Neuester Erkenntnisstand des Zusammenhangs von nicht krebsartigen Erkrankungen und Strahlung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Den derzeit geltenden wissenschaftlichen Erkenntnisstand der Bundesregierung bzw. des BMVg oder BMGS zu strahlenbedingten nicht krebsartigen Erkrankungen aus chronischen/potrahierten niedrigen Strahlendosen unter ausdrücklicher Bezugnahme auf meine Anfrage vom 11. 04. 2017 an die Bundesregierung. Insbeondere zu den Fragen:

1. Warum wurden die zweifelsfrei neuen Erkenntnisse der regierungsnahen Forschungsinstitute im
Fachgespräch Radar 2015 nicht diskutiert, bewertet und darüber im Abschlussbericht berichtet ?

2. Warum werden diese neuen fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse der vorher zitierten Institute in
Versorgungsverfahren, wie schon mehrmals in den vergangenen Jahren zugesagt, zu Lasten von
WDB-Antragstellern strikt nicht angewendet ?

Mit der Unterlassung der Bekanntgabe des aktuellen Erkenntnisstandes behindert die Bundesregierung in erheblichem Umfang noch immer anhängige Sozialgerichtsverfahren von ehemaligen Beschäftigten im frühen Radardienst der Bundeswehr.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2017
  • Frist
    11. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den derzeit gelt…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuester Erkenntnisstand des Zusammenhangs von nicht krebsartigen Erkrankungen und Strahlung [#21771]
Datum
7. Juni 2017 19:47
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den derzeit geltenden wissenschaftlichen Erkenntnisstand der Bundesregierung bzw. des BMVg oder BMGS zu strahlenbedingten nicht krebsartigen Erkrankungen aus chronischen/potrahierten niedrigen Strahlendosen unter ausdrücklicher Bezugnahme auf meine Anfrage vom 11. 04. 2017 an die Bundesregierung. Insbeondere zu den Fragen: 1. Warum wurden die zweifelsfrei neuen Erkenntnisse der regierungsnahen Forschungsinstitute im Fachgespräch Radar 2015 nicht diskutiert, bewertet und darüber im Abschlussbericht berichtet ? 2. Warum werden diese neuen fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse der vorher zitierten Institute in Versorgungsverfahren, wie schon mehrmals in den vergangenen Jahren zugesagt, zu Lasten von WDB-Antragstellern strikt nicht angewendet ? Mit der Unterlassung der Bekanntgabe des aktuellen Erkenntnisstandes behindert die Bundesregierung in erheblichem Umfang noch immer anhängige Sozialgerichtsverfahren von ehemaligen Beschäftigten im frühen Radardienst der Bundeswehr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuester Erkenntnisstand des Zusammenhangs von…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neuester Erkenntnisstand des Zusammenhangs von nicht krebsartigen Erkrankungen und Strahlung [#21771]
Datum
11. Juli 2017 09:24
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuester Erkenntnisstand des Zusammenhangs von nicht krebsartigen Erkrankungen und Strahlung“ vom 07.06.2017 (#21771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>