Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30739]
Datum
11. Juni 2018 22:44
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psych…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30739]
Datum
20. Juli 2018 22:32
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 11.06.2018 (#30739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Ihre Anfrage vom Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Auskunftsersuchen an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage vom
Datum
23. Juli 2018 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Auskunftsersuchen an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist an das Dezernat für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe weitergeleitet worden. Die längere Bearbeitungszeit bitte ich aufgrund des derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens zu entschuldigen. Nach Abstimmung mit den Landesprüfungsämtern der übrigen Bundesländer wurde mir mitgeteilt, dass Ihrem Auskunftsersuchen bereits von mehreren Bundesländern entsprochen wurde. Ich gehe daher davon aus, dass Sie von hier aus keine weiteren Informationen benötigen, sich Ihr Anliegen mithin erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Ihre Anfrage vom [#30739] Sehr geehrt<< Anrede >> soweit Ihrer Behörde keine darüber hinausgehend…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom [#30739]
Datum
23. Juli 2018 09:55
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> soweit Ihrer Behörde keine darüber hinausgehenden Informationen bzw. Unterlagen (z.B. Rechtsgutachten) vorliegen, hat sich meine Anfrage erledigt. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
AW: Ihre Anfrage vom [#30739] Sehr geehrter Herr Beier, weitere Informationen liegen hier nicht vor. Mit freund…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom [#30739]
Datum
23. Juli 2018 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, weitere Informationen liegen hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen