"neue Medienordnung"-Debatte: Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs im Internet
Dokumente, die Ihrer Behörde im Zusammenhang mit der Arbeit der weiter im Text genannten Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung vorliegen.
Die Bundesländer planen "eine eigenständige gemeinsame Grundlage erarbeiten, um ab Anfang 2015 gut vorbereitet in eine Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung gehen zu können." [4]. Die neue Medienordnung hat zum Ziel "Maßnahmen zu treffen, die Vielfalt fördern und Meinungsmacht verhindern"
Im Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ [1] zitieren die Autoren den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Rheinland-Pfalz:
"Die Abgrenzung zwischen journalistisch-redaktionell gestalteten und sonstigen Telemedien wird als schwierig angesehen. In diesem Zusammenhang stelle sich insbesondere die Frage nach der Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs im Internet.21",
S. dazu auch in [2]: "Die Sicherung einer – näher auszudifferenzierenden – Netzneutralität könnte im Bereich einer zukünftigen Plattformregulierung folglich ein wichtiges Element darstellen, um die Regulierungsbedürftigkeit von Netzinfrastruktur- oder auch auf Netzinfrastruktur aufsetzenden Angeboten zu beschreiben. Zudem macht die Diskussion darauf aufmerksam, dass die inhaltsbezogene Betrachtungsweise des Rundfunkrechts – aber auch zuweilen der Netzneutralitätsdebatte – die Effizienz der Infrastrukturnutzung und die Anreize zum Ausbau der Infrastruktur nicht einbezieht, obgleich beide Aspekte mittelbar auch vielfaltsrelevant sind."
Der Wikipedia [3] habe ich entnommen:
"Zielsetzung: Hintergrund des Medienprivilegs ist die Sicherung der in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Pressefreiheit, welche Ausforschung und staatliche Einflussnahme auf die Massenmedien verhindern soll.
Bedeutung: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nimmt im sog. Medienprivileg die ausschließlich journalistisch-redaktionelle und literarische Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten weitgehend von den ansonsten einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen aus."
Quellen
[1] Konvergenz und regulatorische Folgen - http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/1049#page=20
[2] Konvergenz und regulatorische Folgen - http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/1049#page=43
[3] Medienprivileg - https://de.wikipedia.org/wiki/Medienprivileg
[4] AG Medienstaatsvertrag. Medienvielfalt fördern - http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/archive/2014/october/article/medienvielfalt-foerdern/
Information nicht vorhanden
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Datum30. Januar 2015
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3. März 2015
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