Neues Corporate Design

1) Welche Kosten fielen (und falls abschätzbar fallen noch an) für die Neugestatung des Corporate Design/Logo des Landesdatenschutzbeauftragten an?
Falls möglich bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kostenposten (z.B. Logoerstellung, Internentauftritt, Materialien wie Briefpapier, Firmenschilder etc.)

2) Wie erfolgte die Auftragsvergabe (wo wurde in welchem Zeitraum ausgeschreiben)? Wieviele Angebote gab es und nach welchen Kriterien wurde die beaufteragte Agentur ausgewählt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2017
  • Frist
    13. Mai 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Welche Kost…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neues Corporate Design [#21028]
Datum
11. April 2017 14:05
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Kosten fielen (und falls abschätzbar fallen noch an) für die Neugestatung des Corporate Design/Logo des Landesdatenschutzbeauftragten an? Falls möglich bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kostenposten (z.B. Logoerstellung, Internentauftritt, Materialien wie Briefpapier, Firmenschilder etc.) 2) Wie erfolgte die Auftragsvergabe (wo wurde in welchem Zeitraum ausgeschreiben)? Wieviele Angebote gab es und nach welchen Kriterien wurde die beaufteragte Agentur ausgewählt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Neues Corporate Design des LfDI
Datum
28. April 2017 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 28.04.2017 Gesch.Z.: 4.04.17.002 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Neues Corporate Design des LfDI Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihrer Anfragen zum neuen Corporate Design des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), die ich Ihnen gerne beantworte. Ihrer erste Frage lautet: Welche Kosten fielen (und falls abschätzbar fallen noch an) für die Neugestaltung des Corporate Design/Logo des Landesdatenschutzbeauftragten an? Falls möglich bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kostenposten (z.B. Logoerstellung, Internetauftritt, Materialien wie Briefpapier, Firmenschilder etc.) Die Kosten für die Neugestaltung des Internet-Auftritts betrugen ca. 36.000 EUR und umfassen Planung und Konzeption des Auftritts, die Anpassung des aus Kostengründen genutzten Landestemplates, das bereits vorhanden war, Lizenzkosten, Bildrechte und die Migration vorhandener Inhalte sowie Schulungskosten. Dadurch konnten Kosten gesenkt werden. In dem Betrag von 36.000,- Euro enthalten sind die Kosten der Neuentwicklung des Corporate Designs, die ich Ihnen gerne im Folgenden aufgeschlüsselt nach einzelnen Posten darlege. Die vom LfDI beauftragte Agentur hat für die Entwicklung des Logos 4.670,75 Euro brutto erhalten. Gegenstand dieses Vertrages waren im Rahmen der Entwicklung eines neuen Logos und Corporate Design relevanter Elemente für den Webseiten-Relaunch folgende Arbeiten: Logoentwicklung * Research, Marktforschung und Inspiration * Entwicklung eines Farbschemas * Vorschläge zu einer passenden Hausschrift * Logoentwürfe * Präsentation von diversen Gestaltungsvorschlägen * Bis zu drei Korrekturstufen * Reinzeichnung finaler Logoentwurf * Übergabe vektorbasierter Daten für unterschiedliche Verwendungszwecke * Dokumentation in mehrseitigem PDF * Übertragung der ausschließlichen und umfassenden Nutzungsrechte Corporate Design relevante Elemente für den Website-Relaunch * Farbkonzept für die Bereiche Datenschutz und Informationsfreiheit * Entwicklung relevanter Seitenelemente * Musterseite gemäß Corporate Design * Dokumentation in mehrseitigem PDF * Kommunikation und technischer Support In einem Folgeauftrag hat die Agentur folgende Aufgaben ausgeführt: Entwicklung von Geschäftspapieren und Corporate Design relevanten Vorlagen Geschäftspapiere: * Layout & Druckvorlage für ein Briefpapier * Layout & Druckvorlage für eine Visitenkarte PowerPoint Vorlage: * Layout für eine PowerPoint Vorlage mit Masterseiten Wickelfalz-Flyervorlage: * Layout für einen Wickelfalz-Flyer * Aufbereitung der Text- und Bildinhalte * Erstellen der Druckvorlage * Bereitstellung der offenen Adobe InDesign Templates Hierfür hat die Agentur 2.023,00 Euro brutto erhalten. In Summe sind somit im Rahmen der beiden Aufträge für das neue Corporate Design des LfDI 6.693,75 Euro an die beauftragte Agentur gezahlt worden. Das Behördenschild am Eingang der Dienststelle des LfDI wurde nicht durch eines im neuen Corporate Design ersetzt. Dies ist auch bislang nicht geplant. Es wurden 5.000 Bögen Briefpapier im neuen Corporate Design zum Preis von 126,50 Euro inkl. MwSt. angeschafft. Ihre zweite Frage lautet: Wie erfolgte die Auftragsvergabe (wo wurde in welchem Zeitraum ausgeschrieben)? Wie viele Angebote gab es und nach welchen Kriterien wurde die beauftragte Agentur ausgewählt? Der Auftrag wurde im Wege der freihändigen Vergabe vergeben. Die war möglich, weil der Auftrag der Agentur einschließlich des Folgeauftrages unterhalb des vom Land festgelegten Höchstwertes lag (§ 3 Abs. 5 Buchstabe i VOL/A). Für die Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe gilt nach § 3 Abs. 5 Buchst. i VOL/A der mit in Kraft treten der Verwaltungsvorschrift "Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz" vom 24.04.2014 (MinBl. S. 48) am 05.07.2014 festgesetzte Höchstwert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Es wurden Angebote von drei Agenturen eingeholt. Die Wahl fiel auf die beauftragte Agentur, da deren Angebot das günstigste war und die auf der Webseite der Agentur dargestellten Arbeitsproben den gestalterischen Vorstellungen des LfDI am nächsten gekommen sind. Mit freundlichen Grüßen