Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
30. Mai 2018 14:50
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Sehr geehrter Herr Beier, eine Auskunft auf Ihren Antrag auf Zusendung des Beschlusses / des Beratungsergebnisses…
Von
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Betreff
WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
8. Juni 2018 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, eine Auskunft auf Ihren Antrag auf Zusendung des Beschlusses / des Beratungsergebnisses der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten) vom 30.05.2018 ist kostenpflichtig. Die Kosten liegen gemäß 1.1.1. (Erteilung von Auskünften mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand) der Anlage zur Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) voraussichtlich bei 100€. Teilen Sie mir bitte mit, ob Sie eine Auskunft weiterhin wünschen. Für die Zusendung eines entsprechenden Bescheides, geben Sie bitte Ihre Adresse an. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Anfrage ist meiner Ansicht nach einfach …
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
8. Juni 2018 14:06
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Anfrage ist meiner Ansicht nach einfach und damit gem. § 1 Abs. 3 HmbTGGebO kostenfrei zu beantworten. Unabhängig davon liegt bei mir ein Befreiungsgrund gem. § 3 HmbTGGebO vor; einen entsprechenden Nachweis werde ich Ihnen auf Aufforderung zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Sehr geehrter Herr Beier, teilen Sie mir bitte mit, ob Sie eine Antwort weiterhin wünschen. Die voraussichtlichen …
Von
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Betreff
AW: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
11. Juni 2018 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, teilen Sie mir bitte mit, ob Sie eine Antwort weiterhin wünschen. Die voraussichtlichen Kosten für die Auskunft hatte ich Ihnen in meiner Mail vom 08.06.2018, die ich auch angefügt habe, mitgeteilt. Sofern bei Ihnen ein Grund nach § 3HmbTGGebO vorliegt, können Sie diesen gerne geltend machen. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> ich wünsche weiterhin eine Antwort, bin aber mit den nach Ihrer Ansicht dafür…
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
11. Juni 2018 22:21
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich wünsche weiterhin eine Antwort, bin aber mit den nach Ihrer Ansicht dafür entstehenden Gebühren nicht einverstanden. Bitte begründen Sie, warum es sich hierbei nicht um eine einfache Auskunft handeln soll. Ich mache einen Grund nach § 3HmbTGGebO geltend. Der Nachweis geht Ihnen mit gesondertem Schreiben per Post zu. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 15.06.2018 wieder im B?ro erreichbar. Ihre E-Mails werden nicht weiterge…
Von
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: AW: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
11. Juni 2018 22:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 15.06.2018 wieder im B?ro erreichbar. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet und nicht gelesen. In dringenden F?llen wenden Sie sich bitte an Frau Marina Lobe: 040 / 428 37 3794
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem sich der zuständige Mitarbeiter zur Zeit im Urlaub zu befinden scheint, üb…
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
11. Juni 2018 22:48
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem sich der zuständige Mitarbeiter zur Zeit im Urlaub zu befinden scheint, übersende ich Ihnen anbei erneut meine E-Mail vom heutigen Tage zur Bearbeitung: "Sehr geehrt [Schwärzung], ich wünsche weiterhin eine Antwort, bin aber mit den nach Ihrer Ansicht dafür entstehenden Gebühren nicht einverstanden. Bitte begründen Sie, warum es sich hierbei nicht um eine einfache Auskunft handeln soll. Ich mache einen Grund nach § 3HmbTGGebO geltend. Der Nachweis geht Ihnen mit gesondertem Schreiben per Post zu. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier" Sie können auch den bisherigen Verlauf (Schriftverkehr) unter https://fragdenstaat.de/a/30146 vollständig einsehen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 18.6.2018 wieder erreichbar. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. In dri…
Von
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: AW: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
11. Juni 2018 22:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 18.6.2018 wieder erreichbar. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden F?llen k?nnen Sie sich an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> wenden. F?r ein "Certificate of good standing" k?nnen Sie eine Nachricht an <<E-Mail-Adresse>> senden. Mit freundlichen Gr??en Gebers Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Fachabteilung ?ffentlicher Gesundheitsdienst Akademische Berufe im Gesundheitswesen Billstra?e 80 20539 Hamburg Raum 0.14 Tel.: 040/428 37 3789 Fax: 040/4273 10087
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Sehr geehrter Herr Beier, die Einteilung der Antwort ergibt sich aus der notwendigen Befassung der Länder. Eine Be…
Von
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Betreff
AW: AW: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
14. Juni 2018 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, die Einteilung der Antwort ergibt sich aus der notwendigen Befassung der Länder. Eine Begründung erfolgt mit dem rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> nachdem ich von anderen LPÄ innerhalb kurzer Zeit bezüglich des Beratungserge…
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: AW: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
19. Juni 2018 23:57
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> nachdem ich von anderen LPÄ innerhalb kurzer Zeit bezüglich des Beratungsergebnisses kostenfreie Auskunft erhalten habe, hat sich mein Antrag insoweit erledigt; hilfsweise ziehe ich diesen zurück. Ich bitte nur noch um kurze Mitteilung, ob Gutachten o.ä. zur rechtlichen Begründung bei Ihnen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Sehr geehrter Herr Beier, ein Gutachten oder ähnliches zur rechtlichen Begründung liegt hier nicht vor. Da Sie Ihr…
Von
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Betreff
AW: AW: AW: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30146]
Datum
20. Juni 2018 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, ein Gutachten oder ähnliches zur rechtlichen Begründung liegt hier nicht vor. Da Sie Ihren Antrag zurückgezogen haben, erfolgt keine weitere Bearbeitung. Eine weitere Beantwortung Ihrer Frage wird daher nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ [#30146]
Datum
1. Juli 2018 07:42
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30146 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil seitens der Behörde meiner Ansicht nach eine deutliche Ablehnungshaltung zum Ausdruck kam. Dies äußert sich auch in der zur Erhebung beabsichtigten Gebühr, die unbegründet ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben sich am 1.7.2018 über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für Da…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ [#30146]
Datum
6. Juli 2018 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben sich am 1.7.2018 über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. Sie haben der BGV einen Antrag auf Zugang zu dem Beschluss/dem Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.5.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung, sowie gegebenenfalls entsprechenden Unterlagen zur rechtlichen Begründung gestellt. Die BGV teilte Ihnen daraufhin mit, dass für Ihren Antrag voraussichtlich eine Gebühr in Höhe von 100 € entstünde und bat um Mitteilung, ob Sie die Auskunft vor diesem Hintergrund weiterhin wünschten. Sie teilten der BGV daraufhin mit, dass bei Ihnen ein Befreiungsgrund nach § 3 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vorliege. Hierauf erhielten Sie von der BGV die Antwort, dass Sie einen entsprechenden Befreiungsgrund gegenüber der BGV geltend machen könnten. Da Sie die beantragten Informationen zwischenzeitlich von einer anderen Stelle erhalten hatten, haben Sie Ihren Antrag zurückgenommen. Sie sind der Auffassung, dass die von der BGV in Aussicht gestellte Gebühr unbegründet war. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 HmbTGGebO werden für Amtshandlungen nach dem Abschnitt 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) die in der Anlage zur HmbTGGebO festgelegten Verwaltungsgebühren erhoben. Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem HmbTG stellen damit also grundsätzlich gebührenpflichtige Amtshandlungen dar. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 HmbTGGebO schließen die Gebühren der Anlage die Prüfung der Unbedenklichkeit des Zugänglichmachens der Information ein. Die rechtliche Prüfung der Zugänglichmachung eines Dokuments kann sich daher auf die Höhe der Gebühr auswirken. Nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG sind solche Informationen von der Informationspflicht ausgenommen, die Beziehungen zu einem Land gefährden würden. In einem solchen Fall kann eine nach dem HmbTG auskunftspflichtige Stelle eine sog. Länderabstimmung vornehmen. Der von Ihnen beantragte Zugang zu Informationen betraf Unterlagen, die nicht allein der Freien und Hansestadt Hamburg vorlagen, sondern darüber hinaus den übrigen Ländern, die an dem Beschluss/ dem Beratungsergebnis beteiligt waren. Aus diesem Grund hat die BGV eine Länderabstimmung durchgeführt und Ihnen eine entsprechende Gebühr in Aussicht gestellt. Die schriftliche Auskunft der BGV wäre aus diesem Grund nicht als einfach im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 HmbTGGebO zu betrachten und daher auch nicht als gebührenfrei zu behandeln gewesen. Die Erhebung einer Gebühr, wäre damit nicht grundsätzlich unbegründet gewesen. Die BGV hat Ihnen außerdem mitgeteilt, dass Sie einen Befreiungsgrund nach § 3 HmbTGGebO geltend machen könnten. Sie hätte bei Vorliegen eines entsprechenden Befreiungsgrundes also auch von der Erhebung einer Gebühr abgesehen. Wir werden den Vorgang daher nun bei uns schließen. Die BGV erhält eine Kopie dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen