Neuer Lagebericht Syrien zur Vorbereitung der Innenministerkonferenz IMK im Juni 2020

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Neufassung des Lageberichts Syrien zur Vorbereitung der Innenministerkonferenz IMK im Juni 2020, auf dessen Basis die Innenminister über die Verlängerung oder Aufhebung des Abschiebestopps nach Syrien entscheiden wollen. Sollte der Bericht noch nicht vollständig erstellt sein, lassen Sie ihn mir bitte mit seinem Abschluss zukommen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Neufassung des …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuer Lagebericht Syrien zur Vorbereitung der Innenministerkonferenz IMK im Juni 2020 [#187335]
Datum
25. Mai 2020 12:58
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Neufassung des Lageberichts Syrien zur Vorbereitung der Innenministerkonferenz IMK im Juni 2020, auf dessen Basis die Innenminister über die Verlängerung oder Aufhebung des Abschiebestopps nach Syrien entscheiden wollen. Sollte der Bericht noch nicht vollständig erstellt sein, lassen Sie ihn mir bitte mit seinem Abschluss zukommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187335
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hi…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Neuer Lagebericht Syrien zur Vorbereitung der Innenministerkonferenz IMK im Juni 2020, Vg. Nr. 220-2020
Datum
29. Mai 2020 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Bitte teilen Sie uns unbedingt Ihre vollständige und zustellungsfähige Postadresse mit, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erteilen ist. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Email! Tatsächlich möchte ich folgenden Gebührenermäßigung…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Neuer Lagebericht Syrien zur Vorbereitung der Innenministerkonferenz IMK im Juni 2020, Vg. Nr. 220-2020 [#187335]
Datum
29. Mai 2020 09:44
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Email! Tatsächlich möchte ich folgenden Gebührenermäßigungstatbestand geltend machen: Aufgrund der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen muss ich derzeit Kinder betreuen und habe dadurch relevante Einkommensausfälle. Meine Adresse finden Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187335 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Neuer Lagebericht Syrien zur Vorbereitungs der Innenministerkonferenz IMK im Juni 2020
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Neuer Lagebericht Syrien zur Vorbereitungs der Innenministerkonferenz IMK im Juni 2020
Datum
12. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
334,5 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Neuer Lagebericht Syrien zur Vorbereitungs der Innenministerkonferenz…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Neuer Lagebericht Syrien zur Vorbereitungs der Innenministerkonferenz IMK im Juni 2020 [#187335]
Datum
23. Juni 2020 16:00
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 12.6. Nachdem inzwischen die Presseagentur dpa den Lagebericht scheinbar vorliegen hat, kann ich auf die Übersendung des Lageberichts verzichten. Trotzdem herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187335/