Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen

Ergebnis / Überblick / Synopse der Bedenken und Anregungen der Bürger mit Bezug auf das B-Plan Verfahren Altona-Nord 26 auf deren Grundlage die Abwägung stattgefunden hat und der B-Plan am 23.9.14 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgestellt wurde.

Auf der Website der Stadt Hamburg ist Folgendes dargelegt:
„Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis wird mit dem Bebauungsplanentwurf dann dem Stadtplanungsausschuss und der Bezirksversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt."

Die o.g. Unterlagen müssten demnach bei der BSU seit mehr als 2 Monaten vorliegen und dürften ohne größeren Aufwand den Bürgern zur Verfügung gestellt werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2014
  • Frist
    6. Januar 2015
  • Kosten dieser Information:
    336,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen [#8114]
Datum
3. Dezember 2014 14:09
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ergebnis / Überblick / Synopse der Bedenken und Anregungen der Bürger mit Bezug auf das B-Plan Verfahren Altona-Nord 26 auf deren Grundlage die Abwägung stattgefunden hat und der B-Plan am 23.9.14 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgestellt wurde. Auf der Website der Stadt Hamburg ist Folgendes dargelegt: „Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis wird mit dem Bebauungsplanentwurf dann dem Stadtplanungsausschuss und der Bezirksversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt." Die o.g. Unterlagen müssten demnach bei der BSU seit mehr als 2 Monaten vorliegen und dürften ohne größeren Aufwand den Bürgern zur Verfügung gestellt werden können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mario Bloem (d-plan GmbH)
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen [#8114]
Datum
3. Dezember 2014 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bloem, Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, in Ihrer Anfrage gem. Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.12.2014 erbaten Sie di…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
WG: Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen [#8114]
Datum
19. Dezember 2014 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bloem, in Ihrer Anfrage gem. Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.12.2014 erbaten Sie die Unterlage zum Ergebnis / Überblick / Synopse der Bedenken und Anregungen der Bürger mit Bezug auf das B-Plan Verfahren Altona-Nord 26 auf deren Grundlage die Abwägung stattgefunden hat und der B-Plan am 23.9.14 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgestellt wurde. Gem. der Gebührenordnung zum HmbTG werden wir Gebühren zu Ihrer Anfrage erheben müssen. Nach erster überschlägiger Berechnung könnten Ihnen Kosten in Höhe von bis zu 480,00 € entstehen. Da die Unterlage sehr umfangreich ist und erst bei der Prüfung selbst ersichtlich werden wird, ob und wie viele Daten ggf. unter den Datenschutz fallen und geschwärzt werden müssen, kann der Aufwand vorab nicht genauer eingeschätzt werden. Bei der überschlägigen Berechnung sind wir also von der schlechtesten Konstellation ausgegangen, um Ihnen nicht nachträglich unerwartete Kosten bekannt geben zu müssen. Da Sie in Ihrer Anfrage um einen Kostenvoranschlag gebeten haben, möchten wir Sie fragen, ob Sie unter diesen Umständen Ihre Anfrage gem. HmbTG vom 03.12.2014 aufrechterhalten? Mit freundlichen Grüßen
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte meine Anfrage vom 3.12.2014 aufrecht. Die hohen Kosten, die Sie anführe…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
AW: WG: Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen [#8114]
Datum
19. Dezember 2014 15:45
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte meine Anfrage vom 3.12.2014 aufrecht. Die hohen Kosten, die Sie anführen, sind bislang für mich nicht nachvollziehbar. Ich gehe deshalb davon aus, dass sie gar nicht entstehen bzw. deutlich geringer ausfallen werden. Folgende Gründe sprechen gegen Gebühren: a) die Stadt Hamburg hat zur Mitte Altona eine 34-seitige Synapse zur Abwägung der Bürgerforderungen in Bezug auf den städtebaulichen Vertrag kostenlos online gestellt, siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/4321826/data/zusammenfassung-und-abwaegung-buergerforderungen.pdf Es sind keine Gründe erkennbar, warum diese Art der Zusammenfassung und Kommentierung von Bürgerforderungen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens nicht ebenfalls kostenlos möglich sein soll. b) Datenschutzgründe oder Betriebsgeheimnisse haben bei der o.g. Synapse offenbar keine Rolle gespielt, obwohl der zugrundeliegende städtebauliche Vertrag z.B. Kostenregelungen enthält, die der B-Plan nicht hat. c) Die Synapse der Bürgerforderungen muss der Verwaltung und der Politik bereits vorliegen, da sonst keine Abwägung des B-Plans stattgefunden haben kann. Ein zusätzlicher Aufwand entsteht hier nicht. d) Ein nachvollziehbarer Abwägungsvorgang zählt zu den Grundsätzen des öffentlichen Baurechts in Deutschland. Das Hinzufügen einer ökonomischen Hürde von bis zu 480 Euro widerspricht meines Erachtens den Zielen der Bürgerbeteiligung in unserer Baugesetzgebung, auf die - zu Recht - jeder Bürger in Deutschland ein kostenloses Anrecht hat. Ich würde es begrüssen, wenn Sie meiner Informations-Anfrage fristgerecht bis zum 3.1.2015 entsprechen würden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 8114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26…
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Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
AW: AW: WG: Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen [#8114]
Datum
8. Januar 2015 17:15
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen" vom 03.12.2014 (#8114) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 8114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Ver…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen [#8114]
Datum
14. Januar 2015 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bloem, Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen" vom 03.12.2014 (#8114) konnte von uns nicht in der vorgesehenen Zeit von einem Monat beantwortet werden. Die Ursachen lagen vor allem in der umfänglichen Prüfung, ob und in wieweit in der von Ihnen gewünschten Unterlage schützenswerte Daten und/oder Textpassagen gem. datenschutzrechtlicher Belange enthalten sind. Ein weiterer Zeitbedarf entstand bei der konkreten Kosteneinschätzung und der Rückfrage an Sie, ob Sie die Anfrage, angesichts der Höhe der Gebühr aufrechterhalten möchten, erst nach Ihrer positiven Rückmeldung konnten die dazu notwendigen Arbeiten ausgelöst werden. Hinzu kamen die Weihnachtfeiertage und der Jahreswechsel. Aus diesem Grunde verlängern wir die Beantwortungsfrist gem. §13 (3) Hamburgisches Transparenzgesetz auf 2 Monate und sagen Ihnen eine Beantwortung spätestens zum 03.02.2015 zu. Wir hoffen allerdings, dass uns in Anbetracht der Umstände eine Antwort Anfang der 4. Kalenderwoche möglich sein wird. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, Sie haben in Ihrer Anfrage vom 3.12. einen Überblick bzw. eine Synopse der Bedenken und…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Neue Mitte Altona / B-Plan Altona-Nord 26 / Veröffentlichung der Bedenken und Anregungen [#8114]
Datum
16. Januar 2015 12:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bloem, Sie haben in Ihrer Anfrage vom 3.12. einen Überblick bzw. eine Synopse der Bedenken und Anregungen der Bürger mit Bezug auf das B-Plan Verfahren Altona-Nord 26 angefragt, auf deren Grundlage die Abwägung stattgefunden hat und der B-Plan am 23.9.14 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgestellt wurde. Sie erhalten beiliegend die Anlage 4 zur Senatsdrucksache "Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Nord 26" mit der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie aus den nachfolgenden drei eingeschränkten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen. Die Namen und Adressen der Einwender wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt, ebenso eindeutige Hinweise auf die Identität der Einwender. Für die Erteilung dieser Auskünfte werden in einem gesonderten Bescheid Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Gebührenbescheid / Bedenken und Anregungen
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid / Bedenken und Anregungen
Datum
16. Februar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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Mario Bloem (d-plan GmbH)
Widerspruch zu Gebührenbescheid über 336 € / Bedenken und Anregungen [#8114] Sehr geehrte Damen und Herren, gege…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
Widerspruch zu Gebührenbescheid über 336 € / Bedenken und Anregungen [#8114]
Datum
23. Februar 2015 13:17
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren sehr hohen Gebührenbescheid von 336 € lege ich hiermit Widerspruch ein. Begründung: 1.Die Kosten des Bescheides erscheinen mit 336,00 € deutlich zu hoch. Ein besonderer Umfang bzw. erhöhte Schwierigkeiten, welche diese hohen Kosten rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar und werden von Ihnen auch nicht nachvollziehbar dargelegt. 2.Der Bescheid ist ohne Kostenberechnung und erscheint somit willkürlich festgelegt. 3.Mein Antrag vom 3.12.2015 wird im Bescheid falsch wiedergegeben. Offenbar ist mein Antrag seitens der Behörde missverständlich interpretiert worden. Meine Anfrage hatte folgenden Wortlaut: "Synopse der Bedenken und Anregungen der Bürger mit Bezug auf das B-Plan Verfahren Altona-Nord 26 auf deren Grundlage die Abwägung stattgefunden hat und der B-Plan am 23.9.14 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgestellt wurde. Der Bescheid gibt die Anfrage wie folgt wieder: "Synopse der nicht berücksichtigten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und den eingeschränkten Beteiligungen". Kritik: a) bei meiner Anfrage ging es nicht speziell um die "nicht-berücksichtigten" Stellungnahmen, sondern um sämtliche Stellungnahmen der Bürger, die innerhalb des Auslegungs-Verfahrens zum B-Plan eingebracht wurden. Sie umfassen somit auch die "berücksichtigten" Stellungnahmen. b) den Begriff der "eingeschränkten Beteiligungen" habe ich nicht benutzt, er ist in meinem Antrag nicht enthalten. Diese Bezeichnung ist für mich nicht verständlich. Auf welche rechtliche Grundlage nimmt dieser Begriff Bezug ? 3.Die von mir angefragte Synopse musste von der Behörde weder neu zusammengestellt werden noch aufwendig recherchiert werden. Sie ist Teil des Abwägungsmaterials, welches vor dem Beschluss eines B-Plan von der planerstellende Stelle zusammengestellt und der Politik zu Beschlussfassung vorgelegt werden muss. Ein erhöhter Aufwand bei der Ermittlung oder Zusammenstellung des Materials ist nicht erkennbar. (vgl. Punkt c) meines Schreibens com 19.12.2015) 4.Die die Stadt Hamburg hat zur Mitte Altona eine 34-seitige Synapse zur Abwägung der Bürgerforderungen in Bezug auf den städtebaulichen Vertrag kostenlos online gestellt (siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/4321826/data/zusammenfassung-und-abwaegung-buergerforderungen.pdf). Es sind keine Gründe erkennbar, warum diese Art der Zusammenfassung und Kommentierung von Bürgerforderungen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens nicht ebenfalls kostenlos möglich sein soll. Ich bitte um die Rücknahme Ihres Gebührenbescheides bis zum 10.3.2015. Eine Kopie meines Schreibens geht an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in der Hoffnung, dass über diesen Weg eine Neubewertung der Angelegenheit seitens der Behörde erfolgt. Die nachträgtliche Feststellung der Fehlerhaftigkeit eines Bescheides ist aus meiner Sicht nicht tragisch. Wichtig erscheint mir jedoch, dass Fehler, wenn man sie erkannt hat, möglichst schnell korrigiert werden. Beste Grüsse << Adresse entfernt >> Anfragenr: 8114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>