Neues Machtwort vom Bundesgerichtshof - Urteile sind für alle da

Antrag auf Grundlage von Entscheidungen des BVerfG,des BVerwG und des BGH

Sehr << Name removed >>

mit Schreiben vom 06.08.2015 verweigerten Sie mir die Übersendung einer von mir begehrten Volltextentscheidung zu einem Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug 1 Ds 2106 Js 735/12 des Amtsgericht Haßfurt vom 05.09.2012.
https://fragdenstaat.de/files/foi/36823/2015_12_06_ablehnungsbescheid.pdf

Inzwischen weiß ich, dass Bayern rückständig ist und noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz hat und Sie sich offensichtlich auch gern über Entscheidungen des BVerfG zur Veröffentlichungspflicht von Gerichtsurteilen hinwegsetzen.

Am 05.04.2017 entschied nun auch der Bundesgerichtshof, IV AR(VZ) 2/16 über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1

Das BVerwG hatte mit Urteil vom 26.02.1997, Az. 6 C 3.96, den gleichen Tenor vertreten wie später das BVerfG und nun der BGH.

Der Rechtsanspruch auf die Übersendung der angefragten Entscheidung ist also bereits mit den Entscheidungen des BVerfG,des BVerwG und nun auch des BGH hinreichend begründet.

Bitte übersenden Sie mir nun endlich das Volltexturteil oder die rechtliche Begründung, warum Sie die zitierten Urteile für sich als nicht bindend betrachten.

Sollten Sie meinem Antrag nicht nachkommen wollen, bitte ich um Rückmeldung, damit ich weitere Schritte einleiten kann.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 .
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag auf Gru…
An Staatsanwaltschaft Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neues Machtwort vom Bundesgerichtshof - Urteile sind für alle da [#25864]
Datum
31. Dezember 2017 23:15
An
Staatsanwaltschaft Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag auf Grundlage von Entscheidungen des BVerfG,des BVerwG und des BGH Sehr geehrter Leitender Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager, mit Schreiben vom 06.08.2015 verweigerten Sie mir die Übersendung einer von mir begehrten Volltextentscheidung zu einem Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug 1 Ds 2106 Js 735/12 des Amtsgericht Haßfurt vom 05.09.2012. https://fragdenstaat.de/files/foi/36823/2015_12_06_ablehnungsbescheid.pdf Inzwischen weiß ich, dass Bayern rückständig ist und noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz hat und Sie sich offensichtlich auch gern über Entscheidungen des BVerfG zur Veröffentlichungspflicht von Gerichtsurteilen hinwegsetzen. Am 05.04.2017 entschied nun auch der Bundesgerichtshof, IV AR(VZ) 2/16 über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1 Das BVerwG hatte mit Urteil vom 26.02.1997, Az. 6 C 3.96, den gleichen Tenor vertreten wie später das BVerfG und nun der BGH. Der Rechtsanspruch auf die Übersendung der angefragten Entscheidung ist also bereits mit den Entscheidungen des BVerfG,des BVerwG und nun auch des BGH hinreichend begründet. Bitte übersenden Sie mir nun endlich das Volltexturteil oder die rechtliche Begründung, warum Sie die zitierten Urteile für sich als nicht bindend betrachten. Sollten Sie meinem Antrag nicht nachkommen wollen, bitte ich um Rückmeldung, damit ich weitere Schritte einleiten kann. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 . Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage „Neues Machtwort vom Bundesgerichtshof - Urteile sind für alle da“ v…
An Staatsanwaltschaft Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neues Machtwort vom Bundesgerichtshof - Urteile sind für alle da [#25864]
Datum
31. Januar 2018 09:48
An
Staatsanwaltschaft Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage „Neues Machtwort vom Bundesgerichtshof - Urteile sind für alle da“ vom 31.12.2017 (#25864) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Bamberg
Kein Nachrichtentext
Von
Staatsanwaltschaft Bamberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: [#25864] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Leitender Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager, für die …
An Staatsanwaltschaft Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#25864]
Datum
15. Februar 2018 22:28
An
Staatsanwaltschaft Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Leitender Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager, für die Übersendung des Urteils danke ich. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings haben Sie das Urteil bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt. Das entspricht nicht der Zielsetzung der Rechtsprechung, weil diese Verschleierung den Datenschutz weit übersteuert und wesentliche Argumente der Rechtsprechung vertuscht. Aus diesem Grund bitte ich um eine neue vollständige Urteilsübersendung, die die Schwärzungen auf das absolute Minimum reduziert und auch von der Qualität der Kopien Respekt erkennen lässt. Von Schwärzungen auszunehmen sind nach gefestigter Rechtsprechung unbestritten das Aktenzeichen, die Namen von Richter, Staatsanwalt und Verteidiger. Aber auch "angewendete Vorschriften" und die Nennung des zuständigen Jobcenters als staatliche Behörde begegnet keinen Bedenken. Die Frage ob Auszüge aus dem Bundeszentralregister in Gerichtsurteilen unter Datenschutzrechtliche Vorbehalte fallen, leite ich gerne an die Datenschutzbeauftragte des Bundes weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>