Neue Tfz für Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist für die Organisation, Durchführung und Überwachung der Nahverkehrsangebote im Land Baden-Württemberg und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden auf Länderebene sowie in der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den länder- und staatsgrenzenüberschreitenden Verkehren verantwortlich.

Mit der bwegt-Initiative wurden vom Landesverkehrsministerium in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und Aufgabenträgern in Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und der Schweiz neue Nahverkehrsangebote ausgeschrieben und vergeben.

In dieser Anfrage spreche ich im Besonderen von den Nahverkehrsangeboten der Abellio Rail Baden-Württemberg sowie der Go-Ahead Bahn und den neuen Verkehrsverträgen für die DB Regio AG und die S-Bahn Stuttgart.

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, und in der Realität unter anderem am Hauptbahnhof in Stuttgart zu beobachten ist, wurden folgende neue Fahrzeuge beschafft:

- Bombardier Talent 2
- Stadler Flirt 3

Diese Fahrzeuge wurden in verschiedenen Variationen beschafft. Mit Variation ist nicht die Innenausstattung und Einstiegshöhe der Türen gemeint, sondern beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit, Wagenkonfiguration, Maximalanzahl an zur Beförderung im Personenverkehr Personenkapazität, etc.

Konkret habe ich folgende Frage:

- welche Konfigurationen des Bombardier Talent 2 wurden eingekauft / konfiguriert?
- welche Konfigurationen des Stadler Flirt 3 wurden eingekauft / konfiguriert
- zum Stadler Flirt 3 habe ich auch etwas von einer Variante Stadler Flirt 3 XL gelesen - inwiefern unterscheidet sich diese von den normalen Fahrzeugen?
- wessen Eigentum sind diese Fahrzeuge?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH …
An Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue Tfz für Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg [#35765]
Datum
13. Januar 2019 04:57
An
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist für die Organisation, Durchführung und Überwachung der Nahverkehrsangebote im Land Baden-Württemberg und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden auf Länderebene sowie in der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den länder- und staatsgrenzenüberschreitenden Verkehren verantwortlich. Mit der bwegt-Initiative wurden vom Landesverkehrsministerium in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und Aufgabenträgern in Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und der Schweiz neue Nahverkehrsangebote ausgeschrieben und vergeben. In dieser Anfrage spreche ich im Besonderen von den Nahverkehrsangeboten der Abellio Rail Baden-Württemberg sowie der Go-Ahead Bahn und den neuen Verkehrsverträgen für die DB Regio AG und die S-Bahn Stuttgart. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, und in der Realität unter anderem am Hauptbahnhof in Stuttgart zu beobachten ist, wurden folgende neue Fahrzeuge beschafft: - Bombardier Talent 2 - Stadler Flirt 3 Diese Fahrzeuge wurden in verschiedenen Variationen beschafft. Mit Variation ist nicht die Innenausstattung und Einstiegshöhe der Türen gemeint, sondern beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit, Wagenkonfiguration, Maximalanzahl an zur Beförderung im Personenverkehr Personenkapazität, etc. Konkret habe ich folgende Frage: - welche Konfigurationen des Bombardier Talent 2 wurden eingekauft / konfiguriert? - welche Konfigurationen des Stadler Flirt 3 wurden eingekauft / konfiguriert - zum Stadler Flirt 3 habe ich auch etwas von einer Variante Stadler Flirt 3 XL gelesen - inwiefern unterscheidet sich diese von den normalen Fahrzeugen? - wessen Eigentum sind diese Fahrzeuge? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir folgende Nachreichung: Auf Ihrer Webseite unter https://www.nvb…
An Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neue Tfz für Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg [#35765]
Datum
13. Januar 2019 05:02
An
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir folgende Nachreichung: Auf Ihrer Webseite unter https://www.nvbw.de/aufgaben/fahrzeuge/fahrzeuginformationen/ können einige der begehrten Informationen eingesehen werden. So wird beispielsweise klar, dass das Fahrzeug Bombardier Talent 2 eine Vmax von 160 km/h. Es fehlen jedoch noch weitere Angaben, die ich begehre. Bei der S-Bahn Mitteldeutschland werden z. B. drei und fünfteilige Talent 2-Fahrzeuge eingesetzt, die sich in der Fahrgastkapazität doch deutlich unterscheiden. Mit der Beantwortung meiner Anfrage ist anzustreben, dass die Webseite der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH im Interesse des Allgemeinwohls und der Tatsache, dass Sie diese Fragen in Zukunft schlichtweg nicht mehr beantworten müssen und auf Ihre Webseite verweisen können, um die entsprechenden Angaben ergänzt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Ihre Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Nachricht erhalten und kümmern uns um eine möglichst…
Von
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
13. Januar 2019 05:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Nachricht erhalten und kümmern uns um eine möglichst rasche Antwort. Wünschen Sie eine aktuelle Fahrplan- oder Tarifauskunft, wenden Sie sich bitte direkt an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Natürlich können Sie auch die telefonische Fahrplanauskunft LöwenLine (01805 - 77 99 66*) oder die elektronische Fahrplanauskunft - http://www.efa-bw.de/ nutzen. Vielen Dank für Ihre Anfrage! Freundliche Grüße
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Ihre Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Nachricht erhalten und kümmern uns um eine möglichst…
Von
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
13. Januar 2019 05:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Nachricht erhalten und kümmern uns um eine möglichst rasche Antwort. Wünschen Sie eine aktuelle Fahrplan- oder Tarifauskunft, wenden Sie sich bitte direkt an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Natürlich können Sie auch die telefonische Fahrplanauskunft LöwenLine (01805 - 77 99 66*) oder die elektronische Fahrplanauskunft - http://www.efa-bw.de/ nutzen. Vielen Dank für Ihre Anfrage! Freundliche Grüße

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Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschte Angaben befinden sich auf der Webseite der Landesanstalt Sch…
Von
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Betreff
AW: Neue Tfz für Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg [#35765]
Datum
14. Januar 2019 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschte Angaben befinden sich auf der Webseite der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW). Die SFBW ist der Eigentümer der Fahrzeuge, Informationen zu den neuen Fahrzeugen und zum zugehörigen Beschaffungsmodell sind hier zu finden: https://www.sfbw.info/ Zusatzinfo zum FLIRT 3 XL: Diese Fahrzeuge verfügen im Vergleich zu den Standartversionen über verlängerte Wagenkästen mit einer höheren Kapazität. Mit freundlichem Gruß