Neues Rundschreiben zum BSG-Urteil B 1 KR 16/22 R
Ich bitte um Zusendung des neuen Rundschreibens des GKV-Spitzenverbands, welches als Reaktion auf das Urteil des Bundessozialgericht zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen (Az.: B 1 KR 16/22 R) angefertigt werden wird.
Wichtig: Es geht mir nicht um das bereits erschienene Rundschreiben RS 2023/558, sondern um das noch zu verfassende Rundschreiben, welches in Reaktion auf die schriftliche Urteilsverkündung angefertigt werden wird. Ich bitte Sie mir dieses nach dessen Fertigstellung (d.h. sobald es an die ersten Krankenkassen versandt wird) zuzusenden. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Anfrage und setzen Sie das Akteneinsichtsverfahren bis zur Fertigstellung des Rundschreibens aus. Die Alternative zu dieser Vorgehensweise wären regelmäßige IFG-Anfragen meinerseits, die sich nach dem Stand des Rundschreibens erkundigen, was aus verfahrensökonomischen Gründen weder für mich noch für sie wünschenswert wäre.
Ergebnis der Anfrage
Das Bundessozialgericht hat per Urteil vom 19.10.2023, Az.: B 1 KR 16/22 R, entschieden, dass trans und nicht-binäre Personen bis zum Erlass einer Richtlinie durch den GBA keinen Anspruch mehr auf Kosstenübernahme von geschlechtsangleichende Operationen durch gesetzliche Krankenkassen haben. Nur Personen, die eine Behandlung "bereits begonnen" haben, sollen Vertrauensschutz genießen. Das schriftliche Urteil wurde am 15.03.2024 veröffentlicht und ist hier auffindbar: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Down…
Bereits am 26.10.2023, eine Woche nach der mündlichen Urteilsverkündung, wurde das Rundschreiben RS 2023/558 erlassen, welches vorläufige Handlungsempfehlungen an die Krankenkassen beinhaltet: https://fragdenstaat.de/anfrage/schreib…
Nach der schriftlichen Urteilsverkündung wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich ein neues Rundschreiben an die gesetzlichen Krankenkassen versenden, welches von zentraler Bedeutung für die Praxis der Krankenkassen, insbesondere bei der Auslegung der Vertrauensschutzregelung sein dürfte.
Das Urteil berührt nicht die Legalität geschlechtsangleichender Operationen, sondern "nur" den Kostenübernahmeanspruch von trans und nicht-binärer Personen. De facto wird es jedoch den meisten Personen unmöglich gemacht lebensnotwendige Behandlungen in Anspruch zu nehmen, da sich nur die wenigsten Personen leisten können, diese Operationen selbst zu bezahlen.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. März 2024
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17. April 2024
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