Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs

- Schreiben, in dem Sie die Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs vorgeben (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/nicht-anwendung-des-neuen-bugeldkatalogs/ ).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schreiben, in …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#195580]
Datum
19. August 2020 16:26
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schreiben, in dem Sie die Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs vorgeben (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/nicht-anwendung-des-neuen-bugeldkatalogs/ ).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs“ vom 1…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#195580]
Datum
22. September 2020 05:38
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs“ vom 19.08.2020 (#195580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs“ vom 1…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#195580]
Datum
16. Januar 2021 20:00
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs“ vom 19.08.2020 (#195580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 117 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalog…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#195580]
Datum
5. Februar 2021 14:23
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs“ vom 19.08.2020 (#195580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 137 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze He…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs“ [#195580] [#195580]
Datum
13. Februar 2021 10:57
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195580/ sowie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/nicht-anwendung-des-neuen-bugeldkatalogs/ Ich bin der Meinung, dass das Land Hessen meine Anfrage beantworten muss. Das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport reagiert aber gar nicht auf meine Anfragen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195580.pdf Anfragenr: 195580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195580/
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-20/041 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 19.08.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Da…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#195580]
Datum
19. Februar 2021 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-20/041 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 19.08.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen den Erlass, in dem die Nicht-Anwendung der geänderten Bußgeldkatalog-Verordnung angeordnet wurde, zu senden . Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Ihr Antrag auf Auskunft betrifft Informationen aus dieser Polizeibehörde. Auch wenn Sie aufgrund der angeführten Regelung keinen Anspruch auf Zugang zu der im Antrag angegebenen Information haben, erhalten Sie den gewünschten Erlass als Anlage übersendet. Mit der Übersendung ist keine Anerkennung irgendeiner rechtlichen Verpflichtung verbunden. Aufgrund Ihrer dortigen Eingabe erhält der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit diesen Bescheid nachrichtlich zur Kenntnisnahme. Die verspätete Beantwortung des Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Auskunft und die Übersendung der Unterlagen. Es freut mic…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#195580]
Datum
19. Februar 2021 11:52
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Auskunft und die Übersendung der Unterlagen. Es freut mich, dass Sie diese Informationen bereitgestellt haben, da nicht nur die Arbeit der Polizeibehörden, sondern auch die Arbeit der Straßenverkehrsbehörden von den Aussagen betroffen sind und es für die Beratung der Straßenverkehrsbehörden bei Verkehrsschauen sehr wichtig ist, dass auch ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer wissen, welche Verbote der StVO gerade sanktioniert werden können und welche nicht. Beispielsweise ist es nicht ratsam, Halteverbotszeichen auf Rad-Schutzstreifen zu entfernen, wenn das Verbot des Haltens auf den Schutzstreifen derzeit nicht durchgesetzt werden kann. Das Bereitstellen Ihres Schreibens hilft mir und anderen, die zuständigen Behörden sachgerecht bei Verkehrsschauen und bei der Erstellung von Markierungs- und Beschilderungsplänen beraten zu können. Ich danke daher dem Hessisches Ministerium des Innern und für Sport sehr, dass Sie mir hier weitergeholfen haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>