Nicht genehmigte gewerbliche Nutzung des Fußweges Hermannstr 158

Die Gaststätte Mira nutzt den Fußweg vor dem Gebäude Hermannstr 158, 12051 Berlin für einen Schankvorgartenbetrieb. Der vorgeschriebene Aushang der Genehmigung im Fenster fehlt.
Im betreffenden Bereich gibt es eine Laterne. Straßenseitig davon gibt es einen potentiellen Fahrad-Stellplatz (Der U-Bahn-Eingang ist in unmittelbarer Nähe, Farradstellplätze sind extrem knapp.) der jedoch durch einen Mülleimer des Restaurantbetreibers blockiert wird. Auf Nachfrage ist der Betreiber nicht bereit, den Mülleimer zu verrücken, um denPLatz frei zu geben. Eigenständiges Verrücken des Mülleimers, um dann ein Fahrrad anschließen zu können wird vom Betreiber nicht geduldet.
Ist diese nicht genehmigte und nicht bezahlte Vereinnamung öffentlichen Straßenlandes durch Gewerbetreibende zu verhindern?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. August 2018
  • Frist
    28. September 2018
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An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
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Betreff
Nicht genehmigte gewerbliche Nutzung des Fußweges Hermannstr 158 [#33007]
Datum
22. August 2018 15:26
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gaststätte Mira nutzt den Fußweg vor dem Gebäude Hermannstr 158, 12051 Berlin für einen Schankvorgartenbetrieb. Der vorgeschriebene Aushang der Genehmigung im Fenster fehlt. Im betreffenden Bereich gibt es eine Laterne. Straßenseitig davon gibt es einen potentiellen Fahrad-Stellplatz (Der U-Bahn-Eingang ist in unmittelbarer Nähe, Farradstellplätze sind extrem knapp.) der jedoch durch einen Mülleimer des Restaurantbetreibers blockiert wird. Auf Nachfrage ist der Betreiber nicht bereit, den Mülleimer zu verrücken, um denPLatz frei zu geben. Eigenständiges Verrücken des Mülleimers, um dann ein Fahrrad anschließen zu können wird vom Betreiber nicht geduldet. Ist diese nicht genehmigte und nicht bezahlte Vereinnamung öffentlichen Straßenlandes durch Gewerbetreibende zu verhindern?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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