Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis

Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist.

Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will.

Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen.

1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen.
2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft.
3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr?

Endbericht, November 2013
https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf

Ergebnis der Anfrage

Die Sachbearbeiterin der Kommunalverwaltung Herscheid verweigert die Information über den eigenen bisherigen Sachstand. Zumindest für die Vergangenheit müssen Handlungsvorgaben vorliegen. Dies stellt möglicherweise eine Missachtung des IFG dar.

Die Mail wurde stattdessen zuständigkeitshalber an den Märkischen Kreis, Fachdienst Soziales, Bismarckstr. 17, 58762 Altena, als örtlichen Träger der Sozialhilfe weitergeleitet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Herscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5836]
Datum
26. Februar 2014 23:56
An
Kommunalverwaltung Herscheid
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist. Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will. Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen. 1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen. 2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft. 3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr? Endbericht, November 2013 https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Herscheid
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Email habe ich zuständigkeitshalber an den Märkischen Kreis, Fachdienst…
Von
Kommunalverwaltung Herscheid
Betreff
AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5836]
Datum
3. März 2014 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Email habe ich zuständigkeitshalber an den Märkischen Kreis, Fachdienst Soziales, Bismarckstr. 17, 58762 Altena,(Email: <<E-Mail-Adresse>> als örtlichen Träger der Sozialhilfe weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Mär…
An Kommunalverwaltung Herscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5836]
Datum
15. Juli 2014 08:37
An
Kommunalverwaltung Herscheid
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" vom 26.02.2014 (#5836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Herscheid
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage vom 26.02.14 wenden Sie sich bitte zuständigkeitshal…
Von
Kommunalverwaltung Herscheid
Betreff
Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis
Datum
1. August 2014 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage vom 26.02.14 wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an den Märkischen Kreis. Vielen Dank! Mit freundlichem Gruß Im Auftrag