Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum

Informationen des Nationalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luftraum zu nicht identifizierten Objekten und sonstigen ungewöhnlichen Phänomenen im den Lufträumen über Büchel, Greifswald, Jülich und Karlsruhe.

Die Informationen sollten ein oder mehrere der folgenden Schlagwörter oder beschriebene Umstände enthalten.

- Nicht identifiziert
- Lautloses Objekt
- Visuelle Sichtung ohne Radarkontakt
- Lang anhaltender Schwebeflug
- Plötzliche Beschleunigungen in den Überschall bzw. Hyperschallbereich
- Störungen elektrischer Systeme wie Radar, Wärmebildgeräten Avionik.
- Menschliche Zeitempfindungsstörungen, erhöhte Strahlenmesswerte

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen des…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum [#232707]
Datum
10. November 2021 12:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen des Nationalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luftraum zu nicht identifizierten Objekten und sonstigen ungewöhnlichen Phänomenen im den Lufträumen über Büchel, Greifswald, Jülich und Karlsruhe. Die Informationen sollten ein oder mehrere der folgenden Schlagwörter oder beschriebene Umstände enthalten. - Nicht identifiziert - Lautloses Objekt - Visuelle Sichtung ohne Radarkontakt - Lang anhaltender Schwebeflug - Plötzliche Beschleunigungen in den Überschall bzw. Hyperschallbereich - Störungen elektrischer Systeme wie Radar, Wärmebildgeräten Avionik. - Menschliche Zeitempfindungsstörungen, erhöhte Strahlenmesswerte
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232707/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V9 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10. Nove…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum [#232707]
Datum
24. November 2021 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V9 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10. November 2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 10.11.2021 (Bezug). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass dem Nationalen Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum keine Informationen zu nicht identifizierten Objekten oder sonstigen ungewöhnlichen Phänomenen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Daher können Ihnen die gewünschten Informationen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen