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Neuer Pachtvertrag WDL

- den vollständigen Pachtvertag der Stadt Mülheim mit der am Flughafen Essen/Mülheim ansässigen Firma WDL, welcher den in 2024 auslaufenden Pachtvertrag ablöst.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuer Pachtvertrag WDL [#189097]
Datum
16. Juni 2020 22:57
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den vollständigen Pachtvertag der Stadt Mülheim mit der am Flughafen Essen/Mülheim ansässigen Firma WDL, welcher den in 2024 auslaufenden Pachtvertrag ablöst.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 189097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189097/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr Antrag…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
18. Juni 2020 20:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom Dienstag, 16. Juni 2020 22:58, ist an den ImmobilienService weitergeleitet worden und wird bearbeitet. Sie erhalten alsbald weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, sehr geehrter Herr <Information-en…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
16. Juli 2020 10:49
Status
Guten Tag, sehr geehrter Herr <Information-entfernt>, die juristische Prüfung Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom Dienstag, 16. Juni 2020 22:58, konnte noch nicht abgeschlossen werden. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Erbbaurechtsänderungsvertrag Stadt Mülheim an der Ruhr und Frau Barbara Majerus vom 17.06.2020 Sehr geehrte<Inf…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
Erbbaurechtsänderungsvertrag Stadt Mülheim an der Ruhr und Frau Barbara Majerus vom 17.06.2020
Datum
13. August 2020 10:24
Status
geschwärzt
12,9 MB
Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei übersende ich Ihnen den Erbbaurechtsänderungsvertrag zwischen der Stadt Mülheim als "Erbbaurechtsgeberin" und der Frau Majerus als "Erbbauberechtigte" vom 17.06.2020 in der erbetenen elektronischen Form. Damit komme ich Ihrem Antrag vom 16. Juni 2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, dem UIG NRW und dem VIG nach. Im Zuge dieser Auskunft und der Übersendung werden keine Gebühren für Sie anfallen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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