Newsletter 318 / Vorauseilender Gehorsam in Sachen Masernschutzgesetz

nach den mir vorliegenden Informationen ist das vom Bundesrat freigegebene Masernschutzgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft treten SOLL, weder vom Bundespräsidenten unterschrieben noch im Bundesanzeiger erschienen. Somit ist es noch nicht in Kraft getreten.

In Ihrem Newsletter 318 titeln Sie "Masernschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft". Haben Sie hier Informationen, über die der normale Bundesbürger nicht verfügt? Meines Wissens nach muss erst noch Bundeskanzlerin und Bundespräsident unterschreiben und dann das Ganze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann würde Ihre Aussage der Wahrheit entsprechen.

Sie verbreiten wissentlich Falschaussagen. Ich fordere Sie zu einer Richtigstellung auf.

Ihre leichtfertigen Äußerungen führen dazu, dass massiv in den Kitas und Kindergärten, auch in unserem eigenen, bereits jetzt nach Impfnachweisen bzw. Impfbüchern gefragt wird, Leute zur Impfung gedrängt werden und man in Aufnahmeverfahren für andere Kindergärten und Schulen erst gar nicht berücksichtigt wird oder man mit dem Ausschluss aus dem Kiga bedroht wird.

Wie kann es sein, dass ein Gesetz, das noch nicht in Kraft ist, das noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben ist, bereits von einem Ministerium umgesetzt wird und solch eine Panik verbreitet wird? Wir leben immerhin in Bayern, hier wird die Freiheit doch meines bisherigen Erachtens nach hoch gehalten. Was Sie hier betreiben ist, dass Sie die Freiheit mit Füßen treten, anstatt sich für die Freiheit zu erheben und sich gegen das Gesetz stellen und für verfassungsmäßige Rechte jedes Einzelnen kämpfen! Sie treten geltendes Recht mit Füßen. Noch gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht!

Mit vorzüglicher Hochachtung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach den mir vorl…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Newsletter 318 / Vorauseilender Gehorsam in Sachen Masernschutzgesetz [#177846]
Datum
30. Januar 2020 13:30
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach den mir vorliegenden Informationen ist das vom Bundesrat freigegebene Masernschutzgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft treten SOLL, weder vom Bundespräsidenten unterschrieben noch im Bundesanzeiger erschienen. Somit ist es noch nicht in Kraft getreten. In Ihrem Newsletter 318 titeln Sie "Masernschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft". Haben Sie hier Informationen, über die der normale Bundesbürger nicht verfügt? Meines Wissens nach muss erst noch Bundeskanzlerin und Bundespräsident unterschreiben und dann das Ganze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann würde Ihre Aussage der Wahrheit entsprechen. Sie verbreiten wissentlich Falschaussagen. Ich fordere Sie zu einer Richtigstellung auf. Ihre leichtfertigen Äußerungen führen dazu, dass massiv in den Kitas und Kindergärten, auch in unserem eigenen, bereits jetzt nach Impfnachweisen bzw. Impfbüchern gefragt wird, Leute zur Impfung gedrängt werden und man in Aufnahmeverfahren für andere Kindergärten und Schulen erst gar nicht berücksichtigt wird oder man mit dem Ausschluss aus dem Kiga bedroht wird. Wie kann es sein, dass ein Gesetz, das noch nicht in Kraft ist, das noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben ist, bereits von einem Ministerium umgesetzt wird und solch eine Panik verbreitet wird? Wir leben immerhin in Bayern, hier wird die Freiheit doch meines bisherigen Erachtens nach hoch gehalten. Was Sie hier betreiben ist, dass Sie die Freiheit mit Füßen treten, anstatt sich für die Freiheit zu erheben und sich gegen das Gesetz stellen und für verfassungsmäßige Rechte jedes Einzelnen kämpfen! Sie treten geltendes Recht mit Füßen. Noch gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht! Mit vorzüglicher Hochachtung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177846
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beziehen sich auf einen Newsletter des Bayerischen Familienministeriums. Bei ein…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Newsletter 318 / Vorauseilender Gehorsam in Sachen Masernschutzgesetz [#177846]
Datum
30. Januar 2020 17:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beziehen sich auf einen Newsletter des Bayerischen Familienministeriums. Bei einem Newsletter handelt es sich um ein Instrument zur Information von interessierten Einrichtungen und Bürgern. Eine Gesetzesumsetzung ist damit nicht verbunden und auch nicht beabsichtigt. Vielmehr ist der 318. NL eine Reaktion auf eine Vielzahl von Anfragen, die uns bereits jetzt erreicht. Die Information des NL erreicht nur denjenigen, der den Newsletter abonniert haben. Dem ist immanent, dass es sich um keine allgemeinverbindliche Bekanntmachung handelt. Dem NL lässt sich unschwer entnehmen, dass das Masernschutzgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Ferner haben wir darauf hingewiesen, dass zu gegebener Zeit eine umfassende Information erfolgt. Ein Tätigwerden der Kindertageseinrichtungen ist daher derzeit noch nicht veranlasst. Von einer Verbreitung von Panik kann daher keine Rede sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Ich kann Ihnen allerdings nicht zustimme…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Newsletter 318 / Vorauseilender Gehorsam in Sachen Masernschutzgesetz [#177846]
Datum
30. Januar 2020 18:19
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Ich kann Ihnen allerdings nicht zustimmen. Sie weisen darauf hin, dass das Masernschutzgesetz am 1.3. in Kraft TRITT. Das ist aber nach der Faktenlage noch nicht sicher, das Gesetz ist weder unterschrieben von Kanzlerin und Bundespräsidenten, noch veröffentlicht im Bundesanzeiger. Es ist also durchaus im Bereich des Möglichen, dass die Unterschriften verweigert werden und somit das Gesetz nicht zum 1.3. in Kraft tritt. Also ist es faktisch falsch, wenn Sie schreiben, dass das Gesetz in Kraft treten wird. Das ist noch nicht sicher. Zum anderen, wenn Sie mit Ihrem Newsletter eine Information dazu herausgeben, wird diese aus der Verunsicherung der Leute heraus natürlich dazu genutzt, bereits tätig zu werden. Niemand will geltendes Recht verletzen. In Ihrem Newsletter fehlt der Hinweis "wird voraussichtlich in Kraft treten". Und ein Hinweis "bitte warten Sie auf weitere Anweisungen" wäre auch hilfreich. Und das ist der Punkt, das ist a) noch kein geltendes Recht und b) ist es im Bereich des Möglichen, dass es auch kein geltendes Recht wird. Wenn Sie einen solchen Newsletter also versenden, müssen Sie meines Erachtens nach auf diesen Umstand auch hinweisen, nämlich, dass es im Bereich des Möglichen liegt und den nicht so formulieren, dass daraufhin die Kindergärten und Schulen sich genau auf diesen Newsletter beziehen und Eltern schon mal angehen, aus Aufnahmeverfahren ausschließen, Gesundheitsdaten einfordern, die sie schon allein aus Datenschutzgründen überhaupt nicht einsehen dürfen und schon gar nicht verarbeiten dürfen. Wenn Eltern hiergegen vorgehen, wird der Bundes-Datenschutzbeauftragte seinen Spaß haben und auf die Schulen und Kitas kommen riesige Bußgelder zu. Natürlich haben Sie viele NL-Abonnenten aus Schulen und Kindergärten! Und Sie haben eine Verantwortung als Ministerium! Wenn Sie so etwas versenden, müssen Sie sich auch über die Folgen bewusst sein und die Formulierungen lieber fünfmal gegenlesen lassen als einfach auf den Senden-Knopf zu drücken. Dieser NL ging jedenfalls schief, in Schulen und Kitas und bei den Eltern ist hierauf die Hölle los! Ich möchte, dass Sie sich dessen bewusst sind und diesbezüglich eine Korrektur herausbringen. Das wäre verantwortungsvoll! Mit besten Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177846
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in es besteht keine Veranlassung, in einen wenig zielführenden Diskurs einzutreten. Dah…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Newsletter 318 / Vorauseilender Gehorsam in Sachen Masernschutzgesetz [#177846]
Datum
31. Januar 2020 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es besteht keine Veranlassung, in einen wenig zielführenden Diskurs einzutreten. Daher nur so viel: Es gibt keinen Anhaltspunkt, weshalb das Masernschutz nicht ausgefertigt würde. Selbst wenn man dem Bundespräsidenten ein materielles Prüfungsrecht zugesteht, besteht nach Verabschiedung eines Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz auch wie geplant in Kraft tritt. Denn selbst wenn verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, werden Gesetze regelmäßig ausgefertigt und etwaige Bedenken in aller Regel erst durch das Bundesverfassungsgericht geklärt. Unabhängig von einer gesetzlichen Regelung obliegt es den Trägern, zunächst auf den Abschluss von Betreuungsverträgen zu verzichten, diese nur bei nachgewiesenem Impfschutz zu schließen oder Betreuungsverträge nur unter einer auflösenden Bedingung zu schließen. Dies ist Bestandteil der Vertragsfreiheit freier oder sonstiger Träger. Andernfalls wäre es mit einem Verwaltungsmehraufwand verbunden, wenn bereits geschlossene Verträge wieder kassiert werden müssten. Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für kommunale Einrichtungen. Nachdem schon jetzt die Planungen für das künftige Kindergartenjahr beginnen, bedarf es einer rechtzeitigen Information. Diesem Wunsch sind wir nachgekommen. Derzeit wird die Umsetzung des künftigen Masernschutzgesetzes im Kita-Bereich mit dem ÖGD abgestimmt. Danach folgt eine umfassende Information der Kitas. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre abschließende Antwort. Auch wenn ein Diskurs wenig zielführend …
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Newsletter 318 / Vorauseilender Gehorsam in Sachen Masernschutzgesetz [#177846]
Datum
2. Februar 2020 15:04
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre abschließende Antwort. Auch wenn ein Diskurs wenig zielführend werden würde, da wir scheinbar eine zu unterschiedliche Sichtweise haben, so habe ich doch zwei Dinge gelernt: 1) eine einigen Menschen innewohnende mir unbekannte Sichtweise auf die Arbeitsweise des Bundespräsidenten und dessen Aufgabe und der ihm "zugestandenen" Handhabe. Es heißt ja, die Hoffnung stirbt zuletzt und so bleibt nur zu hoffen, dass auch unser jetziger Bundespräsident das Format von Horst Köhler hat und sich traut, von seiner Pflicht auf Prüfung auf Verstöße gegen die Verfassung Gebrauch zu machen und seine Aufgabe nicht Ihrer Sichtweise anschließt. 2) dass die DSGVO noch nicht in den Köpfen der Menschen angelangt ist. Artikel 9 Abs. 1 der DSGVO untersagt zum heutigen Stand eindeutig die Verarbeitung von Gesundheitlichen personenbezogenen Daten. 3) dass ein Gesetz, das einem einen Kindergartenplatz garantiert, ein zahnloser Tiger ist, wenn es über AGBs oder verfassungswidrige Gesetze ausgehebelt wird. Traurig ist, dass das, was einem eigentlich die Berufstätigkeit möglich machen soll, so wieder ad acta gelegt wird. Also weniger Steuergeld für den Staat, mehr Betreuung fürs Kind bei Mama - Sie haben Recht, das hat auch seine guten Seiten! Die Tassen hoch auf die Vertragsfreiheit. Ich wünsche Ihnen alles Gute, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177846