Wegen rund um Mettmann. [#220955]
Datum
25. Mai 2021 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,6 KB


Sehr geehrter Herr Baasner, vielen Dank für Ihre Anfrage und Hinweise bezüglich widersprüchlicher Radverkehrsbeschilderungen. Zuständig für die Anordnung von Verkehrsschildern ist die jeweilige örtliche Straßenverkehrsbehörde. Da es sich Ihrer Beschreibung nach um das Stadtgebiet Mettmann handelt, habe ich Ihre Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde Mettmann (Hr. Dr. Tetzner: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) weitergeleitet. Ihre Anfrage wird von dort in eigener Zuständigkeit bearbeitet und beantwortet werden. Ich bedanke mich für Ihr Interesse an der Verkehrssicherheit und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Mettmann
Sehr geehrter Herr Baasner, Ihre Anfrage vom 24.05.2021 ist mir vom Kreis Mettmann mit der Bitte um Beantwortung …
Von
Kreisverwaltung Mettmann
Betreff
AW: Neue Beschilderung an den Fahrrad-/ Fussgänger Wegen rund um Mettmann. [#220955]
Datum
26. Mai 2021 07:11
Status
image002.jpg
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Baasner, Ihre Anfrage vom 24.05.2021 ist mir vom Kreis Mettmann mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet worden. Sie fragen an, warum an einigen Wegen in Mettmann das Zusatzzeichen 1022-10 („Radfahrer frei“) montiert worden sei. Dabei stellen Sie die Mutmaßung auf, dass die Beschilderung für eScooter gedacht sei. Dies muss ich explizit verneinen. Die entsprechende Beschilderung ist meist an den Stellen aufgestellt worden, an denen zuvor ein gemeinsamer oder getrennter Geh-/Radweg bestanden hat, das Fahren auf der Straße aber als sinnvoller bzw. sicherer erschien. Um unsicheren Radfahrern weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, auf dem bisherigen Weg „neben“ der Straße zu fahren, wurde dieser durch die Zusatzbeschilderung auch für den Radverkehr freigegeben. Daneben wurden zum Teil auch echte bzw. sogenannte „unechte“ Einbahnstraßen für die Befahrung von Radfahrern in Gegenrichtung freigegeben; hierzu wurde die ordnungsgemäße Zusatzbeschilderung an den Vz. 220 bzw. 267 angebracht. Eine Kopie dieser Antwort sende ich dem Kreis Mettmann zu. Mit freundlichen Grüßen