Nicht freigeschaltete Bilder beim Foto-Wettbewerb "Dein Mülheim"
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, warum die Motive:
- Mein Mülheim ist ... gegen die Vorratsdatenspeicherung
- Mein Mülheim ist ... für Asyl für Edward Snowden
- Mein Mülheim ist ... für Freiheit für Chelsea Manning
- Mein Mülheim ist ... Liebe, Digga! Liebe!
- Mein Mülheim ist ... gegen erschlichene Zwangsräumungen
- Mein Mülheim ist ... sportlich
- Mein Mülheim ist ... tendenziell anarchistisch
- Mein Mülheim ist ... optimistisch
- Mein Mülheim ist ... ausgeschlafen
- Mein Mülheim ist ... für die Freiheit der Mitglieder der Anatolischen Föderation
- Mein Mülheim ist ... laktoseintolerant
- Mein Mülheim ist ... gegen Yuppies, Deutschland und Dosenpfand
- Mein Mülheim ist ... kein günstiger Parkplatz
beim von der Stadt Köln veranstalteten Foto-Wettbewerb "Dein Mülheim" angenommen ("Deine Teilnahme am Fotowettbewerb 'DEIN MÜLHEIM' wurde bestätigt."), aber nicht für die Abstimmung freigeschaltet wurden.
2) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, wie die Wettbewerbsbedingungen zustande gekommen sind.
3) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, ob, wie und mit welchem Ergebnis die Wettbewerbs-Website auf "Barrierefreiheit" geprüft wurde.
4) Das öffentliches Verfahrensverzeichnis zum Wettbewerb (Angaben nach BDSG § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Januar 2014
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4. März 2014
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