Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30145]
Datum
30. Mai 2018 14:41
An
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psych…
An Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30145]
Datum
3. Juli 2018 07:34
An
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 30.05.2018 (#30145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Auskunftsersuchen an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist an das …
Von
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Betreff
AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30145]
Datum
3. Juli 2018 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Auskunftsersuchen an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist an das Referat für die Berufe im Gesundheitswesen/Landesprüfungsamt in Berlin weitergeleitet worden. Nach Abstimmung mit den Landesprüfungsämtern der übrigen Bundesländer kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen. Auf der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Landesprüfungsämter am 15.05.2018 erfolgte eine Abstimmung über folgende Fragen mit dem mit dem folgenden Ergebnis: 1. Sollen Master-Studiengänge „Psychologie“ mit einem Vertiefungsschwerpunkt (Beispiel: Psychologie – Vertiefungspunkt Klinische Psychologie) anerkannt werden? Ergebnis: Einstimmig JA 2. Sollen sog. Bindestrich-Psychologie-Master-Studiengänge (Beispiel: Wirtschaftspsychologie, Rechtspsychologie, Rehabilitationspsychologie, Kommunikationspsychologie etc.) ebenso anerkannt werden wie „reine“ Psychologie-Master-Studiengänge? Ergebnis: Einstimmig NEIN Diese Auskunft erfolgt unabhängig davon, dass nach meiner summarischen Prüfung für Ihr Auskunftsersuchen der Anwendungsbereich des VIG (§ 1) nicht eröffnet ist, da sich die Landesprüfungsämter für die Gesundheitsberufe auf Ihrer Sitzung am 15.05.2018 nicht mit Fragen zu den Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder zu Verbraucherprodukten, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen, befasst haben. Diese Auskunft erfolgt auch unabhängig davon, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin nicht die aktenführende Stelle der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesprüfungsämter ist und daher auch der Anwendungsbereich des Berliner IFG nicht eröffnet sein dürfte. Ich hoffe, dass diese Auskunft Ihrem Informationsinteresse in ausreichendem Maße Genüge trägt. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Der Vollständigkeit halber möchte ich Ihnen a…
An Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30145]
Datum
3. Juli 2018 12:33
An
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Der Vollständigkeit halber möchte ich Ihnen aber noch mitteilen, dass ich Ihre Auffassung bzgl. des IFG nicht nachvollziehen kann. Es würde auch dem Gedanken des Informationsfreiheitsrechts widersprechen, falls Informationen alleine deshalb vorenthalten werden könnten, weil eine nicht-rechtsfähige "Arbeitsgemeinschaft" zur aktenführenden Stelle erklärt wird. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>