Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof Altona nach Diebsteich

a) Schriftliche Vereinbarung bzw. Vertragstext zwischen
Freie und Hansestadt Hamburg und Deutsche Bahn AG
zur Verlagerung des Bahnhofes Altona nach Diebsteich
gemäß Pressemitteilung vom 1.7.2014

b) Angabe der Höhe der Vergütung p.a., zu der die Bahn die Flächen von der Stadt Hamburg für den Nutzungszeitraum bis zur Verlagerung des Bahnhofes zurück pachtet.

Um die Umwelt zu schonen und den Arbeitsaufwand für die LIG gering zu halten, bitte ich darum, mir die Informationen als pdf-Datei per mail zu übersenden an info(at)d-plan.de. Ein Brennen einer DVD und das Zusenden per Post ist nicht notwendig.

Hintergrund:
1) Auskunft der BSU vom 9.7.14, dass für diese Anfrage der LIG/ Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zuständig ist.
2) Pressemitteilung vom 1.7.2014 der DB
"....Nach umfangreichen Untersuchungen der beiden Varianten Verlagerung des Bahnhofs oder Ertüchtigung des derzeitigen Zustandes ist jetzt die Entscheidung über das Infrastrukturprojekt zugunsten der Verlagerung an den Standort Diebsteich gefallen. Das Konzept sieht vor, den bestehenden Kopfbahnhof aufzugeben und durch einen leistungsfähigen neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona im Bereich der heutigen S-Bahnstation Diebsteich zu ersetzen. Der heutige S-Bahnhof Hamburg-Altona bleibt erhalten.Der neue Bahnhof wird sechs Fernbahngleise und zwei S-Bahngleise an vier Bahnsteigen haben. Außerdem wird ein neues Empfangsgebäude entstehen. Der gesamte Bahnhof wird barrierefrei gebaut.
Die freigegebenen Planungsmittel der DB AG betragen bisher rund 13 Millionen Euro......
....Die Stadt Hamburg (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) wird das Grundstück der Deutschen Bahn zum 30. Juni 2015 für 38,8 Millionen Euro erwerben und bis zur Verlagerung des Fernbahnhofs Hamburg–Altona zur Verfügung stellen........"
Link:
http://www.deutschebahn.com/de/presse...

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2014
  • Frist
    12. August 2014
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Mario Bloem (d-plan GmbH)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof Altona nach Diebsteich [#6684]
Datum
9. Juli 2014 20:14
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
a) Schriftliche Vereinbarung bzw. Vertragstext zwischen Freie und Hansestadt Hamburg und Deutsche Bahn AG zur Verlagerung des Bahnhofes Altona nach Diebsteich gemäß Pressemitteilung vom 1.7.2014 b) Angabe der Höhe der Vergütung p.a., zu der die Bahn die Flächen von der Stadt Hamburg für den Nutzungszeitraum bis zur Verlagerung des Bahnhofes zurück pachtet. Um die Umwelt zu schonen und den Arbeitsaufwand für die LIG gering zu halten, bitte ich darum, mir die Informationen als pdf-Datei per mail zu übersenden an info(at)d-plan.de. Ein Brennen einer DVD und das Zusenden per Post ist nicht notwendig. Hintergrund: 1) Auskunft der BSU vom 9.7.14, dass für diese Anfrage der LIG/ Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zuständig ist. 2) Pressemitteilung vom 1.7.2014 der DB "....Nach umfangreichen Untersuchungen der beiden Varianten Verlagerung des Bahnhofs oder Ertüchtigung des derzeitigen Zustandes ist jetzt die Entscheidung über das Infrastrukturprojekt zugunsten der Verlagerung an den Standort Diebsteich gefallen. Das Konzept sieht vor, den bestehenden Kopfbahnhof aufzugeben und durch einen leistungsfähigen neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona im Bereich der heutigen S-Bahnstation Diebsteich zu ersetzen. Der heutige S-Bahnhof Hamburg-Altona bleibt erhalten.Der neue Bahnhof wird sechs Fernbahngleise und zwei S-Bahngleise an vier Bahnsteigen haben. Außerdem wird ein neues Empfangsgebäude entstehen. Der gesamte Bahnhof wird barrierefrei gebaut. Die freigegebenen Planungsmittel der DB AG betragen bisher rund 13 Millionen Euro...... ....Die Stadt Hamburg (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) wird das Grundstück der Deutschen Bahn zum 30. Juni 2015 für 38,8 Millionen Euro erwerben und bis zur Verlagerung des Fernbahnhofs Hamburg–Altona zur Verfügung stellen........" Link: http://www.deutschebahn.com/de/presse...
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mario Bloem (d-plan GmbH)

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Bloem, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 09.07.2014. Fü…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof Altona nach Diebsteich [#6684]
Datum
1. August 2014 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bloem, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 09.07.2014. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. Sie haben gleichlautende Fragen bereits am 03.07.2014 in Ihrer Anfrage nach dem HmbTG unter der Nummer #6656 an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) gerichtet, welche der LIG im Rahmen dieser HmbTG-Anfrage beantwortet hat. Auf die dortige Antwort des LIG wird verwiesen. Hinweis: Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihrem Informationsanspruch nicht hinlänglich nachgekommen wurde oder dass Sie von der auskunftspflichtigen Stelle eine unzulängliche Antwort erhalten haben, können Sie den Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen (§ 14 Abs. 1 S. 1 HmbTG). Mit freundlichen Grüßen