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Neuzulassung an E-PKW

Anfrage an: Umweltbundesamt

Mich würde es interessieren wie viele der in 2021 neu zugelassenen E-Kraftfahrzeuge als Dienstwagen genutzt werden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Uwe Mathieu
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich würde es int…
An Umweltbundesamt Details
Von
Uwe Mathieu
Betreff
Neuzulassung an E-PKW [#231923]
Datum
28. Oktober 2021 10:08
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich würde es interessieren wie viele der in 2021 neu zugelassenen E-Kraftfahrzeuge als Dienstwagen genutzt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Mathieu Anfragenr: 231923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231923/ Postanschrift Uwe Mathieu << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Mathieu
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Mathieu, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur Neuzulass…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Neuzulassung an E-PKW [#231923]
Datum
28. Oktober 2021 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mathieu, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur Neuzulassung von Elektro-Fahrzeugen, die als Dienstfahrzeuge genutzt werden. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Mathieu, über das Internetportal "fragdenstaat.de" baten Sie am 28. Oktober 2021 um I…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Neuzulassung an E-PKW [#231923]
Datum
3. November 2021 13:49
Status
Sehr geehrter Herr Mathieu, über das Internetportal "fragdenstaat.de" baten Sie am 28. Oktober 2021 um Informationen, wie viele der im Jahr 2021 neu zugelassenen E-Kraftfahrzeuge als Dienstwagen genutzt werden. Wir haben im Umweltbundesamt Ihren Antrag geprüft. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen im Umweltbundeamt nicht vor. Aus unserer Sicht verfügt möglicherweise das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über diese Informationen. Das KBA veröffentlicht Informationen zu Antrieben und alternativen Antrieben von neu zugelassenen Pkw (FZ 14) sowie auch zu privaten und gewerblichen Haltern (FZ 24). Wir bitten Sie daher höflichst, einen entsprechenden Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen beim KBA zu stellen. Sollten Sie in dieser Angelegenheit einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitten wir höflich um Mitteilung, dann reichen wir Ihnen diesen nach. Mit freundlichem Gruß