Nicht bearbeitete Pakete im Rahmen des BREXIT aus dem United Kingdom im UPS-HUB Herne-Börnig

Anfrage an: Hauptzollamt Dortmund

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

im Rahmen des BREXIT kommt es derzeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Paketen aus dem Vereinigten Königreich durch den Zoll für den UPS-HUB Herne-Börnig. Daher meine Fragen an Sie als zuständiges Hauptzollamt:

1) wie viele Pakete müssen bearbeitet werden?
2) wie viele Pakete werden am Tag bearbeitet?
3) wie lange wird es dauern das Gesamtvolumen zu bearbeiten?
4) wie gedenkt das Hauptzollamt Dortmund das Problem zeitnah zu lösen?
5) wie wird das Hauptzollamt Dortmund in Zukunft damit umgehen (Paketflut)?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2021
  • Frist
    23. März 2021
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen des BREXIT kommt…
An Hauptzollamt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht bearbeitete Pakete im Rahmen des BREXIT aus dem United Kingdom im UPS-HUB Herne-Börnig [#213171]
Datum
19. Februar 2021 09:36
An
Hauptzollamt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen des BREXIT kommt es derzeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Paketen aus dem Vereinigten Königreich durch den Zoll für den UPS-HUB Herne-Börnig. Daher meine Fragen an Sie als zuständiges Hauptzollamt: 1) wie viele Pakete müssen bearbeitet werden? 2) wie viele Pakete werden am Tag bearbeitet? 3) wie lange wird es dauern das Gesamtvolumen zu bearbeiten? 4) wie gedenkt das Hauptzollamt Dortmund das Problem zeitnah zu lösen? 5) wie wird das Hauptzollamt Dortmund in Zukunft damit umgehen (Paketflut)? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213171/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hauptzollamt Dortmund
O 1000 B - A2103 - 23/21 Dortmund, den 02.03.2021 Hauptzollamt Dortmund Sehr Antragsteller/in zur Beantwortu…
Von
Hauptzollamt Dortmund
Betreff
AW: [EXTERN] Nicht bearbeitete Pakete im Rahmen des BREXIT aus dem United Kingdom im UPS-HUB Herne-Börnig [#213171]
Datum
2. März 2021 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
O 1000 B - A2103 - 23/21 Dortmund, den 02.03.2021 Hauptzollamt Dortmund Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 19.02.2021 nehme ich zu den von Ihnen gestellten Fragen wie folgt Stellung. Vorab möchte ich noch einmal ausdrücklich herausstellen, dass die aktuellen Verzögerungen nicht durch den Zoll, sondern durch UPS zu vertreten sind. 1) Wie viele Pakete müssen bearbeitet werden? Beim Zollamt Bochum werden Paketsendungen eines Paketdienstleisters im Rahme der Ein- und Ausfuhr bearbeitet. Dabei hat sich das Zollamt Bochum auf das vom Unternehmen im Herbst letzten Jahres geschätzte Abfertigungsvolumen vorbereitet und entsprechende Maßnahmen (technischer und personeller Art) ergriffen, um das avisierte Abfertigungsvolumen zu bewältigen. Für jedes einzelne Paket ist eine Zollanmeldung abzugeben. Derzeit werden beim Zollamt Bochum 13.000 Zollanmeldungen im Einfuhrbereich bearbeitet. Dabei handelt es sich um rund 10.000 Zollanmeldungen, die aufgrund von unternehmensspezifischen Problemen gesammelt in das IT-Verfahren ATLAS einspeist worden sind. Gleichfalls werden rund 3.000 Zollanmeldungen täglich zur Einfuhrabfertigung eingestellt. 2) Wie viele Pakete werden am Tag bearbeitet? Beim ZA Bochum werden derzeit rund 3.500 bis 4.000 Zollanmeldungen werktäglich bearbeitet. 3) Wie lange wird es dauern das Gesamtvolumen zu bearbeiten? Die ordnungsgemäße Bearbeitung des derzeitigen Gesamtvolumens erfolgt unter Zuführung personeller Ressourcen und unter der Maßgabe, dass das Logistikunternehmen eine reibungslose Abfertigung, das bedeutet insbesondere das Vorliegen der korrekten Daten für die jeweiligen Einfuhrsendungen, garantiert. 4) Wie gedenkt das Hauptzollamt Dortmund das Problem zeitnah zu lösen? Tatsächlich ergeben sich im Warenverkehr aus dem Vereinigten Königreich bei dem von Ihnen benannten Logistikdienstleister aufgrund des unerwarteten extrem hohen Einfuhrvolumens und der Unschlüssigkeit der Einfuhrdokumente teilweise erhebliche Verzögerungen. Die Zollverwaltung ist ungeachtet ihrer Nichtverantwortung für Datenunstimmigkeiten gut aufgestellt, um das Abfertigungsvolumen bei richtiger Antragstellung abarbeiten zu können. Die Bewältigung des Antragsvolumens ist durch die bereits im letzten Jahr bundesweite Rekrutierung von Verstärkungskräften innerhalb der Zollverwaltung zeitnah möglich. Aufgrund der uns zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten können die zahlreichen Zollanmeldungen beim Zollamt Bochum schnellst möglich abgefertigt werden, weil tagesaktuell eine Vielzahl von Bediensteten entsprechend dem aktuellen Antragsvolumen prozessgenau gesteuert wird. 5) Wie wird das Hauptzollamt Dortmund in Zukunft damit umgehen (Paketflut)? durch den Zoll für den UPS-HUB Herne-Börnig? Das Hauptzollamt Dortmund betrachtet und bewertet arbeitstäglich die Entwicklung der Einfuhrsendungen und steuert unverzüglich mit entsprechenden Maßnahmen den Prozess, damit die Erwartungen in die Zollverwaltung auch weiterhin erfüllt werden. Es handelt sich bei der erteilten Auskunft um eine einfache Auskunft, für die keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen