Neue Website

Eine Übersicht bzw. Aufschlüsselung der Kosten, die der Hochschule durch die überarbeitete TU-Website „www.tu-dortmund.de“, welche im Dezember 2018 online gegangen ist, entstanden sind, bzw. noch vorgesehen sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
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Philipp Koppenstein
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
Philipp Koppenstein
Betreff
Neue Website [#170304]
Datum
12. November 2019 17:18
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht bzw. Aufschlüsselung der Kosten, die der Hochschule durch die überarbeitete TU-Website „www.tu-dortmund.de“, welche im Dezember 2018 online gegangen ist, entstanden sind, bzw. noch vorgesehen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Koppenstein <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Koppenstein << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Koppenstein

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Philipp Koppenstein
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Neue Website“ vom 12.11.2019 (#170304) w…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
Philipp Koppenstein
Betreff
AW: Neue Website [#170304]
Datum
15. Dezember 2019 13:35
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Neue Website“ vom 12.11.2019 (#170304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philipp Koppenstein Anfragenr: 170304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170304