Neuladung zur persönlichen Vorstellung wegen Überlastung

In wie vielen Fällen wurden Antragsteller*innen wegen Überlastung der Sachbearbeiter*innen aufgefordert zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorstellig zu werden?
Wie lang war die kürzeste gewährte Frist, wie lang die längste, welche Frist wurde im mittel gewährt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie vielen Fä…
An Agentur für Arbeit Hamburg Details
Von
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Betreff
Neuladung zur persönlichen Vorstellung wegen Überlastung [#132022]
Datum
18. April 2019 15:51
An
Agentur für Arbeit Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen Fällen wurden Antragsteller*innen wegen Überlastung der Sachbearbeiter*innen aufgefordert zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorstellig zu werden? Wie lang war die kürzeste gewährte Frist, wie lang die längste, welche Frist wurde im mittel gewährt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Hamburg
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns vi…
Von
Agentur für Arbeit Hamburg
Betreff
RE: Neuladung zur persönlichen Vorstellung wegen Überlastung [#132022]
Datum
18. April 2019 15:52
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bis wir uns wieder bei Ihnen melden, kann es deshalb bis zu 5 Arbeitstage dauern. Bitte geben Sie uns diese Zeit. Mit freundlichen Grüßen

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Agentur für Arbeit Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen nachgefragte amtliche Information ist nicht vorhanden und kann daher…
Von
Agentur für Arbeit Hamburg
Betreff
WG: Neuladung zur persönlichen Vorstellung wegen Überlastung [#132022]
Datum
7. Mai 2019 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen nachgefragte amtliche Information ist nicht vorhanden und kann daher nicht zugänglich gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen