Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30682]
Datum
9. Juni 2018 21:10
An
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt
Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt Sehr geehrter Herr Beier, Bezug nehmend auf Ihren An…
Von
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt
Datum
26. Juni 2018 09:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
930,0 KB
Sehr geehrter Herr Beier, Bezug nehmend auf Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) übersende ich Ihnen anliegendes Schreiben zur Kenntnis und gebe Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt [#30682] Sehr geehrt<< Anrede >> vie…
An Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt [#30682]
Datum
27. Juni 2018 11:27
An
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.06.2018. Ich beziehe mich auf die Sitzung vom 15.05.2018. Vor dem Hintergrund, dass das Land Baden-Württemberg bereits - wie von Ihnen angeführt - bereits eine Auskunft erteilt hat (zum Inhalt siehe https://fragdenstaat.de/a/30683), bitte ich lediglich um Auskunft, ob bei Ihrer Behörde darüber hinausgehende Unterlagen vorhanden sind. Falls Gebühren anfallen sollten, bitte ich vorab hierüber um Auskunft, auch über Höhe und Begründung. Meiner Ansicht nach handelt es sich um eine einfache, gebührenfreie Auskunft. Ggf. werde ich Befreiung, hilfsweise Ermäßigung der Gebühr beantragen; entsprechende Gründe liegen vor. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt
AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt Sehr geehrter Herr Beier, darüber hinausgehende …
Von
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt
Datum
27. Juni 2018 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt [#30682] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt [#30682]
Datum
27. Juni 2018 12:12
An
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die prompte Antwort. Damit hat sich mein Antrag erledigt, hilfsweise ziehe ich diesen zurück. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>