neue internetseite potsdam.de

die Stadt Potsdam hat eine neue Internetseite. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die Kosten für a) Konzeption, b) Design und c) Programmierung der Internetseite waren, wie die neue Internetseite ausgeschrieben / vergeben wurde und welche Kriterien bei der Vergabe zugrunde gelegt wurden. Teilen Sie bitte zudem mit, wer den Zuschlag erhalten hat, wer den Zuschlag nicht erhalten hat und wie hoch die laufenden Kosten für Wartung und Support sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2016
  • Frist
    30. April 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
neue internetseite potsdam.de [#16128]
Datum
25. März 2016 20:13
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Stadt Potsdam hat eine neue Internetseite. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die Kosten für a) Konzeption, b) Design und c) Programmierung der Internetseite waren, wie die neue Internetseite ausgeschrieben / vergeben wurde und welche Kriterien bei der Vergabe zugrunde gelegt wurden. Teilen Sie bitte zudem mit, wer den Zuschlag erhalten hat, wer den Zuschlag nicht erhalten hat und wie hoch die laufenden Kosten für Wartung und Support sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: neue internetseite potsdam.de [#16128] (Eingangsbestätigung)
Datum
25. März 2016 20:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
neue Internetseite Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie ist bei uns eingetroffen und wi…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
neue Internetseite
Datum
6. April 2016 18:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie ist bei uns eingetroffen und wird bearbeitet. Die Antwort wird Ihnen in Kürze gemailt. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in Nach vorläufiger Prüfung scheidet eine Übermittlung der von Ihnen angefragten…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Anfrage
Datum
20. April 2016 18:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Nach vorläufiger Prüfung scheidet eine Übermittlung der von Ihnen angefragten Informationen/Unterlagen aus. Sofern Sie eine schriftliche Entscheidung wünschen, bitte ich Sie mir dies kurz unter Angabe Ihrer postalischen Adresse mitzuteilen. Bei Vergabevorgängen handelt es nicht um Verwaltungsverfahren des VwVfG (Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.07.2006, Az.: / OB 105/06). Zwar eröffnen die Vorschriften des AIG jedermann das Recht auf Akteneinsicht. Dieses ist aber insoweit ausgeschlossen, als schutzwürdige Belange der Akteneinsicht entgegenstehen. Vorliegend handelt es sich um Vergabeverfahren bei denen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, wie Entwürfe und Planungen sowie Leistungen und Preise die Rückschlüsse auf die Marktstrategien der einzelnen Unternehmen zulassen, der LHP anvertraut werden. Diese Angaben sind Bestandteile der Vergabeakten, mithin vertraulich zu behandeln und zu verwahren. Entsprechendes gilt für Informationen aus Verträgen, wie z.B. die Angabe der Kosten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage [#16128] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich konkretisiere…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#16128]
Datum
21. April 2016 20:50
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich konkretisiere mein Anliegen gern: Wie hoch waren die Kosten für a) Konzeption, b) Design und c) Programmierung der Internetseite und auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Kosten im Durchschnitt. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Potsdam
A: A: Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in da Ihre Fragen sich nicht wesentlich verändert haben, kann ich Ihnen au…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
A: A: Anfrage
Datum
28. April 2016 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in da Ihre Fragen sich nicht wesentlich verändert haben, kann ich Ihnen auch keine andere Antwort geben. Hier ein zweiter Versuch: Nach vorläufiger Prüfung scheidet eine Übermittlung der von Ihnen angefragten Informationen/Unterlagen aus. Sofern Sie eine schriftliche Entscheidung wünschen, bitte ich Sie mir dies kurz unter Angabe Ihrer postalischen Adresse mitzuteilen. Bei Vergabevorgängen handelt es nicht um Verwaltungsverfahren des VwVfG (Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.07.2006, Az.: / OB 105/06). Zwar eröffnen die Vorschriften des AIG jedermann das Recht auf Akteneinsicht. Dieses ist aber insoweit ausgeschlossen, als schutzwürdige Belange der Akteneinsicht entgegenstehen. Vorliegend handelt es sich um Vergabeverfahren bei denen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, wie Entwürfe und Planungen sowie Leistungen und Preise die Rückschlüsse auf die Marktstrategien der einzelnen Unternehmen zulassen, der LHP anvertraut werden. Diese Angaben sind Bestandteile der Vergabeakten, mithin vertraulich zu behandeln und zu verwahren. Entsprechendes gilt für Informationen aus Verträgen, wie z.B. die Angabe der Kosten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: A: A: Anfrage [#16128] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage Ihrer Aussage …
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: A: A: Anfrage [#16128]
Datum
30. Mai 2016 20:59
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage Ihrer Aussage mit. Die Nennung von Summen ist kein Geschäftsgeheimnis und auch nicht besonders schutzwürdig, da der konkrete Aufwand nicht bekannt ist. Das ist bereits höchstrichterlich entschieden. Insofern ist Ihre Begründung inakzeptabel. Sollte binnen 14 Tagen keine zufriedenstellende Antwort vorliegen, wird die Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht und Datenschutz eingeschaltet. Zudem behalte ich mir vor, gegen die Nicht-Preisgabe der Informationen zu klagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>