Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz

Nach § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) " soll die Wahl des haupt- oder ehrenamtlichen Bürgermeisters spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen". Damit wäre der letztmöglichen Termin der 8. Januar 2023. Nunmehr findet die Wahl am 12. Februar 2023 statt. Die Wahl findet nicht nach 87 Tagen sondern erst nach 122 Tagen statt. Dies bedeutet eine Überschreitung der in der Gemeindeordnung festgelegten Frist von über 40%. Nach allgemeiner rechtlicher Auffassung bedeutet eine Soll-Vorschrift ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall und räumt nur ein „begrenztes Ermessen“ ein. Die Stadtverwaltung hat mitgeteilt, dass die Festlegung des Wahltermins mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abgestimmt worden ist.

Ich beantrage die Übersendung des gesamten Schriftverkehrs zwischen Ihnen und der Stadtverwaltung Mainz betreffend der Festlegung des Wahltermins zu der o.g. Wahl.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach § 53 Abs.…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz [#262028]
Datum
30. Oktober 2022 10:17
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) " soll die Wahl des haupt- oder ehrenamtlichen Bürgermeisters spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen". Damit wäre der letztmöglichen Termin der 8. Januar 2023. Nunmehr findet die Wahl am 12. Februar 2023 statt. Die Wahl findet nicht nach 87 Tagen sondern erst nach 122 Tagen statt. Dies bedeutet eine Überschreitung der in der Gemeindeordnung festgelegten Frist von über 40%. Nach allgemeiner rechtlicher Auffassung bedeutet eine Soll-Vorschrift ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall und räumt nur ein „begrenztes Ermessen“ ein. Die Stadtverwaltung hat mitgeteilt, dass die Festlegung des Wahltermins mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abgestimmt worden ist. Ich beantrage die Übersendung des gesamten Schriftverkehrs zwischen Ihnen und der Stadtverwaltung Mainz betreffend der Festlegung des Wahltermins zu der o.g. Wahl.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262028/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage (Anfragenr.: 262028) bei der Komm…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz [#262028]
Datum
8. November 2022 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage (Anfragenr.: 262028) bei der Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Sobald Ihre Anfrage geprüft wurde, wird man sich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass wegen der Vielzahl der derzeit eingehenden Anfragen und der termingebundenen Prüfung der kommunalen Haushalte, mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Von zwischenzeitlichen Rückfragen bitte ich daher abzusehen. Sobald als möglich werden Sie unaufgefordert Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz“…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz [#262028]
Datum
11. Dezember 2022 12:09
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz“ vom 30.10.2022 (#262028) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Erinnerung vom 11.12.2022 teile ich Ihnen mit, dass…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz [#262028]
Datum
15. Dezember 2022 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Erinnerung vom 11.12.2022 teile ich Ihnen mit, dass sich Ihre Anfrage derzeit noch in Bearbeitung befindet, aber voraussichtlich noch in KW 51 (19.-23.12.2022) beantwortet wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gem § 12, Abs. (1) Satz 1 LTranspG ".. spätestens jedoch innerhalb eines Monat…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz [#262028]
Datum
15. Dezember 2022 11:34
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gem § 12, Abs. (1) Satz 1 LTranspG ".. spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags.." zu übersenden. Bei einer Verlängerung der Frist bin ich allerdings "... bis zum Ablauf der in Satz 1 genannten Frist schriftlich oder elektronisch zu informieren... ". Dies ist nicht erfolgt. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis Mittwoch, den 21. Dezember 2022 mir die angeforderten Unterlagen zu übersenden. Nach Ablauf dieser Frist werde ich den mir nach § 22 offen stehenden Rechtsweg gehen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Sie in der o.g. Sache innerhalb von wenigen Tagen eine Entscheidung getroffen haben. Der Umfang der bei Ihnen vorhanden Unterlagen kann daher nicht sehr groß sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262028/

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den erbetenen Schriftverkehr mit der Stadtverwa…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz [#262028]
Datum
21. Dezember 2022 11:28
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
obmainz2023.zip
1,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den erbetenen Schriftverkehr mit der Stadtverwaltung Mainz betreffend der Festlegung des Wahltermins zu der o.g. Wahl. Mit freundlichen Grüßen