Neuer Zuschnitt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Woran bestand die Notwendigkeit von Schaffung des Ressorts „Heimat“? (Motive)
Was ist der Kerngedanke des Ressorts „Heimat?“
Woran liegt die eigentliche Veränderung des Zuschnitts? Sind unter dem Begriff Heimat auch neue Themen dazugekommen oder waren diese bereits im alten Zuschnitt vertreten?
Welche (neuen) Perspektiven schafft der neue Zuschnitt?
Ich bitte höflichst um die Beantwortung der oben genannten Fragen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2018
  • Frist
    13. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Woran bestand di…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Neuer Zuschnitt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat [#33988]
Datum
11. Oktober 2018 11:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Woran bestand die Notwendigkeit von Schaffung des Ressorts „Heimat“? (Motive) Was ist der Kerngedanke des Ressorts „Heimat?“ Woran liegt die eigentliche Veränderung des Zuschnitts? Sind unter dem Begriff Heimat auch neue Themen dazugekommen oder waren diese bereits im alten Zuschnitt vertreten? Welche (neuen) Perspektiven schafft der neue Zuschnitt? Ich bitte höflichst um die Beantwortung der oben genannten Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
181011, Antragsteller/in, Antragsteller/in, , Neuer Zuschnitt des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
181011, Antragsteller/in, Antragsteller/in, , Neuer Zuschnitt des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat - Notwendigkeit
Datum
11. Oktober 2018 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: G6-12007/1#1 -Antragsteller/in, MariaSehr geehrtAntragsteller/in