Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission

1. Protokoll der Empfehlungskommission zur Neugestaltung des Kantparks vom 05.12.2015.

2. Gesamtkosten der vom 04.09.2015 bis 04.12.2015 durchgeführten, öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen des Planungsverfahrens zur Neugestaltung des Kantparks (alle Werkstätten und Foren).

3. Gesamtausgaben für die Redner- und Moderatorenhonorare im Rahmen der vom 04.09.2015 bis 04.12.2015 durchgeführten, öffentlichen Veranstaltungen des Planungsverfahrens zur Neugestaltung des Kantparks (alle Werkstätten und Foren).

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des zweiundzwanzigsten Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ab Seite 100 (online abrufbar unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf) weise ich darauf hin, dass diese unter einem Pseudonym gestellte Anfrage grundsätzlich und elektronisch beantwortet werden sollte.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    26. Februar 2016
  • Frist
    30. März 2016
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Steinerner Wald
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Steinerner Wald
Betreff
Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission [#15842]
Datum
26. Februar 2016 02:36
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Protokoll der Empfehlungskommission zur Neugestaltung des Kantparks vom 05.12.2015. 2. Gesamtkosten der vom 04.09.2015 bis 04.12.2015 durchgeführten, öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen des Planungsverfahrens zur Neugestaltung des Kantparks (alle Werkstätten und Foren). 3. Gesamtausgaben für die Redner- und Moderatorenhonorare im Rahmen der vom 04.09.2015 bis 04.12.2015 durchgeführten, öffentlichen Veranstaltungen des Planungsverfahrens zur Neugestaltung des Kantparks (alle Werkstätten und Foren). Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des zweiundzwanzigsten Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ab Seite 100 (online abrufbar unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf) weise ich darauf hin, dass diese unter einem Pseudonym gestellte Anfrage grundsätzlich und elektronisch beantwortet werden sollte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Steinerner Wald <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Steinerner Wald
Kommunalverwaltung Duisburg
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission [#15842]
Datum
26. Februar 2016 08:40
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Steinerner Wald
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Em…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Steinerner Wald
Betreff
AW: Antwort: Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission [#15842]
Datum
5. Juni 2016 03:26
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission" vom 26.02.2016 (#15842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Steinerner Wald Anfragenr: 15842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Steinerner Wald
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehl…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Steinerner Wald
Betreff
AW: AW: Antwort: Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission [#15842]
Datum
16. November 2016 22:15
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission“ vom 26.02.2016 (#15842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 232 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Steinerner Wald Anfragenr: 15842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Steinerner Wald
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Steinerner Wald
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission“ [#15842]
Datum
17. März 2017 00:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/15842 Bisher hat die Behörde ausschließlich Eingangsbestätigungen versandt, Antworten sind nicht erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Steinerner Wald Anfragenr: 15842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.03.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission“ [#15842]
Datum
17. März 2017 13:46
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.03.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17, Ihre E-Mail vom 17.03.2017 Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17 Informationsfreihei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17, Ihre E-Mail vom 17.03.2017
Datum
27. März 2017 13:31
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.02.2016 zu Informationen zum Kantpark Ihre E-Mail vom 17.03.2017 Sehr geehrter anonymer Antragsteller, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Duisburg mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 27.03.2017 Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Ad…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 27.03.2017
Datum
3. Mai 2017 12:09
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-995/17 Betreff: Mein Schreiben vom 27.03.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.02.2016 Meine E-Mail vom 27.03.2017 Sehr geehrter anonymer Antragsteller, leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17 Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17
Datum
26. Juni 2017 11:38
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.02.2016 zu Informationen zum Kantpark Meine E-Mail vom 17.03.2017 Sehr geehrter anonymer Antragsteller, die Stadt Duisburg hatte bereits mit Schreiben vom 05.05.2017 auf mein Auskunftsersuchen reagiert. Ich habe mit heutigem Datum hierzu Stellung bezogen und bitte die späte Bearbeitung zu entschuldigen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich weiterhin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Meine E-Mail vom 26.06.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Akteneinsicht…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Meine E-Mail vom 26.06.2017
Datum
25. Juli 2017 08:47
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.02.2016 zu Informationen zum Kantpark Meine E-Mail vom 26.06.2017 Sehr geehrter anonymer Antragsteller, bitte rufen Sie mich in der o.g. Angelegenheit zurück, damit ich mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen kann. Mit freundlichen Grüßen
Steinerner Wald
AW: Meine E-Mail vom 26.06.2017 [#15842] Sehr geehrt<< Anrede >> telefonisch teilten Sie mir mit, das…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Steinerner Wald
Betreff
AW: Meine E-Mail vom 26.06.2017 [#15842]
Datum
1. August 2017 13:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> telefonisch teilten Sie mir mit, dass die Kommunalverwaltung Duisburg zwingend meine Personalien haben möchte. Andernfalls will die Kommunalverwaltung die Anfrage nicht beantworten. Diese Verfahrensweise ist meiner und der Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach nicht vertretbar. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des zweiundzwanzigsten Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ab Seite 100 (online abrufbar unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf) weise ich nochmals darauf hin, dass diese unter einem Pseudonym gestellte Anfrage grundsätzlich und elektronisch beantwortet werden sollte. Leider bleibt mir in diesem Fall nur noch die Klage gegen die Kommunalverwaltung. Im Klageverfahren müsste ich gezwungenermaßen mit meinen Klar-Personalien agieren. Leider ist eine solche Klage finanziell für mich nicht zu bewerkstelligen. Folglich übersende ich Ihnen meine Personalien inklusive Meldeadresse. Gleichwohl bin ich mir bewusst, dass hier von der Kommunalverwaltung Bürgerrechte verletzt wurden und werden. Dieses Verhalten ist für mich nicht tragbar. Die Redaktionen der drei Tageszeitungen mit Duisburger Lokalteil (WAZ, NRZ, RP) habe ich in dieser Sache angeschrieben, über den Sachstand informiert und auf die aktuelle Anfrage bei "fragdenstaat.de" verwiesen. Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um weitere Vermittlung in dieser Sache, Steinerner Wald Anfragenr: 15842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Steinerner Wald << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Meine E-Mail vom 26.06.2017 [#15842] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.08.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Meine E-Mail vom 26.06.2017 [#15842]
Datum
2. August 2017 07:39
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.08.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17, Ihre E-Mail vom 01.08.2017 Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17 Informationsfreihei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17, Ihre E-Mail vom 01.08.2017
Datum
16. Oktober 2017 11:49
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.02.2016 zu Informationen zum Kantpark Ihre E-Mail vom 01.08.2017 Sehr geehrter Antragsteller, mit E-Mail vom 01.08.2017 teilen Sie mit, dass ich Ihnen mitgeteilt habe, die Stadt Duisburg möchte zwingend Ihre Personalien für die Bearbeitung des Antrags auf Informationszugang haben. Dies ist aber so nicht zutreffend und von Ihnen anders verstanden worden. Ich befinde mich immer noch im Dialog mit der Behörde. Ihre personenbezogenen Daten wurden selbstverständlich auch nicht weitergegeben, denn offensichtlich sind Sie nun doch mit einer Weitergabe nicht einverstanden. Dies ist auch nicht Kern des Themas, denn ich hoffe, dass die Stadt Duisburg Ihnen zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nun antworten wird. Mit freundlichen Grüßen
Steinerner Wald
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Steinerner Wald
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission“ [#15842]
Datum
14. Dezember 2017 17:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/15842 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Begründung nicht zutreffend ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Steinerner Wald Anfragenr: 15842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
anonyme Anfrage Kantpark
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
anonyme Anfrage Kantpark
Datum
15. Dezember 2017 00:28
Status
Warte auf Antwort
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.12.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Neugestaltung des Kantparks: Protokoll Empfehlungskommission“ [#15842]
Datum
15. Dezember 2017 11:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.12.2017 wird hiermit bestätigt.

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Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17, Ihre E-Mail vom 15.12.2017 Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17 Informationsfreihei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17, Ihre E-Mail vom 15.12.2017
Datum
20. Dezember 2017 10:48
Status
Aktenzeichen:209.2.3.2.10-995/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.02.2016 zu Informationen zum Kantpark Ihre E-Mail vom 15.12.2017 Sehr geehrter Antragsteller, mit E-Mail vom 15.12.2017 bitten Sie erneut um Vermittlung, da Sie die Auffassung vertreten, dass die Begründung der auskunftspflichtigen Stelle nicht zutreffend sei. Bevor ich den Vorgang gegenüber der Stadt Duisburg weiter aufgreife, bitte ich um Mitteilung, weshalb Sie die Auffassung vertreten, dass die Begründung nicht zutreffend sein kann. Die Stadt Duisburg teilt in dem Schreiben mit, dass die von Ihnen begehrten Informationen zu den Gesamtkosten /-ausgaben nicht vorhanden sind. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW besteht der Anspruch nur "zu den bei der Stelle vorhandenen Informationen". Der Informationszugangsanspruch aus § 4 Abs. 1 IFG NRW ist kein Informationsbeschaffungsanspruch: Die öffentliche Stelle ist nicht verpflichtet, vorhandene Informationen erst noch auszuwerten. Fraglich ist jedoch, inwieweit der Antrag gegebenenfalls anders gestellt werden müsste bzw. hier weitere Nachfragen bei der auskunftspflichtigen Stelle erforderlich sind. Zum Argument der Ablehnung nach § 8 IFG NRW bezüglich des begehrten Protokolls, müsste die auskunftspflichtige Stelle in einem Ablehnungsbescheid eine weitergehende Begründung liefern. Es stellt sich allerdings die Frage, ob Sie einen Anspruch auf weitergehende Begründung der Ablehnung haben, wenn kein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt wird. Dies ist derzeit nicht möglich (siehe hierzu auch meine E-Mail vom 30.08.2017, 4. Abschnitt). Gerne können wir in dieser Angelegenheit noch einmal telefonieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ich bin allerdings in der Zeit vom 21.12.17 - 05.01.2018 nicht anwesend. Mit freundlichen Grüßen