Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen / Polizeigesetz SächsPVDG & SächsPBG

als gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation möchte sich Digitalcourage e.V. über die geplante Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen [1] informieren und bittet um schnellstmögliche Beantwortung der unten stehenden Anliegen und Fragen.

Wir verweisen auf unsere Stellungnahme:
https://digitalcourage.de/blog/2018/stellungnahme-polizeigesetz-sachsen
und auf Kritik unserer tschechischen Partnerorganisationen IURE und der polnischen Panoptykon Foundation:
https://digitalcourage.de/blog/2018/kritik-gesichtserkennung-sachsen

(1) In wie weit wurden zu den unten gelisteten Regelungen mildere Maßnahmen geprüft und mit welchen Ergebnissen; welche faktischen Nachweise der Wirksamkeit und des Bedarfs der jeweiligen Regelungen liegen vor:
– Datenweiterverarbeitungsbefugnisse der §§ 79, 80 PVD
– Neuschaffung des Begriffs der abstrakten Gefahr § 4 SächsPVDG-E
– Verwendung von Handgranaten durch Spezialeinheiten, § 40 Abs. 4 SächsPVDG-E und Zulassung weiterer Munition durch das Innenministerium
– präemptive automatisierte Gesichtserkennung und Datenabgleich im 30km tiefen Grenzgebiet, § 59 SächsPVDG-E
– präemptive Ausschreibung einer Person oder deren Kontakt- oder Begleitperson zur gezielten Kontrolle, § 60 SächsPVDG-E
– Überwachung der Telekommunikation und der in Datenspeichern abgelegten Inhalte auch ohne konkrete Gefahr (präventive TKÜ), § 66 SächsPVDG-E
– Einsatz technischer Mittel zur Identifizierung/Ermittlung und zur Lokalisierung von mobilen TK-Endgeräten (IMSI), § 68 SächsPVDG-E
– Unterbrechung/Verhinderung von Telekommunikation, § 69 SächsPVDG-E
– Maßnahmen nach §§ 21, 60, 61, 63, 66 SächsPVDG-E
– Erweiterung der Personendurchsuchung, insb. bei Ausschreibung zur Kontrolle, § 27 SächsPVDG-E
– präemptiver Einsatz von V-Personen, § 64 SächsPVDG-E
– Weiterverarbeitung personenbezogener Daten, § 80 Abs.1 und 7 SächsPVDG-E

(2) Warum wurde zur Vorbereitung einer Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen keine ausführliche, öffentliche Konsultation von Nichtregierungsorganisationen zu den Aspekten: Sicherheit, Datenschutz, Datensicherheit, Betroffenenrechte, Grundrechte und Überwachung durchgeführt?

(2) Wurde für die entsprechenden Regelungen (u.a. § 59 SächsPVDG-E) eine Datenschutzfolgeabschätzung (nach Standard-Datenschutzmodell) angefertigt? Falls ja, bitten wir um entsprechende Dokumente.

(3) Wurde für die geplante Neustrukturierung eine IT-Sicherheits- oder Technikfolgeabschätzung angefertigt? Falls ja, bitten wir um entsprechende Dokumente.

(4) Wurde für die geplante Reform eine Grundrechtsfolgeabschätzung angefertigt? Falls ja, bitten wir um entsprechende Dokumente.

(5) Mit Bezug auf A. Allgemeiner Teil, 1. Zielsetzung, europarechtliche Grundlagen (…) c) Notwendigkeit der Regelungen aa) Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz und Sächsisches Polizeibehördengesetz bitten wir um Einsicht in die „Prüfung des Sächsischen Polizeigesetzes“. S. 144 [1]

(6) Mit Bezug auf A. Allgemeiner Teil, 5. Gesetzesfolgen: „Die Regelungen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen tragen zum besseren Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei und verbessern die Rechte der durch die Datenverarbeitung betroffenen Personen.“,
bitten wir um eine ausführliche, nachprüfbare Begründung sowie um die zugrundeliegenden Studien und anderer Dokumente. S. 148 [1]

(7) Mit Bezug auf 5. Gesetzesfolgen bb) Befugniserweiterungen; „Erweiterung der zulässigen polizeilichen Ausrüstung um die „besonderen Waffen“ Handgranaten und Maschinengewehre für Spezialeinheiten“: Wie viele Handgranaten und Maschinengewehre, inklusive Anzahl der Patronen und Munitionstyp, werden hierfür einkalkuliert? Für welchee konkreten Anwendungsszenarien ist der Einsatz von Handgranaten und Maschinengewehren vorgesehen? S. 151 [1]

(8) In Bezug auf § 59 SächsPVDG-E „Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität“:
Warum ist die Information, dass es sich u.a. um einen automatichen Datenabgleich biometrischer Daten handelt lediglich in der Begründung des Artikels enthalten, aber nicht im Artikel selbst? Wurden im Sinne Artikel 12 der Verfassung des Freistaates Sachsen (Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit) polnische und tschechische Verbände oder Organisationen konsultiert?

(9) Digitalcourage bittet um eine detaillierte Synopse oder Aufstellung aller geplanten Änderungen. Das Dokument „Polizeirechtsnovelle in Sachsen“ enthält u.a. keine Angaben zu neu geschaffenen Paragrafen, Eingriffsschwellen, Eingriffsvorbehalten und den spezifischen Gefahrenbegriffen:
http://www.polizeirecht.sachsen.de/download/20180918_Polizeibefugnissen.pdf

(10) Wie wurden im Rahmen der Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen Erkenntnisse aus den Untersuchungen der Fälle Anis Amri, NSU-Komplex sowie Oury Jalloh in Bezug auf behördliche Fehler berücksichtigt?

Digitalcourage e.V.
https://digitalcourage.de

[1]
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14791&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=249920

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. November 2018
  • Frist
    15. Dezember 2018
  • 3 Follower:innen
Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: als gemeinnützi…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Betreff
Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen / Polizeigesetz SächsPVDG & SächsPBG [#34625]
Datum
13. November 2018 15:48
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation möchte sich Digitalcourage e.V. über die geplante Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen [1] informieren und bittet um schnellstmögliche Beantwortung der unten stehenden Anliegen und Fragen. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme: https://digitalcourage.de/blog/2018/stellungnahme-polizeigesetz-sachsen und auf Kritik unserer tschechischen Partnerorganisationen IURE und der polnischen Panoptykon Foundation: https://digitalcourage.de/blog/2018/kritik-gesichtserkennung-sachsen (1) In wie weit wurden zu den unten gelisteten Regelungen mildere Maßnahmen geprüft und mit welchen Ergebnissen; welche faktischen Nachweise der Wirksamkeit und des Bedarfs der jeweiligen Regelungen liegen vor: – Datenweiterverarbeitungsbefugnisse der §§ 79, 80 PVD – Neuschaffung des Begriffs der abstrakten Gefahr § 4 SächsPVDG-E – Verwendung von Handgranaten durch Spezialeinheiten, § 40 Abs. 4 SächsPVDG-E und Zulassung weiterer Munition durch das Innenministerium – präemptive automatisierte Gesichtserkennung und Datenabgleich im 30km tiefen Grenzgebiet, § 59 SächsPVDG-E – präemptive Ausschreibung einer Person oder deren Kontakt- oder Begleitperson zur gezielten Kontrolle, § 60 SächsPVDG-E – Überwachung der Telekommunikation und der in Datenspeichern abgelegten Inhalte auch ohne konkrete Gefahr (präventive TKÜ), § 66 SächsPVDG-E – Einsatz technischer Mittel zur Identifizierung/Ermittlung und zur Lokalisierung von mobilen TK-Endgeräten (IMSI), § 68 SächsPVDG-E – Unterbrechung/Verhinderung von Telekommunikation, § 69 SächsPVDG-E – Maßnahmen nach §§ 21, 60, 61, 63, 66 SächsPVDG-E – Erweiterung der Personendurchsuchung, insb. bei Ausschreibung zur Kontrolle, § 27 SächsPVDG-E – präemptiver Einsatz von V-Personen, § 64 SächsPVDG-E – Weiterverarbeitung personenbezogener Daten, § 80 Abs.1 und 7 SächsPVDG-E (2) Warum wurde zur Vorbereitung einer Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen keine ausführliche, öffentliche Konsultation von Nichtregierungsorganisationen zu den Aspekten: Sicherheit, Datenschutz, Datensicherheit, Betroffenenrechte, Grundrechte und Überwachung durchgeführt? (2) Wurde für die entsprechenden Regelungen (u.a. § 59 SächsPVDG-E) eine Datenschutzfolgeabschätzung (nach Standard-Datenschutzmodell) angefertigt? Falls ja, bitten wir um entsprechende Dokumente. (3) Wurde für die geplante Neustrukturierung eine IT-Sicherheits- oder Technikfolgeabschätzung angefertigt? Falls ja, bitten wir um entsprechende Dokumente. (4) Wurde für die geplante Reform eine Grundrechtsfolgeabschätzung angefertigt? Falls ja, bitten wir um entsprechende Dokumente. (5) Mit Bezug auf A. Allgemeiner Teil, 1. Zielsetzung, europarechtliche Grundlagen (…) c) Notwendigkeit der Regelungen aa) Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz und Sächsisches Polizeibehördengesetz bitten wir um Einsicht in die „Prüfung des Sächsischen Polizeigesetzes“. S. 144 [1] (6) Mit Bezug auf A. Allgemeiner Teil, 5. Gesetzesfolgen: „Die Regelungen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen tragen zum besseren Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei und verbessern die Rechte der durch die Datenverarbeitung betroffenen Personen.“, bitten wir um eine ausführliche, nachprüfbare Begründung sowie um die zugrundeliegenden Studien und anderer Dokumente. S. 148 [1] (7) Mit Bezug auf 5. Gesetzesfolgen bb) Befugniserweiterungen; „Erweiterung der zulässigen polizeilichen Ausrüstung um die „besonderen Waffen“ Handgranaten und Maschinengewehre für Spezialeinheiten“: Wie viele Handgranaten und Maschinengewehre, inklusive Anzahl der Patronen und Munitionstyp, werden hierfür einkalkuliert? Für welchee konkreten Anwendungsszenarien ist der Einsatz von Handgranaten und Maschinengewehren vorgesehen? S. 151 [1] (8) In Bezug auf § 59 SächsPVDG-E „Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität“: Warum ist die Information, dass es sich u.a. um einen automatichen Datenabgleich biometrischer Daten handelt lediglich in der Begründung des Artikels enthalten, aber nicht im Artikel selbst? Wurden im Sinne Artikel 12 der Verfassung des Freistaates Sachsen (Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit) polnische und tschechische Verbände oder Organisationen konsultiert? (9) Digitalcourage bittet um eine detaillierte Synopse oder Aufstellung aller geplanten Änderungen. Das Dokument „Polizeirechtsnovelle in Sachsen“ enthält u.a. keine Angaben zu neu geschaffenen Paragrafen, Eingriffsschwellen, Eingriffsvorbehalten und den spezifischen Gefahrenbegriffen: http://www.polizeirecht.sachsen.de/download/20180918_Polizeibefugnissen.pdf (10) Wie wurden im Rahmen der Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen Erkenntnisse aus den Untersuchungen der Fälle Anis Amri, NSU-Komplex sowie Oury Jalloh in Bezug auf behördliche Fehler berücksichtigt? Digitalcourage e.V. https://digitalcourage.de [1] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14791&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=249920
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Müller Digitalcourage e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl Müller Digitalcourage e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl Müller (Digitalcourage e.V.)

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantwortung hat nun doch einige Zeit in Anspruch g…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen / Polizeigesetz SächsPVDG & SächsPBG [#34625]
Datum
14. Dezember 2018 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantwortung hat nun doch einige Zeit in Anspruch genommen, dafür möchten wir uns entschuldigen. Anbei übersenden wir Ihnen die Antwort unseres Fachreferates und hoffen, Ihnen damit weiterhelfen zu können. Freundliche Grüße