Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis
Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist.
Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will.
Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen.
1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen.
2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft.
3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr?
Endbericht, November 2013
https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf
Ergebnis der Anfrage
Die Sachbearbeiterin der Kommunalverwaltung Herscheid verweigert die Information über den eigenen bisherigen Sachstand. Zumindest für die Vergangenheit müssen Handlungsvorgaben vorliegen. Dies stellt möglicherweise eine Missachtung des IFG dar.
Die Mail wurde stattdessen zuständigkeitshalber an den Märkischen Kreis, Fachdienst Soziales, Bismarckstr. 17, 58762 Altena, als örtlichen Träger der Sozialhilfe weitergeleitet.
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Februar 2014
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1. April 2014
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