Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis

Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist.

Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will.

Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen.

1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen.
2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft.
3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr?

Endbericht, November 2013
https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf

Ergebnis der Anfrage

Das Ziel der Kommunen Kosten bei den Ärmsten zu senken, widerspricht dem Menschenwürde-Verständnis und dem Sozialstaatsgebot. Das vorgelegte "Konzept" entbehrt der gebotenen Sorgfalt und fördert die Ghettoisierung der Leistungsberechtigten. Es bleibt zu wünschen, dass die sorgfältige Prüfung zum Umdenken bewegt.

Die Sozialgerichte sind längst mit dem Thema beschäftigt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Plettenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5833]
Datum
26. Februar 2014 23:53
An
Kommunalverwaltung Plettenberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist. Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will. Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen. 1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen. 2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft. 3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr? Endbericht, November 2013 https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Mär…
An Kommunalverwaltung Plettenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5833]
Datum
15. Juli 2014 08:35
An
Kommunalverwaltung Plettenberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" vom 26.02.2014 (#5833) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Plettenberg
Ihre Nachfrage zum neuen Konzept zu Unterkunftskosten des Märkischen Kreises Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, …
Von
Kommunalverwaltung Plettenberg
Betreff
Ihre Nachfrage zum neuen Konzept zu Unterkunftskosten des Märkischen Kreises
Datum
16. Juli 2014 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bitte entschuldigen Sie, dass Ihnen eine Antwortmail nicht zugegangen zu sein scheint. Deshalb teile ich Ihnen nochmals die damals formulierte Antwort mit: "Der Märkische Kreis ist Träger der Sozialhilfe. Da dieser ein schlüssiges Konzept zu den Unterkunftskosten im Bereich des SGB XII noch nicht umgesetzt hat, kann die Stadt Plettenberg die Fragen 1 und 2 nicht beantworten. Zur 3. Frage: Das Fachgebiet Soziales und Wohnen hat im Jahr 2013 im Bereich der Grundsicherung (Kap. 4 des SGB XII) kein Mietsenkungsverfahren durchführen müssen." Ganz aktuell ist in einer gemeinsamen Sitzung der Sozialämter im Märkischen Kreis besprochen worden, dass der jetzt vorliegende Entwurf der Umsetzungshinweise mit Anregungen und Ergänzungswünschen zu den Hinweisen durch die einzelnen Städte per E-Mail bis zum 31.07.2014 an den Märkischen Kreis zurück gesandt werden soll. Das Konzept soll für den Leistungsbereich SGB XII zum 01.09.2014 für Neufälle umgesetzt werden. Bestandsfälle sind davon nicht betroffen. Wegen des Konzeptentwurfs wenden Sie sich bitte an den Märkischen Kreis, da ich nicht befugt bin, das Konzept ohne Erlaubnis des Kreises zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage zum neuen Konzept zu Unterkunftskosten des Märkischen Kreises [#5833] Sehr geehrt<< Anre…
An Kommunalverwaltung Plettenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage zum neuen Konzept zu Unterkunftskosten des Märkischen Kreises [#5833]
Datum
16. Juli 2014 17:36
An
Kommunalverwaltung Plettenberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die rasche Antwort. Das strittige Konzept liegt bereits vor. https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf Der verfügbare Wohnraum möglicherweise nicht überall. Die Entscheidung des Märkischen Kreises bleibt somit abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>