Neuinfektionen im Juli 2021

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Guten Tag,

Bitte teilen Sie mir freundlicherweise mit, wo ich die Anzahl der Geimpften von den jetzt Neuinfizierten finden kann oder halt eine entsprechende Prozentzahl. Vielen Dank vorab,

Mfg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, Bitte teilen …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuinfektionen im Juli 2021 [#225218]
Datum
19. Juli 2021 22:41
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, Bitte teilen Sie mir freundlicherweise mit, wo ich die Anzahl der Geimpften von den jetzt Neuinfizierten finden kann oder halt eine entsprechende Prozentzahl. Vielen Dank vorab, Mfg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225218/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.07.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.07.2021
Datum
21. Juli 2021 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0298. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0298) Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o.…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0298)
Datum
27. Juli 2021 11:42
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage vom 19.07.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Bei der von Ihnen formulierten Frage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die auf den Zugang zu amtlichen Informationen zielt, sondern um eine einzelfallbezogene Anfrage mit einer konkreten Fragestellung. Eine solche wird grundsätzlich nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet und an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Wir legen Ihre Anfrage daher so aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, die dem Robert Koch-Institut (RKI) zu Impfdurchbrüchen (Erkrankungsfälle bei vollständig Geimpften) zu COVID-19 vorliegen. Wir verweisen darauf, dass sich jeden Donnerstag ein ausführlicher Wochenbericht, inklusive Daten aus dem digitalen Impfquotenmonitoring und zu Impfdurchbrüchen, im Situationsbericht des Robert Koch-Instituts COVID-19 findet, siehe hierzu allgemein: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html sowie im aktuellsten Wochenbericht vom 22.07.2021, S. 17 ff. zur Impfeffektivität: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-07-22.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichen Grüßen