Nicht EU Erasmus Staaten

Ich habe mich um eine Stelle für den Erasmusprogramm beworben und an die Universität zu Koeln Sommersemester (2018) bin ich akzeptiert worden.
Ich habe einige organisatorische Frage: ich bin Albanerin aber seit 14 Jahren wohne ich mit meine Familie in Italien und habe eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Brauche ich ein Visum um in Deutschland für 6 Monate wohnen zu können oder die Unterlagen, die ich in Italien benutze, sind genügend? Brauche ich andere besondere Unterlagen?Was ist ein "Ausländerbehörde"? Was muss ich machen?Vielen Dank in voraus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2018
  • Frist
    6. März 2018
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Rediana Mema
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rediana Mema
Betreff
Nicht EU Erasmus Staaten [#26386]
Datum
31. Januar 2018 10:58
An
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe mich um eine Stelle für den Erasmusprogramm beworben und an die Universität zu Koeln Sommersemester (2018) bin ich akzeptiert worden. Ich habe einige organisatorische Frage: ich bin Albanerin aber seit 14 Jahren wohne ich mit meine Familie in Italien und habe eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Brauche ich ein Visum um in Deutschland für 6 Monate wohnen zu können oder die Unterlagen, die ich in Italien benutze, sind genügend? Brauche ich andere besondere Unterlagen?Was ist ein "Ausländerbehörde"? Was muss ich machen?Vielen Dank in voraus
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rediana Mema <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rediana Mema

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