Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Beschluss …
An Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30149]
Datum
30. Mai 2018 14:56
An
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Durch diese Bestätigung…
Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Durch diese Bestätigung haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Vorgang bearbeitet wird und wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen werden. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens wünschen. Auch wir haben den Anspruch, Anfragen individuell zu prüfen und schnellstmöglich zu beantworten. Von Rückfragen bitten wir daher abzusehen. Hinweis: während der schriftlichen Staatsexamen vom 21. bis 24. August 2018, ist die Zentralstelle für Gesundheitsberufe / das Landesprüfungsamt, für Besucher geschlossen. Ein telefonischer Notdienst ist unter 0681 9978 4304 eingerichtet. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Eingangsbestätigung [#30149] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung d…
An Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#30149]
Datum
3. Juli 2018 07:35
An
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 30.05.2018 (#30149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Durch diese Bestätigung…
Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Durch diese Bestätigung haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Vorgang bearbeitet wird und wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen werden. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens wünschen. Auch wir haben den Anspruch, Anfragen individuell zu prüfen und schnellstmöglich zu beantworten. Von Rückfragen bitten wir daher abzusehen. Hinweis: während der schriftlichen Staatsexamen vom 21. bis 24. August 2018, ist die Zentralstelle für Gesundheitsberufe / das Landesprüfungsamt, für Besucher geschlossen. Ein telefonischer Notdienst ist unter 0681 9978 4304 eingerichtet. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
"Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Auskunftsersuchen ist an das Referat Zentralstelle für Gesundheitsberufe/Land…
Von
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30149]
Datum
4. Juli 2018 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
"Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Auskunftsersuchen ist an das Referat Zentralstelle für Gesundheitsberufe/Landesprüfungsamt weitergeleitet worden. Ich kann Ihnen mitteilen, dass auf der Sitzung der Landesprüfungsämter eine Abstimmung zu folgenden Fragen mit folgenden Ergebnissen erfolgte: 1. Sollen Master-Studiengänge "Psychologie" mit einem Vertiefungsschwerpunkt (Beispiel: Psychologie - Vertiefungspunkt Klinische Psychologie) anerkannt werden? Ergebnis: Einstimmig JA 2. Sollen sog. Bindestrich-Psychologie-Master-Studiengänge (Beispiel: Wirtschaftspsychologie, Rechtspsychologie, Rehabilitationspsychologie, Kommunikationspsychologie etc.) ebenso anerkannt werden wie "reine" Psychologie-Master-Studiengänge? Ergebnis: Einstimmig NEIN Mit freundlichen Grüßen