Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich

a) Schriftliche Vereinbarung bzw. Vertragstext zwischen
Freie und Hansestadt Hamburg und Deutsche Bahn AG
zur Verlagerung des Bahnhofes Altona nach Diebsteich
gemäß Pressemitteilung vom 1.7.2014

b) Voruntersuchung und Bewertung der beiden Varianten
(Verlagerung bzw. Erhalt des bisherigen Standortes / Bezug: siehe Pressemitteilung)

c) Aktuelles Planungskonzept (Entwurf) für den neuen Bahnhof am Standort Diebsteich
(Bezug: siehe Pressemitteilung)

d) Berechnungsgrundlage/Gutachten zur Bodenwertermittlung für den 2.BA in Höhe von 38,8 Mio. €.

e) Angabe der Höhe der Vergütung p.a., zu der die Bahn die Flächen von der Stadt Hamburg für den Nutzungszeitraum bis zur Verlagerung des Bahnhofes zurück pachtet.

Hintergrund / Pressemitteilung vom 1.7.2014 der DB:
"....Nach umfangreichen Untersuchungen der beiden Varianten Verlagerung des Bahnhofs oder Ertüchtigung des derzeitigen Zustandes ist jetzt die Entscheidung über das Infrastrukturprojekt zugunsten der Verlagerung an den Standort Diebsteich gefallen. Das Konzept sieht vor, den bestehenden Kopfbahnhof aufzugeben und durch einen leistungsfähigen neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona im Bereich der heutigen S-Bahnstation Diebsteich zu ersetzen. Der heutige S-Bahnhof Hamburg-Altona bleibt erhalten.Der neue Bahnhof wird sechs Fernbahngleise und zwei S-Bahngleise an vier Bahnsteigen haben. Außerdem wird ein neues Empfangsgebäude entstehen. Der gesamte Bahnhof wird barrierefrei gebaut.
Die freigegebenen Planungsmittel der DB AG betragen bisher rund 13 Millionen Euro......
....Die Stadt Hamburg (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) wird das Grundstück der Deutschen Bahn zum 30. Juni 2015 für 38,8 Millionen Euro erwerben und bis zur Verlagerung des Fernbahnhofs Hamburg–Altona zur Verfügung stellen........"
Link:
http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/7291302/hsh20140701.html?start=0&itemsPerPage=20

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2014
  • Frist
    5. August 2014
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Mario Bloem (d-plan GmbH)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich [#6656]
Datum
3. Juli 2014 18:36
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
a) Schriftliche Vereinbarung bzw. Vertragstext zwischen Freie und Hansestadt Hamburg und Deutsche Bahn AG zur Verlagerung des Bahnhofes Altona nach Diebsteich gemäß Pressemitteilung vom 1.7.2014 b) Voruntersuchung und Bewertung der beiden Varianten (Verlagerung bzw. Erhalt des bisherigen Standortes / Bezug: siehe Pressemitteilung) c) Aktuelles Planungskonzept (Entwurf) für den neuen Bahnhof am Standort Diebsteich (Bezug: siehe Pressemitteilung) d) Berechnungsgrundlage/Gutachten zur Bodenwertermittlung für den 2.BA in Höhe von 38,8 Mio. €. e) Angabe der Höhe der Vergütung p.a., zu der die Bahn die Flächen von der Stadt Hamburg für den Nutzungszeitraum bis zur Verlagerung des Bahnhofes zurück pachtet. Hintergrund / Pressemitteilung vom 1.7.2014 der DB: "....Nach umfangreichen Untersuchungen der beiden Varianten Verlagerung des Bahnhofs oder Ertüchtigung des derzeitigen Zustandes ist jetzt die Entscheidung über das Infrastrukturprojekt zugunsten der Verlagerung an den Standort Diebsteich gefallen. Das Konzept sieht vor, den bestehenden Kopfbahnhof aufzugeben und durch einen leistungsfähigen neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona im Bereich der heutigen S-Bahnstation Diebsteich zu ersetzen. Der heutige S-Bahnhof Hamburg-Altona bleibt erhalten.Der neue Bahnhof wird sechs Fernbahngleise und zwei S-Bahngleise an vier Bahnsteigen haben. Außerdem wird ein neues Empfangsgebäude entstehen. Der gesamte Bahnhof wird barrierefrei gebaut. Die freigegebenen Planungsmittel der DB AG betragen bisher rund 13 Millionen Euro...... ....Die Stadt Hamburg (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) wird das Grundstück der Deutschen Bahn zum 30. Juni 2015 für 38,8 Millionen Euro erwerben und bis zur Verlagerung des Fernbahnhofs Hamburg–Altona zur Verfügung stellen........" Link: http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/7291302/hsh20140701.html?start=0&itemsPerPage=20
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mario Bloem (d-plan GmbH)
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem. Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Wir ermitteln derzeit, wer zuständig ist, da e…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich [#6656]
Datum
4. Juli 2014 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bloem. Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Wir ermitteln derzeit, wer zuständig ist, da es die BSU nicht ist. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, inzwischen konnten wir die Zuständigkeit für Ihre Anfrage klären. Die BSU ist nur hin…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich [#6656]
Datum
9. Juli 2014 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bloem, inzwischen konnten wir die Zuständigkeit für Ihre Anfrage klären. Die BSU ist nur hinsichtlich eines Teils der Frage d) zuständig, da uns zu den anderen Punkten keine Informationen vorliegen. Wir prüfen gerade, ob das Gutachten zur Bodenwertermittlung für den 2. BA herausgegeben werden kann und werden uns dazu in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Für die anderen Fragen haben wir Ansprechpartner für Sie ermittelt. Eine Weiterleitung von Anfragen an andere Behörden sieht das Gesetz nicht vor. Deswegen möchten wir Sie bitten, Ihre Anfrage erneut zu stellen: · bzgl. der Fragen a) und e) sowie bzgl. der Berechnungsgrundlage (Teil Frage d)) an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG, <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>), · bzgl. der Fragen b) und c) an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innnovation (BWVI, <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben mir, dass der BSU ausser zur Frage d) "....zu den anderen Punkt…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
AW: AW: Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich [#6656]
Datum
9. Juli 2014 20:03
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben mir, dass der BSU ausser zur Frage d) "....zu den anderen Punkten keine Informationen vorliegen." Dies nehme ich zur Kenntnis. Das unter d) angefragte Gutachten können Sie mir - um die Umwelt zu schonen und den Zeit-Aufwand für die Behörde gering zu halten - gerne als pdf-Datei per e-mail senden an: info(at)d-plan.de. Das Erstellen und Zuschicken einer DVD ist nicht nötig. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 6656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, Ihre Anfrage vom 03.07.2014 unter der Nummer #6656, gerichtet an die Behörde für Stad…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich [#6656]
Datum
1. August 2014 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bloem, Ihre Anfrage vom 03.07.2014 unter der Nummer #6656, gerichtet an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, beantwortet der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) – soweit er für Ihre Fragen zuständig ist – wie folgt: Zu a: Eine schriftliche Vereinbarung bzw. ein Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Deutschen Bahn AG zur Verlegung des Bahnhofs Altona nach Diebsteich wurde nicht geschlossen. Zu d: Bei den Berechnungen handelt es sich um vorbereitende Arbeiten zu bisher noch nicht geschlossenen Verträgen. Diese Unterlagen kann der LIG unter Hinweis auf § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) nicht veröffentlichen. Die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG Bahn über den Kauf des Grundstücks laufen derzeit und sind auch in absehbarer Zeit noch nicht abgeschlossen. Zu e: Zu dieser Frage wird auf die Antwort des Senats zu Frage 5 der Schriftlichen Kleinen Anfrage aus der Hamburgischen Bürgerschaft, Drs.-Nr. 20/12356 vom 08.07.2014, verwiesen. Sie können diese Anfrage und die Antwort des Senats in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft (http://www.buergerschaft-hh.de/parldok) einsehen. Hinweis: Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihrem Informationsanspruch nicht hinlänglich nachgekommen wurde oder dass Sie von der auskunftspflichtigen Stelle eine unzulängliche Antwort erhalten haben, können Sie den Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen (§ 14 Abs. 1 S. 1 HmbTG). Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, zu ihrem Antrag vom 3. Juli 2014, Teilfrage d) – Gutachten zur Bodenwertermittlung für …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
WG: Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich [#6656]
Datum
4. August 2014 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bloem, zu ihrem Antrag vom 3. Juli 2014, Teilfrage d) – Gutachten zur Bodenwertermittlung für den 2. BA - teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Frist zur Bescheidung Ihres Antrages nach § 13 Abs. 1 HmbTG wird gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 HmbTG auf zwei Monate verlängert, da die Komplexität des Falles eine intensive Prüfung der Ausnahmetatbestände des HmbTG erfordert. Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit, damit wir dem Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 3 S. 2 HmbTG entsprechen können. Mit freundlichen Grüßen
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne verzichte ich hiermit - um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halt…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
AW: WG: Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich [#6656]
Datum
5. August 2014 12:37
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne verzichte ich hiermit - um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten - auf die von Ihnen angesprochene zusätzliche Mitteilung per Post. Für mich ist ihre oben wiedergegebene schriftliche Mitteilung auf der Platform "frag den Staat" gemäß § 13 (3) Satz 1 ausreichend und im Vergleich zur Bedeutung des Gesetzeszweckes in § 1 (1) HmbTG ".....um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen" von untergeordneter Bedeutung. Dass meine Anfrage besonders komplex ist und somit einen erhöhten Prüfungsaufwand bei Ihnen auslöst, kann ich aus Ihrer Antwort leider nicht ableiten. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Hamburg nach § 1 HmbTG in "unmittelbarer" und "umfassender" Weise zur Transparenz verpflichtet ist und die Bahn AG sich zudem im öffentlichen Eigentum befindet, sollte die Freigabe der angefragten Informationen eigentlich besonders einfach sein. Private Interessen sind nicht betroffen. Alle Beteiligten, insbesondere die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, sind bei Ihrer Tätigkeit eindeutig dem Gemeinwohl verpflichtet. Zudem ist die Bodenrichtwertauskunft BORIS (www.geoportal-hamburg.de/boris/) ein Beleg dafür, dass Bodenwerte in Hamburg schon seit vielen Jahren keiner besonderen Geheimhaltung bedürfen. Im Gegenteil, die Kaufpreissammlung und die Veröffentlichung von lagespezifischen Bodenwerten - selbst wenn dies private Grundstücke betrifft - wird in gängiger Praxis in sehr umfassender Weise als sinnvoll und dem Gemeinwohl dienend angesehen. Ich hoffe deshalb auf eine möglichst umgehende und umfassende Veröffentlichung und auf entsprechend sehr geringe Kosten für die Informationsbereitstellung. Mit besten Grüssen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 6656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, die Gründe, die einer Herausgabe der von Ihnen begehrten Bodenwertgutachten – Ihr Antra…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich [#6656]
Datum
3. Februar 2015 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bloem, die Gründe, die einer Herausgabe der von Ihnen begehrten Bodenwertgutachten – Ihr Antrag vom 3. Juli 2014, Teilfrage d) – Gutachten zur Bodenwertermittlung für den 2. BA – entgegen gestanden haben (§§ 6, 7 HmbTG), sind nach Unterzeichnung des Kaufvertrages zwischen der Deutschen Bahn und der Freien und Hansestadt Hamburg entfallen. Die Schwärzungen in dem beigefügten Gutachten betreffen den Schutz personenbezogener Daten, § 4 HmbTG. Für die Herausgabe der beigefügten Unterlagen werden in einem gesonderten Bescheid Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Mario Bloem (d-plan GmbH)
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übersendung des Bodenwertgutachtens für die Flächen des 2. Bau…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
AW: AW: Neue Mitte Altona / Verlagerung Bahnhof nach Diebsteich [#6656]
Datum
3. Februar 2015 20:38
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übersendung des Bodenwertgutachtens für die Flächen des 2. Bauabschnittes des Stadtentwicklungsprojektes Neue Mitte Altona. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 6656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>