Neuschaffung von Wohnraum durch Dachaufbau Lobeckstr. 64, 10969 Berlin

Ich bitte um Auskunft, ob ein Bauantrag zur Schaffung neuer Wohnungen im Wege der Aufstockung für das Wohnhaus Lobeckstr. 64 in 10969 Berlin, gestellt wurde.
Wenn ja: Wann und in welchem Umfang? Wann wurde die Genehmigung erteilt?

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  • Datum
    19. Juli 2019
  • Frist
    21. August 2019
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Manuela Bohlemann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Manuela Bohlemann
Betreff
Neuschaffung von Wohnraum durch Dachaufbau << Adresse entfernt >> [#159030]
Datum
19. Juli 2019 08:27
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft, ob ein Bauantrag zur Schaffung neuer Wohnungen im Wege der Aufstockung für das Wohnhaus Lobeckstr. 64 in 10969 Berlin, gestellt wurde. Wenn ja: Wann und in welchem Umfang? Wann wurde die Genehmigung erteilt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuela Bohlemann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Manuela Bohlemann

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