Neusprech im Ministerium

Unter Bezugnahme auf

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/polizisten-berichten-asyl-kriminalitaet-wird-systematisch-vertuscht/

bitte ich um Übermittlung der Weisung, wonach die Pressestellen der Polizei in Nordrhein-Westfalen auf Anweisung von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) das Wort „Flüchtling“ nicht mehr in Mitteilungen verwenden dürfen. Statt dessen solle von „Zuwanderern“ gesprochen werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    13. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neusprech im Ministerium [#12486]
Datum
12. Januar 2016 09:31
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Bezugnahme auf https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/polizisten-berichten-asyl-kriminalitaet-wird-systematisch-vertuscht/ bitte ich um Übermittlung der Weisung, wonach die Pressestellen der Polizei in Nordrhein-Westfalen auf Anweisung von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) das Wort „Flüchtling“ nicht mehr in Mitteilungen verwenden dürfen. Statt dessen solle von „Zuwanderern“ gesprochen werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Zugang Ihrer Anfrage, die ich in Kürze beantworten werde…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Neusprech im Ministerium [#12486]
Datum
12. Januar 2016 18:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Zugang Ihrer Anfrage, die ich in Kürze beantworten werde. Herzlichen Gruß Im Auftrag Günter Mertens
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Anfrage über Frag den Staat Sehr geehrtAntragsteller/in es handelt sich um einen bundesweiten Beschluss der A…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage über Frag den Staat
Datum
14. Januar 2016 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in es handelt sich um einen bundesweiten Beschluss der AG Kripo. Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen an das Bundeskriminalamt. Mit freundlichen Grüße, Dana Zimmermann
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anfrage über Frag den Staat [#12486] Sehr geehrt<< Anrede >> das IFG NRW kennt eine Verweisu…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage über Frag den Staat [#12486]
Datum
14. Januar 2016 10:41
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> das IFG NRW kennt eine Verweisung an Dritte nicht. Ich fordere Sie mithin auf, fristgemäß die Informationen zu übermitteln. Andernfalls bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Rechtsanwalt Anfragenr: 12486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Anfrage über Frag den Staat [#12486] Sehr geehrtAntragsteller/in das Innenministerium NRW ist für die Erstell…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage über Frag den Staat [#12486]
Datum
21. Januar 2016 06:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Innenministerium NRW ist für die Erstellung des Lagebildes nicht federführend. Auf meine E-Mail vom 14. Januar hinsichtlich des Lagebild-Erstellers verweise ich. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass aufgrund der deutlich gesteigerten Zuwanderung haben sich die Polizeien der Länder und des Bundes bereits seit Ende 2014 mit der Frage beschäftigt, welche wesentlichen Auswirkungen diese auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung hat. Hierbei wurde im Rahmen der Befassung u. a. beschlossen, ein bundesweites spezifisches Lagebild zu den Lagefeldern • Zuwanderung • Einsatzaufkommen • Kriminalitätsaufkommen zu erstellen. Um die Daten in den Ländern und beim Bund standardisiert und vergleichbar erheben zu können, müssen im Kontext von Einsatzanlässen und Straftaten in den jeweiligen Datensystemen "Schlagwörter" vergeben werden, um in diesen Datensystemen auch automatisiert recherchieren zu können. Dazu haben sich auf Grundlage von Gremienbeschlüssen der Innenministerkonferenz alle Länder und der Bund verpflichtet. Folgerichtig wurde das bisherige polizeiliche Lagebild in "Flüchtlingsangelegenheiten" in Nordrhein-Westfalen auf die Erfordernisse des bundesweiten Lagebildes hin angepasst. Der Begriff des Zuwanderers umfasst • Asylbewerber (=Person die bereits einen Asylantrag gestellt haben) • Asylsuchende/Asylberechtigte (=Personen, die sich in Deutschland aufhalten, aber noch keinen Asylantrag gestellt haben) • Personen mit Duldung Personen (dazu gehören auch Personen, deren Asylanatrag abgelehnt worden ist, sich jedoch noch in Deutschland aufhalten dürfen) • Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten • Kontingents- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Der Begriff des Zuwanderers ist ein Oberbegriff und damit inhaltlich weiter gefasst als der des "Flüchtlings". Dies dient der umfassenden und transparenten Darstellung der Zuwanderungssituation. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anfrage über Frag den Staat [#12486] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übersenden Sie mir die angeford…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage über Frag den Staat [#12486]
Datum
21. Januar 2016 09:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übersenden Sie mir die angeforderten Dokumente im Original bzw. Abschriften. Eine Zusammenfassung bzw. Erläuterung benötige ich nicht. Ich bitte um zeitnahe Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Regelung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen Sehr geehrtAntragsteller/in die ab…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Regelung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen
Datum
21. Januar 2016 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die abschließende Regelung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen finden Sie unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=19544&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=presse#det0 Freundlichen Gruß Günter Mertens
<< Anfragesteller:in >>
AW: Regelung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen [#12486] Sehr geehrte Damen un…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen [#12486]
Datum
21. Januar 2016 11:44
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank. Auch hiernach war nicht gefragt. Bitte übermitteln Sie mir die Weisung, wonach die Pressestellen der Polizei in Nordrhein-Westfalen auf Anweisung von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) das Wort „Flüchtling“ nicht mehr in Mitteilungen verwenden dürfen. Statt dessen solle von „Zuwanderern“ gesprochen werden. Diese Weisung soll ausweislich der zitierten Quelle sehr aktuell sein. Angeblich wird hierin auch das Wort "Flüchtling" kritisch betrachtet und analysiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Regelung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen [#12486] Sehr geehrte Damen…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Regelung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen [#12486]
Datum
28. Januar 2016 13:10
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Bundeskriminalamt hat unter dem Aktenzeichen 2016-IFG-All mitgeteilt, dass es den von Ihnen mit Schreiben 14.01.2016 angeführten bundesweiten Beschluss der AG Kripo nicht gibt. Ich bitte Sie nunmehr, mir die angeforderte aktuelle Weisung des Innenministers zur Verwendung des Wortes "Flüchtlinge" zukommen zu lassen. Die Weisung befasst sich angeblich auch inhaltlich genau mit dem Wort und seiner mutmaßlichen Bedeutung/Verwendung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Regelung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen [#12486] Sehr geehrte D…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Regelung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen [#12486]
Datum
15. Februar 2016 15:49
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neusprech im Ministerium " vom 12.01.2016 (#12486) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Neusprech im Ministerium " [#12486]
Datum
19. Februar 2016 00:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12486 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht bislang nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.02.2016 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Neusprech im Ministerium " [#12486]
Datum
19. Februar 2016 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.02.2016 wird hiermit bestätigt.

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