Neuwahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Mainz
Nach § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) " soll die Wahl des haupt- oder ehrenamtlichen Bürgermeisters spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen". Damit wäre der letztmöglichen Termin der 8. Januar 2023. Nunmehr findet die Wahl am 12. Februar 2023 statt. Die Wahl findet nicht nach 87 Tagen sondern erst nach 122 Tagen statt. Dies bedeutet eine Überschreitung der in der Gemeindeordnung festgelegten Frist von über 40%. Nach allgemeiner rechtlicher Auffassung bedeutet eine Soll-Vorschrift ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall und räumt nur ein „begrenztes Ermessen“ ein. Die Stadtverwaltung hat mitgeteilt, dass die Festlegung des Wahltermins mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abgestimmt worden ist.
Ich beantrage die Übersendung des gesamten Schriftverkehrs zwischen Ihnen und der Stadtverwaltung Mainz betreffend der Festlegung des Wahltermins zu der o.g. Wahl.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Oktober 2022
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2. Dezember 2022
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