Neue Länder und Warengruppen in der Risikowarenliste für Verpackungsholz

Aufgrund welcher Untersuchungsergebnisse wurde die deutsche Risikowarenliste für Verpackungsholz mit Veröffentlichung im BANZ (https://www.julius-kuehn.de/media/Veroeffentlichungen/Bekanntmachungen/BAnz_AT_15.12.2021_B5_Bekanntmachung_Risikowarenliste_Verpackungsholz_Gebrauch.pdf) um die USA, Vietnam, Südkorea und Japan erweitert und Warengruppen (bsw. 7317, 7606, 8501) erweitert? Können Sie mir diese Quellen weiterleiten?

Die neue Risikowarenliste weicht stark sowohl von der Vorgänger-Bekanntmachung aus dem Jahr 2020 (https://www.julius-kuehn.de/media/Veroeffentlichungen/Bekanntmachungen/BAnz_AT_02.10.2020_B5_Risikowarnliste_Pflanzen_Pflanzenerzeugnisse_Verpackungsholz.pdf) als auch von der Delegierten EU-VO 2021/2017 ab.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
  • 0 Follower:innen
Kerstin Ullrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund welcher …
An Julius-Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Details
Von
Kerstin Ullrich
Betreff
Neue Länder und Warengruppen in der Risikowarenliste für Verpackungsholz [#239796]
Datum
3. Februar 2022 10:47
An
Julius-Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund welcher Untersuchungsergebnisse wurde die deutsche Risikowarenliste für Verpackungsholz mit Veröffentlichung im BANZ (https://www.julius-kuehn.de/media/Veroeffentlichungen/Bekanntmachungen/BAnz_AT_15.12.2021_B5_Bekanntmachung_Risikowarenliste_Verpackungsholz_Gebrauch.pdf) um die USA, Vietnam, Südkorea und Japan erweitert und Warengruppen (bsw. 7317, 7606, 8501) erweitert? Können Sie mir diese Quellen weiterleiten? Die neue Risikowarenliste weicht stark sowohl von der Vorgänger-Bekanntmachung aus dem Jahr 2020 (https://www.julius-kuehn.de/media/Veroeffentlichungen/Bekanntmachungen/BAnz_AT_02.10.2020_B5_Risikowarnliste_Pflanzen_Pflanzenerzeugnisse_Verpackungsholz.pdf) als auch von der Delegierten EU-VO 2021/2017 ab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kerstin Ullrich Anfragenr: 239796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239796/ Postanschrift Kerstin Ullrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Ullrich
Kerstin Ullrich
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neue Länder und Warengruppen in der Risikoware…
An Julius-Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Details
Von
Kerstin Ullrich
Betreff
AW: Neue Länder und Warengruppen in der Risikowarenliste für Verpackungsholz [#239796]
Datum
7. März 2022 07:16
An
Julius-Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neue Länder und Warengruppen in der Risikowarenliste für Verpackungsholz“ vom 03.02.2022 (#239796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Ullrich

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Julius-Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Sehr geehrte Frau Ullrich, die vom JKI im Bundesanzeiger veröffentlichte Risikowarenliste für Verpackungsholz "in…
Von
Julius-Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Betreff
AW: Neue Länder und Warengruppen in der Risikowarenliste für Verpackungsholz [#239796]
Datum
9. März 2022 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ullrich, die vom JKI im Bundesanzeiger veröffentlichte Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" basiert auf der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125. Sie stellt den von jedem Mitgliedstaat der EU zu erstellenden Überwachungsplan von Sendungen mit Verpackungsholz dar, nach dem entsprechende Einfuhrkontrollen der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer ausgerichtet werden. Es handelt sich hier um Stichprobenkontrollen, die entsprechend Art. 44-46 der Verordnung (EU) 2017/625 durchgeführt werden müssen. Hierbei geht es auch immer um neue und sich ändernde phytosanitäre Risiken. Zusätzlich führen die Mitgliedstaaten der EU Kontrollen von Sendungen mit Verpackungsholz entsprechend von sogenannten Notmaßnahmen durch. Hierzu gehörte der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137, der bis zum 30. Juni 2020 anzuwenden war und die Durchführungsverordnung (EU) 2021/127, die seit dem 1. März 2021 gilt. Diese Einfuhrkontrollen sind entsprechend Art. 47 ff. der Verordnung (EU) 2017/625 von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen durchzuführen. Notmaßnahmen der EU und der nationale Überwachungsplan (Risikowarenliste) sind also als sich ergänzende Kontrollelemente aufzufassen. Der nationale Überwachungsplan wird auf der Basis von Risikoabwägungen festgelegt. Die temporär fehlende Notmaßnahme der EU sollte mit der Risikowarenliste vom 14. September 2020 weitestgehend abgefangen werden, weshalb in dieser Risikowarenliste insbesondere Warenarten und Ursprünge aufgenommen wurden, deren Risiko durch die Notmaßnahmen bereits bestätigt war. Nachdem die neue Notmaßnahme diese Warenarten und Ursprünge gültig war, wurde die Risikowarenliste entsprechend anhand von aktuellen Risiken überarbeitet. Hierzu wurden insbesondere EU-weite Beanstandungen von eingeführten Sendungen herangezogen, die aus den EU-Datenbanken (EUROPHYT interceptions und TRACES) extrahiert wurden. Als weitere Risikofaktoren wurden u.a. Verbreitungsdaten von quarantänerelevanten Schadorganismen in den Ursprungsländern hinzugezogen wie beispielsweise Bursaphelenchus xylophilus, Anoplophora glabripennis und weiterer nicht-europäischer Käferarten. Bei der Listung der Warenart spielt auch die Wahrscheinlichkeit eine Rolle, mit der solche Waren mit Verpackungsholz transportiert werden, sowie Einfuhrmengen, die aus der Einfuhrstatistik der Zollbehörden stammen. Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Erwin-Baur-Straße 27 06484 Quedlinburg www.julius-kuehn.de