neuer Rentnerausweis

Dokumente aus denen hervorgeht, welche externen Firmen bei dem NEUEN Rentnerausweis in irdeneiner Art beteiligt waren bzw. sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2018
  • Frist
    16. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente aus de…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
neuer Rentnerausweis [#26147]
Datum
15. Januar 2018 14:22
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente aus denen hervorgeht, welche externen Firmen bei dem NEUEN Rentnerausweis in irdeneiner Art beteiligt waren bzw. sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bes…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
15. Januar 2018 14:31
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist eine schriftliche Mitteil…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antwort neuer Rentnerausweis
Datum
17. Januar 2018 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich. Da wir per E-Mail keine personenbezogenen Daten abfragen, bitten wir Sie, schicken Sie uns eine kurze Erklärung des Sachverhaltes und geben bitte: Ihre Sozialversicherungsnummer oder die persönlichen Daten: aktuelle Anschrift, Name, Vorname dazu an. Senden Sie diese bitte an Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin oder per Fax an 030/865- 27240 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter <<E-Mail-Adresse>> gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie nicht an einzelne Mitarbeiter, nutzen Sie für eine Antwort nur diese Mailadresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Reaktion. Auch eine E-Mail ist eine schriftliche Mitteilung.…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort neuer Rentnerausweis [#26147]
Datum
17. Januar 2018 18:33
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Reaktion. Auch eine E-Mail ist eine schriftliche Mitteilung. Senden Sie mir bitte Dokumente aus denen hervorgeht, welche externen Firmen bei dem NEUEN Rentnerausweis in irgendeiner Art beteiligt waren bzw. sind. Dies ist keine Anfrage im privaten, sondern im ÖFFENTLICHEN INTERESSE. Aus diesem Grund ist auch keine Sozialversicherungs-nummer und KEINE Mail an <<E-Mail-Adresse>> erforderlich bzw. sinnvoll. Was ist an meiner Anforderung missverständlich? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bes…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
17. Januar 2018 18:33
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#26147] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#26147]
Datum
16. Februar 2018 09:19
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „neuer Rentnerausweis“ vom 15.01.2018 (#26147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bes…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
16. Februar 2018 09:19
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „neuer Rentnerausweis“ vom 15.01.2018 (#26147) …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
neuer Rentnerausweis - Antwortfrist abgelaufen [#26147]
Datum
16. Februar 2018 09:20
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „neuer Rentnerausweis“ vom 15.01.2018 (#26147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bes…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
16. Februar 2018 09:20
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte auch um Überprüfung der Sinnhaftigkeit der Tatsache, dass der vom Anfrag…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
neuer Rentnerausweis [#26147]
Datum
16. Februar 2018 10:04
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte auch um Überprüfung der Sinnhaftigkeit der Tatsache, dass der vom Anfragenden i.d.R. bewusst und knapp formulierte Betreff durch folgenden automatisiert überschreibenden Betreff Ihrerseits ersetzt wird "Betreff Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. " Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bes…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
16. Februar 2018 10:04
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist eine schriftliche Mittei…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
neuer Rentnerausweis
Datum
20. Februar 2018 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich. Da wir per E-Mail keine personenbezogenen Daten abfragen, bitten wir Sie, schicken Sie uns eine kurze Erklärung des Sachverhaltes und geben bitte: Ihre Sozialversicherungsnummer oder die persönlichen Daten: aktuelle Anschrift, Name, Vorname dazu an. Senden Sie diese bitte an Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin oder per Fax an 030/865- 27240 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter <<E-Mail-Adresse>> gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie nicht an einzelne Mitarbeiter, nutzen Sie für eine Antwort nur diese Mailadresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „neuer Rentnerausweis“ [#26147]
Datum
20. Februar 2018 14:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26147 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise NICHT bearbeitet. Die Anfrage erfolgt aus öffentlichem Interesse. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720/005 II#0228 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »neuer Rentnerausweis« [#26147] # 15-720/005 II#0228
Datum
21. Februar 2018 11:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
262,2 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720/005 II#0228 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: Beteiligung von ex…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: Beteiligung von externen Firmen an der Konzeption und Erstellung des neuen Rentnerausweises [#26147]
Datum
27. Februar 2018 14:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
402,5 KB
geschütztes Original
406,0 KB
Unser Az. 3070-333-7/1.0-6/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 20.02.2018 hatten Sie sich mit einer Eingabe an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gewandt, weil Ihr auf elektronischem Wege über das Portal FragDenStaat.de gestellter Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Unrecht nicht bearbeitet worden sei. Die BfDI hat sich zur Klärung des Sachverhaltes an das für die Bearbeitung derartiger Anträge zuständige Referat für Datenschutz gewandt. Unsere Recherchen zum Verbleib Ihres Antrags haben ergeben, dass die auf elektronischem Wege über das Portal FragDenStaat.de gestellte Anfrage in der zentralen Posteingangsstelle unseres Hauses eingegangen ist und von dort aus zunächst an den zentralen Bereich weitergeleitet wurde, der für die Beantwortung allgemein gehaltener Anfragen zuständig ist. Hierbei wurde leider übersehen, dass die Bearbeitung derartiger Anträge unter Beachtung der in der Geschäftsordnung unseres Hauses niedergelegten Festlegungen grundsätzlich dem Referat für Datenschutz des Deutschen Rentenversicherung Bund obliegt. Im Ergebnis kam es aufgrund eines auf einem bedauerlichen Büroversehen basierendes Missverständnis zu der Verzögerung und zu den bei Ihnen entstandenen Irritationen. Wir bitten Sie hierfür ausdrücklich um Entschuldigung. Selbstverständlich sind wir im Hinblick auf den zugrunde liegenden Sachverhalt um eine zeitnahe Erledigung bemüht und haben entsprechende Recherchen bereits eingeleitet und hoffen, dass Sie noch ein wenig Geduld aufbringen können. Im Anschluss daran werden wir unsere Prüfung fortführen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG bestehen könnte. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Inneren eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, wäre dies für Sie kostenfrei. Um Ihnen unsere abschließende Entscheidung ggf. förmlich zukommen lassen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre aktuelle Anschrift unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens entweder auf dem normalen Postweg oder auf einem sicheren elektronischen Kommunikationsweg per sog. De-Mail mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: Beteiligung vo…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: Beteiligung von externen Firmen an der Konzeption und Erstellung des neuen Rentnerausweises [#26147]
Datum
27. Februar 2018 14:50
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und die Gebührenauflistung. Vor der Realisierung steht ein Projektantrag und die entsprechende Beschlussfassung in den zuständigen Gremien. Senden Sie mir bitte vorab beide Dokumente zu. Dies dürfte schnell, einfach und ohne Kosten umsetzbar sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in P.S. Ich verzichte auf einen förmlichen Bescheid zu dieser Anfrage. Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Beteiligung von externen Firmen an der Konzeption und Erstellung des neuen Rentnerausweises [#26147] Sehr geehrte …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligung von externen Firmen an der Konzeption und Erstellung des neuen Rentnerausweises [#26147]
Datum
4. April 2018 14:03
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „neuer Rentnerausweis“ vom 15.01.2018 (#26147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-3/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zur Eingangsb…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
ntrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: neuer Rentnerausweis [#26147]
Datum
24. April 2018 13:09
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-3/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zur Eingangsbestätigung unseres Hauses vom 27.02.2018 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen, soweit es Ihr Begehren auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund betrifft, abgeschlossen sind. Die aufgrund der angespannten Arbeitssituation entstandene Verzögerung bitten wir zu entschuldigen. Um Ihnen unsere abschließende Entscheidung über den von Ihnen gestellten Antrag auf Informationszugang unter Beachtung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften förmlich zukommen lassen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre zustellungsfähige Anschrift auf dem normalen Postweg, per Telefax oder per sog. De-Mail auf einem sicheren elektronischen Kommunikationsweg mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits früher mitgeteilt, verzichte ich auf mein Recht, einen förmlichen Besc…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
neuer Rentnerausweis [#26147]
Datum
24. April 2018 15:36
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits früher mitgeteilt, verzichte ich auf mein Recht, einen förmlichen Bescheid zu erhalten. Senden Sie mir deshalb bitte Ihre Antwort und Dokumente formlos an <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-6/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 24.04.2…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG - hier: neuer Rentnerausweis [#26147]
Datum
29. April 2018 16:20
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-6/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 24.04.2018 hatten Sie erneut erklärt, auf Ihr Recht auf einen förmlichen Bescheid zu verzichten und uns gebeten, Ihnen unsere Antwort und die erbetenen Unterlagen formlos per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Wir bedauern, Ihrem Wunsch aus den nachfolgend genannten Gründen nicht nachkommen zu können. Das im vorliegenden Fall unter Beachtung von § 7 IFG durchzuführende Verwaltungsverfahren stellt eine nach außen wirkende Tätigkeit unseres Hauses dar, die auf Prüfung der Voraussetzungen für einen beantragten Informationszugang sowie die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist. Mithin handelt es sich hierbei um ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Zwar sollen IFG-Anträge unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens möglichst einfach, zweckmäßig und zügig behandelt werden (§ 10 VwVfG). Im Hinblick auf die mit den Vorschriften des IFG verbundenen Intentionen verfährt die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auch in diesem Sinne. Gleichwohl ist dabei auch zu berücksichtigen, dass uns die Vorschriften des IFG auch dazu verpflichten, Entscheidungen, mit denen ein gestellter Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, innerhalb der in § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG genannten Frist bekannt zu geben (§ 9 Abs. 1 IFG). Gegen eine Entscheidung ist nach § 9 Abs. 4 Satz 1 IFG das Rechtsmittel des Widerspruchs zulässig. § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG bestimmt, dass ein Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben ist, für den er seinem Inhalt nach bestimmt ist. Erst mit seiner Bekanntgabe wird ein Verwaltungsakt rechtlich existent („in der Welt“) und entsprechende Rechtsbehelfsfristen beginnen zu laufen. Bei der Verwendung einer einfacher E-Mail-Anschrift könnten dies nicht in geeigneter Weise gewährleistet werden. Um den sich aus § 9 IFG i.V.m. § 41 VwVfG ergebenden Anforderungen erfüllen bzw. umsetzen zu können, bitten wir Sie daher erneut um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen postalischen Anschrift. Richten Sie Ihre Antwort bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens an die Deutsche Rentenversicherung Bund, Referat 3070, 10704 Berlin. Auf unsere E-Mail vom 24.04.2018 möchten wir der Einfachheit halber ergänzend hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um einen 2. Vermittlungsversuch bei einer Anfrage nach dem Informationsf…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2. Vermittlung bei Anfrage „neuer Rentnerausweis“ [#26147] [#26147]
Datum
8. August 2018 14:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um einen 2. Vermittlungsversuch bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26147 Weder die anfänglich angeforderten Dokumente noch die Anforderungen vom 16.02.2018 https://fragdenstaat.de/anfrage/neuer-rentnerausweis/#nachricht-84070 wurden bisher zugesandt. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720/005 II#0228 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte an die BfDI um eine erneute Vermittlung bei Anfrage »neuer Rentnerausweis« [#26147] # 15-720/005 II#0228
Datum
20. August 2018 15:46
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720/005 II#0228 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ich bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sehr geehrte Damen und Herr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte an die BfDI um eine erneute Vermittlung bei Anfrage »neuer Rentnerausweis« [#26147] # 15-720/005 II#0228 [#26147]
Datum
21. August 2018 08:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sehr geehrte Damen und Herren, am 27.02.2018 habe ich aufgrund der NICHT-Bearbeitung meinen Antrag wie folgt abgeändert. Vor der Realisierung steht ein Projektantrag und die entsprechende Beschlussfassung in den zuständigen Gremien. Senden Sie mir bitte vorab beide Dokumente zu. Dies dürfte schnell, einfach und ohne Kosten umsetzbar sein. https://fragdenstaat.de/anfrage/neuer-rentnerausweis/#nachricht-84070 Senden Sie mir bitte die o.g. Dokumente zu, die Sie im Rahmen einer EINFACHEN ANFRAGE herausgeben möchten. Geschäftsgeheimnisse oder Drittbeteiligungen sehe ich bei diesen internen Dokumenten nicht. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720/005 II#0228 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte an die BfDI um eine erneute Vermittlung bei Anfrage »neuer Rentnerausweis« [#26147] # 15-720/005 II#0228 # 15-720/005 II#0228
Datum
23. August 2018 14:58
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720/005 II#0228 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 27.02.2018 habe ich aufgrund der NICHT-Bearbeitung meinen Antrag wie folgt abg…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte an die BfDI um eine erneute Vermittlung bei Anfrage »neuer Rentnerausweis« [#26147] # 15-720/005 II#0228 # 15-720/005 II#0228 [#26147]
Datum
23. August 2018 15:53
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 27.02.2018 habe ich aufgrund der NICHT-Bearbeitung meinen Antrag wie folgt abgeändert. Vor der Realisierung steht ein Projektantrag und die entsprechende Beschlussfassung in den zuständigen Gremien. Senden Sie mir bitte vorab beide Dokumente zu. Dies dürfte schnell, einfach und ohne Kosten umsetzbar sein. https://fragdenstaat.de/anfrage/neuer-rentnerausweis/#nachricht-84070 Senden Sie mir bitte die o.g. Dokumente zu, die Sie im Rahmen einer EINFACHEN ANFRAGE herausgeben möchten. Geschäftsgeheimnisse oder Drittbeteiligungen sehe ich bei diesen internen Dokumenten nicht. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „neuer Rentnerausweis“ vom 15.01.2018 (#26147) …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte an die BfDI um eine erneute Vermittlung bei Anfrage »neuer Rentnerausweis« [#26147] # 15-720/005 II#0228 # 15-720/005 II#0228 [#26147]
Datum
9. Oktober 2018 10:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „neuer Rentnerausweis“ vom 15.01.2018 (#26147) sowie meine abgeänderten Einfachen Anfragen wurden von der DRV -Bund nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie hat die Frist mittlerweile um 236 Tage überschritten. Ich bitte Sie um die nochmalige Vermittlung, d.h. um die Durchsetzung geltenden Rechts. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 26147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 15-720/005 II#0228 Sehr geehrtAntra…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte an die BfDI um eine erneute Vermittlung bei Anfrage »neuer Rentnerausweis« [#26147] # 15-720/005 II#0228
Datum
10. Oktober 2018 12:39
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 15-720/005 II#0228 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-21/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesbeauftragte für…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452]
Datum
1. Februar 2019 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-7/1.0-21/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) trat mit Schreiben vom 14.11.2018 an uns heran und wies darauf hin, dass Sie auf Ihre an die Deutsche Rentenversicherung Bund gerichteten Anträge vom 23.08. bzw. 12.09.2018 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hin bislang noch keine Antwort erhalten haben. Aufgrund eines bedauerlichen Büroversehens konnten wir in Ihrem Fall dem Anspruch des Gesetzgebers sowie unserem Anspruch nicht gerecht werden, Vorgänge möglichst zeitnah zu bearbeiten und unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften zu beantworten. Für die dadurch entstandenen Irritationen möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen. Ihr Antrag auf Informationszugang umfasst: 1. Projektantrag zur Einführung des neuen Rentnerausweises, 2. Beschluss des zuständigen Gremiums über die Einführung des neuen Rentnerausweises sowie 3. Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Angaben über die Bereiche, in denen sich Dokumente zur Einführung des neuen Rentnerausweises befinden. Zu 1. Das IFG sieht einen Anspruch auf Informationszugang nur für solche Unterlagen und Informationen vor, die bei den betreffenden Behörden auch tatsächlich vorhanden sind. Eine Erstellungs- oder Beschaffungspflicht besteht diesbezüglich nicht. Da ein Projektantrag zur Einführung des neuen Rentnerausweises nicht existiert, können wir Ihrem diesbezüglichen Begehren nicht entsprechen. Zu 2. Im Rahmen von §§ 1 und 7 IFG beabsichtigen wir, Ihnen den Zugang zu ermöglichen und Ihnen die gewünschten Informationen in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Dabei sind wir bestrebt, weitere Verzögerungen zu vermeiden. Dies lässt sich jedoch nicht ohne weiteres realisieren. Insofern beabsichtigen wir, in diesem Ausnahmefall von der von Ihnen gewünschten Art des Informationszugangs abzuweichen. Die Optimierung des Rentnerausweises und eine damit verbundene modernere Gestaltung dieses Dokuments sind insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Rentnerinnen und Rentner von zentraler und trägerübergreifender Bedeutung gewesen. Aus diesem Grund ist die Thematik nicht nur in einem einzelnen Gremium, sondern von unterschiedlichen Gremien auf verschiedenen Ebenen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten worden. Um Ihrem Anliegen gerecht werden zu können, halten wir es daher den Intentionen des IFG folgend für sachgerecht, Ihnen zunächst durch eine Einsichtnahme Vorort einen Überblick über die Beschlusslage der verschiedenen Gremien der Deutschen Rentenversicherung zu ermöglichen und Ihnen die Gelegenheit zu geben, auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse Ihr diesbezügliches Anliegen ggf. zu konkretisieren. Anschließend würden wir Ihr Begehren erneut prüfen und Ihnen die betreffenden Informationen unter Beachtung der Vorschriften zum IFG im gesetzlich zulässigen Rahmen zugänglich machen. Zu 3. Soweit Ihr Begehren auf den Zugang zum Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgerichtet ist, möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in den verschiedenen Abteilungen bzw. Bereichen eigene Aktenpläne in unterschiedlichster Ausprägung geführt werden. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sind wir daher der uns obliegenden Verpflichtung, den Aktenplan nach Maßgabe des IFG - auch in elektronischer Form - allgemein zugänglich zu machen (§ 11 Abs. 2 und 3 IFG), nachgekommen, in dem wir eine zusammenfassende und einheitlich dargestellte Fassung der einzelnen teilweise äußerst umfangreichen Aktenpläne im Internet veröffentlicht haben. Sie haben daher zunächst die Möglichkeit, ihn unter folgendem Link aus unserem Internetangebot abzurufen: https://www.deutsche-rentenversicherung… Grundsätzlich wären wir in der Lage und auch bereit, Ihnen auf Wunsch eine umfassendere Übersicht einzelner Arbeitsbereiche zur Verfügung zu stellen. Eine Auswertung dieser Unterlagen würde aufgrund der zu unbestimmten Formulierung Ihres Anliegens wahrscheinlich nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Als Folge dessen wäre nicht auszuschließen, dass Unterlagen und Informationen unberücksichtigt bleiben, die von Ihrem Zugangsbegehren umfasst werden. Wir bitten Sie daher, Ihr Anliegen ggf. zu präzisieren, damit wir eine zielführende Betrachtung und Auswertung des Aktenplans vornehmen können. Anschließend würden wir Ihnen die mit Ihrem Begehren erneut prüfen und Ihnen die betreffenden Informationen unter Beachtung der Vorschriften zum IFG im gesetzlich zulässigen Rahmen zugänglich machen. Der von Ihnen eingeschaltete BfDI erhält eine Mehrausfertigung dieser Nachricht zur Kenntnisnahme. Freundliche Grüße

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-21/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesbeauftragte für…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
neuer Rentnerausweis [#26147] Aktenplan - Neuer Rentnerausweis [#33452]
Datum
1. Februar 2019 13:46
Status
Unser Az. 3070-333-7/1.0-21/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) trat mit Schreiben vom 14.11.2018 an uns heran und wies darauf hin, dass Sie auf Ihre an die Deutsche Rentenversicherung Bund gerichteten Anträge vom 23.08. bzw. 12.09.2018 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hin bislang noch keine Antwort erhalten haben. Aufgrund eines bedauerlichen Büroversehens konnten wir in Ihrem Fall dem Anspruch des Gesetzgebers sowie unserem Anspruch nicht gerecht werden, Vorgänge möglichst zeitnah zu bearbeiten und unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften zu beantworten. Für die dadurch entstandenen Irritationen möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen. Ihr Antrag auf Informationszugang umfasst: 1. Projektantrag zur Einführung des neuen Rentnerausweises, 2. Beschluss des zuständigen Gremiums über die Einführung des neuen Rentnerausweises sowie 3. Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Angaben über die Bereiche, in denen sich Dokumente zur Einführung des neuen Rentnerausweises befinden. Zu 1. Das IFG sieht einen Anspruch auf Informationszugang nur für solche Unterlagen und Informationen vor, die bei den betreffenden Behörden auch tatsächlich vorhanden sind. Eine Erstellungs- oder Beschaffungspflicht besteht diesbezüglich nicht. Da ein Projektantrag zur Einführung des neuen Rentnerausweises nicht existiert, können wir Ihrem diesbezüglichen Begehren nicht entsprechen. Zu 2. Im Rahmen von §§ 1 und 7 IFG beabsichtigen wir, Ihnen den Zugang zu ermöglichen und Ihnen die gewünschten Informationen in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Dabei sind wir bestrebt, weitere Verzögerungen zu vermeiden. Dies lässt sich jedoch nicht ohne weiteres realisieren. Insofern beabsichtigen wir, in diesem Ausnahmefall von der von Ihnen gewünschten Art des Informationszugangs abzuweichen. Die Optimierung des Rentnerausweises und eine damit verbundene modernere Gestaltung dieses Dokuments sind insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Rentnerinnen und Rentner von zentraler und trägerübergreifender Bedeutung gewesen. Aus diesem Grund ist die Thematik nicht nur in einem einzelnen Gremium, sondern von unterschiedlichen Gremien auf verschiedenen Ebenen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten worden. Um Ihrem Anliegen gerecht werden zu können, halten wir es daher den Intentionen des IFG folgend für sachgerecht, Ihnen zunächst durch eine Einsichtnahme Vorort einen Überblick über die Beschlusslage der verschiedenen Gremien der Deutschen Rentenversicherung zu ermöglichen und Ihnen die Gelegenheit zu geben, auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse Ihr diesbezügliches Anliegen ggf. zu konkretisieren. Anschließend würden wir Ihr Begehren erneut prüfen und Ihnen die betreffenden Informationen unter Beachtung der Vorschriften zum IFG im gesetzlich zulässigen Rahmen zugänglich machen. Zu 3. Soweit Ihr Begehren auf den Zugang zum Aktenplan der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgerichtet ist, möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in den verschiedenen Abteilungen bzw. Bereichen eigene Aktenpläne in unterschiedlichster Ausprägung geführt werden. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sind wir daher der uns obliegenden Verpflichtung, den Aktenplan nach Maßgabe des IFG - auch in elektronischer Form - allgemein zugänglich zu machen (§ 11 Abs. 2 und 3 IFG), nachgekommen, in dem wir eine zusammenfassende und einheitlich dargestellte Fassung der einzelnen teilweise äußerst umfangreichen Aktenpläne im Internet veröffentlicht haben. Sie haben daher zunächst die Möglichkeit, ihn unter folgendem Link aus unserem Internetangebot abzurufen: https://www.deutsche-rentenversicherung… Grundsätzlich wären wir in der Lage und auch bereit, Ihnen auf Wunsch eine umfassendere Übersicht einzelner Arbeitsbereiche zur Verfügung zu stellen. Eine Auswertung dieser Unterlagen würde aufgrund der zu unbestimmten Formulierung Ihres Anliegens wahrscheinlich nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Als Folge dessen wäre nicht auszuschließen, dass Unterlagen und Informationen unberücksichtigt bleiben, die von Ihrem Zugangsbegehren umfasst werden. Wir bitten Sie daher, Ihr Anliegen ggf. zu präzisieren, damit wir eine zielführende Betrachtung und Auswertung des Aktenplans vornehmen können. Anschließend würden wir Ihnen die mit Ihrem Begehren erneut prüfen und Ihnen die betreffenden Informationen unter Beachtung der Vorschriften zum IFG im gesetzlich zulässigen Rahmen zugänglich machen. Der von Ihnen eingeschaltete BfDI erhält eine Mehrausfertigung dieser Nachricht zur Kenntnisnahme. Freundliche Grüße