Sehr geehrte Frau Ullrich,
die vom JKI im Bundesanzeiger veröffentlichte Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" basiert auf der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125. Sie stellt den von jedem Mitgliedstaat der EU zu erstellenden Überwachungsplan von Sendungen mit Verpackungsholz dar, nach dem entsprechende Einfuhrkontrollen der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer ausgerichtet werden. Es handelt sich hier um Stichprobenkontrollen, die entsprechend Art. 44-46 der Verordnung (EU) 2017/625 durchgeführt werden müssen. Hierbei geht es auch immer um neue und sich ändernde phytosanitäre Risiken.
Zusätzlich führen die Mitgliedstaaten der EU Kontrollen von Sendungen mit Verpackungsholz entsprechend von sogenannten Notmaßnahmen durch. Hierzu gehörte der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137, der bis zum 30. Juni 2020 anzuwenden war und die Durchführungsverordnung (EU) 2021/127, die seit dem 1. März 2021 gilt. Diese Einfuhrkontrollen sind entsprechend Art. 47 ff. der Verordnung (EU) 2017/625 von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen durchzuführen. Notmaßnahmen der EU und der nationale Überwachungsplan (Risikowarenliste) sind also als sich ergänzende Kontrollelemente aufzufassen.
Der nationale Überwachungsplan wird auf der Basis von Risikoabwägungen festgelegt. Die temporär fehlende Notmaßnahme der EU sollte mit der Risikowarenliste vom 14. September 2020 weitestgehend abgefangen werden, weshalb in dieser Risikowarenliste insbesondere Warenarten und Ursprünge aufgenommen wurden, deren Risiko durch die Notmaßnahmen bereits bestätigt war. Nachdem die neue Notmaßnahme diese Warenarten und Ursprünge gültig war, wurde die Risikowarenliste entsprechend anhand von aktuellen Risiken überarbeitet.
Hierzu wurden insbesondere EU-weite Beanstandungen von eingeführten Sendungen herangezogen, die aus den EU-Datenbanken (EUROPHYT interceptions und TRACES) extrahiert wurden. Als weitere Risikofaktoren wurden u.a. Verbreitungsdaten von quarantänerelevanten Schadorganismen in den Ursprungsländern hinzugezogen wie beispielsweise Bursaphelenchus xylophilus, Anoplophora glabripennis und weiterer nicht-europäischer Käferarten. Bei der Listung der Warenart spielt auch die Wahrscheinlichkeit eine Rolle, mit der solche Waren mit Verpackungsholz transportiert werden, sowie Einfuhrmengen, die aus der Einfuhrstatistik der Zollbehörden stammen.
Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
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