Nicht funktionierende Ampel Signale in Hamburg Gefahr für blinde Fussgänger

Wer für die funktionierende Ampelschaltung in Hamburg zuständig / verantwortlich ist ? Die Signaltöne der Ampeln in Hamburg sind für blinde Fussgänger eine hohe Gefahr besonders Abends oder Nachts, da der blinde Fussgänger nicht einschätzen kann wann sich ein Auto ihn nähert . Die Signale dafür sind nicht ausreichend .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht funktionierende Ampel Signale in Hamburg Gefahr für blinde Fussgänger [#34438]
Datum
7. November 2018 19:36
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wer für die funktionierende Ampelschaltung in Hamburg zuständig / verantwortlich ist ? Die Signaltöne der Ampeln in Hamburg sind für blinde Fussgänger eine hohe Gefahr besonders Abends oder Nachts, da der blinde Fussgänger nicht einschätzen kann wann sich ein Auto ihn nähert . Die Signale dafür sind nicht ausreichend .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
SgFrau Antragsteller/in, zuständig ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Eine Weiterleitung…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Nicht funktionierende Ampel Signale in Hamburg Gefahr für blinde Fussgänger [#34438] Anfrage HmbTG Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
26. November 2018 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
SgFrau Antragsteller/in, zuständig ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Eine Weiterleitung ihrer Anfrage dorthin erfolgt nicht. MfG Rupert Schubert Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung Abteilung Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs - A 3 – Referat A32: Straßenverkehrs-Ordnung und straßenverkehrsbehördliche Planung Referat A33: Verkehrssicherheit (kommissarisch) - A 320 - Johanniswall 4 20095 Hamburg Telefon: 040-42839 - 2866 Fax: 040-42731-1390 Email: <<E-Mail-Adresse>>