Neues Verkehrsmodell

wie im Amtsblatt 780 zu lesen ist "kann die Verkehrsplanung auf ein neues Verkehrsmodell zurückgreifen, das noch in diesem Jahr zur Verfügung steht und alle Verkehrsarten bestmöglich berücksichtigt."

Dieses Verkehrsmodell ist natürlich auch für die zivilgesellschaftlichen Gruppen in der Stadt äußerst interessant. Bitte teilen Sie uns mit in welcher Form dieses Verkehrsmodell der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Fabian Kern
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie im Amtsbla…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
Fabian Kern
Betreff
Neues Verkehrsmodell [#204434]
Datum
25. November 2020 14:02
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie im Amtsblatt 780 zu lesen ist "kann die Verkehrsplanung auf ein neues Verkehrsmodell zurückgreifen, das noch in diesem Jahr zur Verfügung steht und alle Verkehrsarten bestmöglich berücksichtigt." Dieses Verkehrsmodell ist natürlich auch für die zivilgesellschaftlichen Gruppen in der Stadt äußerst interessant. Bitte teilen Sie uns mit in welcher Form dieses Verkehrsmodell der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Kern Anfragenr: 204434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204434/ Postanschrift Fabian Kern << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Kern

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Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Sehr geehrter Herr Kern, wie bereits am Telefon ausführlich erläutert, handelt es sich bei dem Verkehrsmodell um …
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
Antw.: Wtrlt: Neues Verkehrsmodell [#204434]
Datum
1. Dezember 2020 17:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kern, wie bereits am Telefon ausführlich erläutert, handelt es sich bei dem Verkehrsmodell um einen hochkomplexen Datensatz, der nur mit passender Spezial-Software (PTV VISUM) und umfangreichen Kenntnissen zur Anwendung dieser Software zu lesen und zu bearbeiten ist. Es ist ein Arbeitsinstrument, mit dem zunächst das heutige Verkehrsgeschehen so realitätsnah wie möglich modelliert wird, um auf dieser Grundlage abschätzen zu können, wie sich das Verkehrsgeschen ändert, wenn bestimmte Modellbedingungen sich ändern. Dies können raumstrukturelle Veränderungen (neue Wohn-, Gewerbe- oder sonstige Nutzungen), demographische Veränderungen oder Veränderungen der Verkehrsinfrastruktur (Veränderung von Straßen, neue ÖPNV-Linien usw.) oder der Verkehrsangebote (z. B. Fahrplanänderungen) sein. Das Modell soll künftig für Fachgutachten zu verkehrlichen Fragestellungen genutzt werden - i. d. R. durch Verkehrsplanungsbüros, die über die erforderliche Software-Lizenz und über entsprechend geschultes Personal verfügen. Auch dann, wenn Lizenz und fachkundiges Personal zur Verfügung stehen, ist die Arbeit mit dem Modell auf Grund der Komplexität des Modells sehr zeitaufwändig, weil für die zielgerichtete Bearbeitung von Fragestellungen häufig Verfeinerungen im Modell vorgenommen werden müssen und auch die Rechenläufe bei der Neuberechnung der verkehrlichen Auswirkungen von Veränderungen im Modell mitunter sehr lang sind. Da die Daten des Verkehrsmodell nicht in gebräuchlichen Standard-Datenformaten vorliegen, ist eine Bereitstellung für die Öffentlichkeit nicht möglich und deshalb nicht vorgesehen. Freundliche Grüße