Nicht freigeschaltete Bilder beim Foto-Wettbewerb "Dein Mülheim"

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, warum die Motive:

- Mein Mülheim ist ... gegen die Vorratsdatenspeicherung
- Mein Mülheim ist ... für Asyl für Edward Snowden
- Mein Mülheim ist ... für Freiheit für Chelsea Manning
- Mein Mülheim ist ... Liebe, Digga! Liebe!
- Mein Mülheim ist ... gegen erschlichene Zwangsräumungen
- Mein Mülheim ist ... sportlich
- Mein Mülheim ist ... tendenziell anarchistisch
- Mein Mülheim ist ... optimistisch
- Mein Mülheim ist ... ausgeschlafen
- Mein Mülheim ist ... für die Freiheit der Mitglieder der Anatolischen Föderation
- Mein Mülheim ist ... laktoseintolerant
- Mein Mülheim ist ... gegen Yuppies, Deutschland und Dosenpfand
- Mein Mülheim ist ... kein günstiger Parkplatz

beim von der Stadt Köln veranstalteten Foto-Wettbewerb "Dein Mülheim" angenommen ("Deine Teilnahme am Fotowettbewerb 'DEIN MÜLHEIM' wurde bestätigt."), aber nicht für die Abstimmung freigeschaltet wurden.

2) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, wie die Wettbewerbsbedingungen zustande gekommen sind.

3) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, ob, wie und mit welchem Ergebnis die Wettbewerbs-Website auf "Barrierefreiheit" geprüft wurde.

4) Das öffentliches Verfahrensverzeichnis zum Wettbewerb (Angaben nach BDSG § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2014
  • Frist
    4. März 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht freigeschaltete Bilder beim Foto-Wettbewerb "Dein Mülheim" [#5578]
Datum
30. Januar 2014 15:23
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, warum die Motive: - Mein Mülheim ist ... gegen die Vorratsdatenspeicherung - Mein Mülheim ist ... für Asyl für Edward Snowden - Mein Mülheim ist ... für Freiheit für Chelsea Manning - Mein Mülheim ist ... Liebe, Digga! Liebe! - Mein Mülheim ist ... gegen erschlichene Zwangsräumungen - Mein Mülheim ist ... sportlich - Mein Mülheim ist ... tendenziell anarchistisch - Mein Mülheim ist ... optimistisch - Mein Mülheim ist ... ausgeschlafen - Mein Mülheim ist ... für die Freiheit der Mitglieder der Anatolischen Föderation - Mein Mülheim ist ... laktoseintolerant - Mein Mülheim ist ... gegen Yuppies, Deutschland und Dosenpfand - Mein Mülheim ist ... kein günstiger Parkplatz beim von der Stadt Köln veranstalteten Foto-Wettbewerb "Dein Mülheim" angenommen ("Deine Teilnahme am Fotowettbewerb 'DEIN MÜLHEIM' wurde bestätigt."), aber nicht für die Abstimmung freigeschaltet wurden. 2) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, wie die Wettbewerbsbedingungen zustande gekommen sind. 3) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, ob, wie und mit welchem Ergebnis die Wettbewerbs-Website auf "Barrierefreiheit" geprüft wurde. 4) Das öffentliches Verfahrensverzeichnis zum Wettbewerb (Angaben nach BDSG § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Fabian Keil <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nicht freigeschaltete Bilder beim Foto-We…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Nicht freigeschaltete Bilder beim Foto-Wettbewerb "Dein Mülheim" [#5578]
Datum
4. März 2014 13:02
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nicht freigeschaltete Bilder beim Foto-Wettbewerb 'Dein Mülheim'" vom 30.01.2014 (#5578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Anfragenr: 5578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
MÜLHEIM 2020 Fotowettbewerb; Ihre Mail vom 04.03.2014 Sehr geehrter Herr Keil, von Ihrer Anfrage zum Informations…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
MÜLHEIM 2020 Fotowettbewerb; Ihre Mail vom 04.03.2014
Datum
11. März 2014 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keil, von Ihrer Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetzt habe ich am 04.03.2014 zum ersten Mal Kenntnis erlangt. Ihre Anfrage vom 30.01.2014 ist hier nicht eingetroffen. Ich werde Ihre Fragen nunmehr prüfen und Ihnen umgehend eine Beantwortung zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stephanie Dormann Der Oberbürgermeister Amt für Stadtentwicklung und Statistik 15/1 Geschäftsstelle MÜLHEIM 2020 Julius-Bau-Straße 2 51063 Köln Telefon 0221- 221 24673 Telefax 0221- 221 20736 <<E-Mail-Adresse>> www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de/>
<< Anfragesteller:in >>
Re: MÜLHEIM 2020 Fotowettbewerb; Ihre Mail vom 04.03.2014 [#5578] Sehr geehrt<< Anrede >> meine Infor…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: MÜLHEIM 2020 Fotowettbewerb; Ihre Mail vom 04.03.2014 [#5578]
Datum
14. April 2014 14:25
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Nicht freigeschaltete Bilder beim Foto-Wettbewerb 'Dein Mülheim'" vom 30.01.2014 (#5578) wurde noch immer nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten ich bis zum 28.4. keine Rückmeldung erhalten, werde ich das Verwaltungsgericht Köln um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Anfragenr: 5578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Köln
AW: MÜLHEIM 2020 Fotowettbewerb; Ihre Mail vom 04.03.2014 [#5578] Sehr geehrter Herr Keil, die rechtliche Prüfung…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: MÜLHEIM 2020 Fotowettbewerb; Ihre Mail vom 04.03.2014 [#5578]
Datum
15. April 2014 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keil, die rechtliche Prüfung Ihrer Anfrage dauert noch an. Ich bitte um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen