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Neue gestaltung der westl. Kaiserstrasse durch die Kombilösung

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Pläne aus der die Veränderungen an der westlichen Kaiserstrasse hervorgehen, insbesondere im Bereich zwischen Europaplatz und Kaiserplatz. Darüberhinaus bitte ich um die Einschätzung/ bzw. Analyse (sofern diese erstellt wurde) wie sich dieser Bereich durch die Änderungen voraussichtlich entwickelt in Bezug auf die Wohn- und Einkaufssituation sowie Verkehr.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. November 2019
  • Frist
    18. Dezember 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pläne aus der die…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue gestaltung der westl. Kaiserstrasse durch die Kombilösung [#170552]
Datum
18. November 2019 12:08
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pläne aus der die Veränderungen an der westlichen Kaiserstrasse hervorgehen, insbesondere im Bereich zwischen Europaplatz und Kaiserplatz. Darüberhinaus bitte ich um die Einschätzung/ bzw. Analyse (sofern diese erstellt wurde) wie sich dieser Bereich durch die Änderungen voraussichtlich entwickelt in Bezug auf die Wohn- und Einkaufssituation sowie Verkehr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Unterlagen, aus denen die geplante Veränderungen im Bereich des Projektes '…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: Neue gestaltung der westl. Kaiserstrasse durch die Kombilösung
Datum
12. Dezember 2019 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Die Unterlagen, aus denen die geplante Veränderungen im Bereich des Projektes 'Neugestaltung der Kaiserstraße und der anliegenden Plätze hervorgehen, sind, soweit sie mit den politischen Gremien abgestimmt und beschlossen sind, auf der städtischen Website einsehbar: https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/kaiserstr_neu Eine Analyse zur Entwicklung der Wohn- und Einkaufssituation, bedingt durch das Projekt, liegt uns nicht vor. Gerne sind wir zu einem persönlichen Gespräch bereit, falls über die öffentlich zugänglichen Informationen hinaus noch Fragen offen sind. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass für dieses Gespräch u.U. Gebühren anfallen können. Von Interesse für uns wäre, inwieweit Sie Ihre Betroffenheit nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), in Bezug auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG), sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sehen. Freundliche Grüße
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