Newsletter 318 / Vorauseilender Gehorsam in Sachen Masernschutzgesetz
nach den mir vorliegenden Informationen ist das vom Bundesrat freigegebene Masernschutzgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft treten SOLL, weder vom Bundespräsidenten unterschrieben noch im Bundesanzeiger erschienen. Somit ist es noch nicht in Kraft getreten.
In Ihrem Newsletter 318 titeln Sie "Masernschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft". Haben Sie hier Informationen, über die der normale Bundesbürger nicht verfügt? Meines Wissens nach muss erst noch Bundeskanzlerin und Bundespräsident unterschreiben und dann das Ganze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann würde Ihre Aussage der Wahrheit entsprechen.
Sie verbreiten wissentlich Falschaussagen. Ich fordere Sie zu einer Richtigstellung auf.
Ihre leichtfertigen Äußerungen führen dazu, dass massiv in den Kitas und Kindergärten, auch in unserem eigenen, bereits jetzt nach Impfnachweisen bzw. Impfbüchern gefragt wird, Leute zur Impfung gedrängt werden und man in Aufnahmeverfahren für andere Kindergärten und Schulen erst gar nicht berücksichtigt wird oder man mit dem Ausschluss aus dem Kiga bedroht wird.
Wie kann es sein, dass ein Gesetz, das noch nicht in Kraft ist, das noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben ist, bereits von einem Ministerium umgesetzt wird und solch eine Panik verbreitet wird? Wir leben immerhin in Bayern, hier wird die Freiheit doch meines bisherigen Erachtens nach hoch gehalten. Was Sie hier betreiben ist, dass Sie die Freiheit mit Füßen treten, anstatt sich für die Freiheit zu erheben und sich gegen das Gesetz stellen und für verfassungsmäßige Rechte jedes Einzelnen kämpfen! Sie treten geltendes Recht mit Füßen. Noch gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht!
Mit vorzüglicher Hochachtung
Anfrage erfolgreich
-
Datum30. Januar 2020
-
3. März 2020
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
was nicht der Wahrheit entsprechende Newsletter-Inhalte - das Masernschutzgesetz ist (Stand heute, 03.02.2020) nach wie vor noch nicht verkündet - in Form von vorauseilendem Gehorsam anrichten können, lässt sich am Beispiel des Verbands katholischer Kintertageseinrichtungen Bayern erkennen, der genau Ihren Newsletter 318 erwähnt: https://kath-kita-bayern.de/masernschut…
Leben wir in einem Rechtsstaat oder in einem Staat, in dem die Exekutive machen kann, was sie möchte?
Das Gesetzgebungsverfahren ist NICHT abgeschlossen!
Mit freundlichen Grüßen
Peter W.