Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Beschluss /…
An Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30735]
Datum
11. Juni 2018 22:32
An
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Sehr geehrter Herr Beier, zum einen gibt es keine Neuregelung zur Zulassung zur PP/KJP-Ausbildung und zum anderen …
Von
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Betreff
AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30735]
Datum
12. Juni 2018 06:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, zum einen gibt es keine Neuregelung zur Zulassung zur PP/KJP-Ausbildung und zum anderen lassen die sächsischen Ausbildungsinstitute in eigener Verantwortung zur jeweiligen Ausbildung zu. Freundliche Grüße