Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den B…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30738]
Datum
11. Juni 2018 22:41
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psych…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30738]
Datum
20. Juli 2018 22:32
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 11.06.2018 (#30738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung - Auskunftsersuchen Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben in Brem…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung - Auskunftsersuchen
Datum
23. Juli 2018 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben in Bremen - wie auch in den übrigen 15 Ländern - einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einsichtnahme in ein Protokoll einer Besprechung der Landesprüfungsämter gestellt. Nun haben Sie die Beantwortung Ihres Auskunftsanspruchs angemahnt. Wie mir jedoch aus anderen Ländern bekannt ist, haben Sie die begehrte Information mindestens bereits einmal erhalten. Insofern sehe ich keine Veranlassung, Ihnen diese abermals zur Verfügung zu stellen, zumal Bremen an der besagten Sitzung teilgenommen nicht teilgenommen hat. Mit freundlichen Grüßen,
Julian Pascal Beier
AW: Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung - Auskunftsersuchen [#30738] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung - Auskunftsersuchen [#30738]
Datum
23. Juli 2018 21:29
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Hat Ihre Behörde weitergehende Informationen / Unterlagen (z.B. Rechtsgutachten) zu der genannten Thematik? Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
AW: Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung - Auskunftsersuchen [#30738] Sehr geehrter Herr Beier, nein…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung - Auskunftsersuchen [#30738]
Datum
24. Juli 2018 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, nein, weitergehende Informationen liegen mir hierzu nicht vor. Mit freundlichen Grüßen,